Haftung der Gesellschaft Musterklauseln

Haftung der Gesellschaft. 12.1. Die Gesellschaft haftet dem Kunden auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfül- lungsge-hilfen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentli-cher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertrags-typischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 12.500,- Euro. Für nicht vorsätzlich ver- ursachte Vermögens-schäden haftet die Gesellschaft der Höhe nach begrenzt nur bis zu einem Betrag von 12.500,- Euro je Nutzer, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädig- ten auf 10,25 Millionen Euro je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist; übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz-an- sprüche zur Höchstgrenze steht.
Haftung der Gesellschaft. 11.1. Die Gesellschaft haftet dem Kunden gegenüber auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Er- füllungsgehilfen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 500.000,- Euro.
Haftung der Gesellschaft. 8.1 Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Gesellschaft, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, für alle Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen der Vereinbarung sowie Arglist der Gesellschaft, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Gesellschaft bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine BeschaIenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Xxxxxxx, die auf dem Fehlen der garantierten BeschaIenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die Gesellschaft allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der BeschaIenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Haftung der Gesellschaft. Für Verbindlichkeiten aus Verträgen, die im Namen der Gesellschaft abgeschlossen werden, haftet das Gesellschaftsvermögen und jeder Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Dabei kann ein Gesellschafter von einem potenziellen Gläubiger auch alleine in Anspruch genommen werden. In diesem Falle kann er von den übrigen Gesellschaftern nach deren Beteiligung am Gesellschaftsvermögen im Innenverhältnis anteiligen Ausgleich verlangen. Wird im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen, so haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen.
Haftung der Gesellschaft. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Gesellschaft nur für die Mittel haftet, die die Kontinuität des Service betreffen. Die Gesellschaft haftet nicht bei Fällen von betrügerischer Benutzung oder willentlicher oder nicht willentlicher Verbreitung von Zugangscodes, die den Mitgliedern anvertraut wurden. Die Gesellschaft haftet nicht bei Verletzung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen durch ein anderes Mitglied. Die Gesellschaft haftet nicht bei direkten oder indirekten Schäden durch die Benutzung der Dienstleistungen aus der Ferne. Die Gesellschaft haftet nicht für die Qualität des Service, da der Service „im derzeitigen Zustand“ angeboten wird. Bei Störungen der Benutzung des Online-Dienstes haftet die Gesellschaft nicht. Die Gesellschaft haftet nicht für Angriffe auf die IT-Sicherheit, die das Informatikmaterial der Nutzer und ihre Daten schädigen könnten. Die Gesellschaft haftet ganz allgemein nicht bei Angriffen auf die Rechte der Nutzer. Die Gesellschaft haftet nicht für die „Kommentare“ oder „Bewertungen“ der Mitglieder. Die Gesellschaft greift nicht in die Beziehungen zwischen den Mitglieder-Eigentümern und -Mietern ein. Sie kann in keinem Fall als Eigentümer angesehen werden. Im Übrigen garantiert die Gesellschaft nicht für den guten Zustand und die Betriebstüchtigkeit des Bootes. Entsprechend der geltenden Gesetzgebung übernimmt die Gesellschaft nicht die zivile Haftung für die Aktivitäten und Informationen, die auf Wunsch der Mitglieder gespeichert werden, es sei denn sie wurde ordnungsgemäß über einen rechtswidrigen Inhalt informiert und hat ihn nicht unverzüglich entfernt. Die Gesellschaft haftet nicht wegen und/oder infolge der Anmietung eines Bootes mit Hilfe ihrer Dienstleistungen. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn die Vermietung nicht den Informationen entspricht, die der Eigentümer ihr übermittelt hat. Die Gesellschaft haftet weder strafrechtlich noch vertraglich bei einem Ereignis höherer Gewalt, in einem unvorhersehbaren Fall oder aufgrund einer Tatsache, die auf einen Dritten oder das Opfer des Schadens zurückzuführen ist.
Haftung der Gesellschaft. 20.1.1. Die Gesellschaft ist zu keinerlei Ergebnissen verpflichtet. Nutzer akzeptieren dies ausdrücklich. Ihre Haftung beschränkt sich unter Ausschluss aller sonstigen Leistungen exklusiv auf die Bereitstellung der Dienste zu den hier beschriebenen Modalitäten.
Haftung der Gesellschaft. Art. 11 Sanktionen / Embargos
Haftung der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist dem Vertragspartner gegenüber nicht schadenersatz- pflichtig für Schäden, die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, terroristische Anschläge, Streik, Beschlagnahme, Behinderung des Waren- und Zahlungsverkehrs durch behördliche Anordnung, Naturka- tastrophen oder durch Kernenergie mitverursacht worden sind.
Haftung der Gesellschaft. 14.1. Unbeschadet des Absatzes 2 eIDAS-VO sowie des §6 VDG haftet die Gesellschaft für alle natürlichen oder juristischen Personen vor- sätzlich oder fahrlässig zugefügten Schäden, die auf eine Verlet- zung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zurückzufüh- ren sind. Bei der Gesellschaft als einem qualifizierten Vertrauens- diensteanbieter wird von Vorsatz oder Fahrlässigkeit ausgegangen, es sei denn, die Gesellschaft weist nach, dass der vorgenannte Schaden entstanden ist, ohne dass die Gesellschaft vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Die Gesellschaft haftet für beauf- tragte Dritte (Verrichtungsgehilfen) wie für eigenes Handeln, ohne dass sich die Gesellschaft nach§ 831 Absatz 1 Satz 2 BGB entlas- ten kann. Soweit die Gesellschaft ihre Kunden im Voraus hinrei- chend über Beschränkungen der Verwendung der von ihnen er- brachten Dienste unterrichtet hat und diese für dritte Beteiligte er- sichtlich sind, haftet die Gesellschaft nicht für Schäden, die bei einer über diese Beschränkungen hinausgehenden Verwendung der Dienste entstanden sind. Weiterhin kann die Ersatzpflicht der Ge- sellschaft nach Artikel 13 Absatz 1 erster Unterabsatz eIDAS-Ver- ordnung gemäß § 254 BGB wegen eines Mitverschuldens des Ge- schädigten gemindert sein oder ganz entfallen, insbesondere dann, wenn der Geschädigte die Unrichtigkeit einer Angabe im Zertifikat kannte oder kennen musste. Die Gesellschaft haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechts- grund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Bei leicht fahrlässiger Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 250.000,- €.
Haftung der Gesellschaft. 10.1 Die Gesellschaft haftet für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von der Gesellschaft, ihren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern verursacht werden und für zugesicherte Ei- genschaften; für sonst schuldhaft verursachte Personenschäden; bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Eine weiter- gehende Haftung der Gesellschaft ist ausgeschlossen.