Schadenersatzausfall-Deckung mit Gewaltopferschutz. Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen ge- genüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz: 12.7.1 Gegenstand der Schadenersatzausfall-Deckung Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie von einem Dritten geschädigt werden und dieser seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann. Dies setzt voraus, dass die
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Schadenersatzausfall-Deckung mit Gewaltopferschutz. Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen ge- genüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz:
12.7.1 Gegenstand der Schadenersatzausfall-Deckung Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie von einem Dritten geschädigt werden und dieser seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann. Dies setzt voraus, dass diedie Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung ge- scheitert ist.
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Schadenersatzausfall-Deckung mit Gewaltopferschutz. Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen ge- genüber gegenüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz:
12.7.1 Gegenstand der Schadenersatzausfall-Deckung Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie von einem Dritten geschädigt werden und dieser seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann. Dies setzt voraus, dass diedie Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung ge- scheitert ist.
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