Schadenersatz und (sonstige) Haftung Musterklauseln

Schadenersatz und (sonstige) Haftung. 14.1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Premedia leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass Premedia vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, trifft den Kunden. Premedia haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Premedia nicht für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, für Schäden an aufgezeichneten Daten oder sonstige bloße Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Premedia haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.
Schadenersatz und (sonstige) Haftung. 14.1 Die Gesellschaft haftet für Xxxxxxx aufgrund einer Vertragsverletzung – außer bei Personenschäden – ausschließlich bei grobem Verschulden. Ebenso haftet die Gesellschaft nicht in den Fällen des Punktes 12.4.
Schadenersatz und (sonstige) Haftung. 14.1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. TTG leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass TTG vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, trifft den Kunden. TTG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet TTG nicht für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, für Schäden an aufgezeichneten Daten oder sonstige bloße Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. TTG haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.
Schadenersatz und (sonstige) Haftung. 10.1 Xxxxxxx.xxxx haftet dem Vertragspartner für die von ihr nachweislich verschuldeten Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen, mit Ausnahme von Personenschäden. Die Beweislast dafür, dass xxxxxxx.xxxx vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, trifft den Vertragspartner. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind.
Schadenersatz und (sonstige) Haftung. 1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegenüber TSF – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. TSF leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast dafür, dass TSF vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, trifft den Auftraggeber. TSF haftet insbesondere nicht für die fristgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung, die Verfügbarkeit der Beförderungsleistung zum Zeitpunkt der Buchung und für die Erbringung der gebuchten Beförderungsleistung. TSF verpflichtet sich in diesen Fällen , etwaige Ansprüche gegen Dritte (Beförderer etc.) auf Verlangen des Auftraggebers an den Auftraggeber abzutreten, sofern der Auftraggeber nicht ohnehin aufgrund seiner vertraglichen Beziehung zum Beförderer berechtigt ist, direkt gegenüber diesen ex contractu vorzugehen.