Schadenersatzausfall-Deckung mit Gewaltopferschutz. Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen ge- genüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz: Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung ge- scheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht- lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Drit- ter). Wir stellen Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz im Umfang dieses Vertrages. Werden Sie von einem Hund geschädigt, so stellen wir Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bei uns. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Dritte den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat oder Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind (Gewaltopferschutz). Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder ge- werblichen Tätigkeit verursacht hat.
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Schadenersatzausfall-Deckung mit Gewaltopferschutz. Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen ge- genüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz: Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung ge- scheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht- lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Drit- ter). Wir stellen Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz im Umfang dieses Vertrages. Werden Sie von einem Hund geschädigt, so stellen wir Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bei uns. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Dritte den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat oder Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind (Gewaltopferschutz). Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder ge- werblichen gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
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Schadenersatzausfall-Deckung mit Gewaltopferschutz. Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen ge- genüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz: Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung ge- scheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht- lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Drit- ter). Wir stellen Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz im Umfang dieses Vertrages. Werden Sie von einem Hund geschädigt, so stellen wir Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bei uns. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Dritte den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat oder Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind (Gewaltopferschutz). Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder ge- werblichen Tätigkeit verursacht hat.
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