Schadenersatzpflicht des Kunden Musterklauseln

Schadenersatzpflicht des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Dienste der A1 nicht missbräuchlich zu verwenden und die relevanten Rechtsvorschriften (Telekommunikationsgesetz, Strafgesetz, Urheberrechtsgesetz usw.) einzuhalten. In jedem Fall ist der Kunde für Inhalte, die er über Einrichtungen der A1 übermittelt, selbst verantwortlich. Gleiches gilt für Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass sich ein Dritter über den Kunden Zugang zu Einrichtungen der A1 verschafft. Der Kunde verpflichtet sich A1 schad- und klaglos zu halten, wenn sie wegen eines missbräuchlichen Verhaltens (oder wegen Nichteinhaltung relevanter Vorschriften) des Kunden zivil oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
Schadenersatzpflicht des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Dienste der WD nicht missbräuchlich zu verwenden und die relevanten Rechtsvorschriften (Telekommunikationsgesetz, Strafgesetz, Urheberrechtsgesetz usw.) und insbesondere die mit den jeweiligen Herstellern der Services vereinbarten Regelungen (EULA) einzuhalten. In jedem Fall ist der Kunde für Inhalte, die er über Einrichtungen der WD übermittelt, selbst verantwortlich. Gleiches gilt für Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass sich ein Dritter über den Kunden Zugang zu Einrichtungen der WD verschafft. Der Kunde verpflichtet sich WD schad- und klaglos zu halten, wenn sie wegen eines missbräuchlichen Verhaltens (oder wegen Nichteinhaltung relevanter Vorschriften) des Kunden zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
Schadenersatzpflicht des Kunden. 9.1 Gibt der Kunde Softwareprogramme von JTEL oder Kopien davon unbefugt an Dritte weiter, verwirkt er einen an JTEL zu zahlenden pauschalierten Schadenersatz in Höhe des 20-fachen des vertraglichen Softwarepreises, es sei denn, er weist nach, dass ein Schaden in dieser Höhe tatsächlich nicht entstanden ist oder er die Weitergabe nicht zu vertreten hat. JTEL behält sich vor, einen im Einzelfall weitergehenden Schaden anstelle der Schadenspauschale konkret geltend zu machen.
Schadenersatzpflicht des Kunden. Der Kunde wird gegenüber der IBC schadenersatzpflichtig, wenn:
Schadenersatzpflicht des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Dienste der A1 Digital nicht missbräuchlich zu verwenden und jedwede relevanten Rechtsvorschriften (Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz, Strafgesetzbuch, Urheberrechtsgesetz usw.) und insbesondere die mit den jeweiligen Herstellern bzw. Vorlieferanten der Services vereinbarten Regelungen (EULA) einzuhalten. In jedem Fall ist der Kunde für Inhalte, die er über Einrichtungen der A1 Digital übermittelt, selbst verantwortlich. Gleiches gilt für Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass sich ein Dritter über den Kunden Zugang zu Einrichtungen der A1 Digital verschafft. Der Kunde verpflichtet sich A1 Digital vollumfänglich schad- und klaglos zu halten, wenn sie wegen eines missbräuchlichen Verhaltens (oder wegen Nichteinhaltung relevanter Vorschriften) des Kunden zivil oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Der Kunde haftet daneben auch für die Inhalte der von ihm eingestellten Privaten oder Business Homepages, seiner in Speicherplätzen abgelegten Daten, der von ihm versandten E-Mails und der von ihm in Verkehr gebrachten Daten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.