Schadensuchkosten Musterklauseln

Schadensuchkosten. Mitversichert gelten Kosten bis 10.000 EUR, die infolge eines nachgewiesenen ersatzpflichtigen Schadens an der Fotovoltaikanlage notwendig waren, um die Schadenursache zu lokalisieren oder aufzuspüren.
Schadensuchkosten. Mitversichert gelten anfallende Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren.
Schadensuchkosten. Mitversichert gelten die infolge eines Versicherungsfalles an- fallenden Kosten, um die Schadensursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren (Schadensuchkosten).
Schadensuchkosten. In Ergänzung zu § 6 Nr. 3 a) und in Abänderung des § 7 Nr. 1 c) bb) der ABN sind Schadensuchkosten mitversichert. Die maximale Entschädigungsgrenze hierfür beträgt 50.000 Euro auf Erstes Risiko.
Schadensuchkosten. Mitversichert gelten bis 10.000 EUR - auf Erstes Risiko - die infolge eines Versicherungsfalles anfallenden Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren (Schadenortungskosten).
Schadensuchkosten. Bestätigt sich der Versicherungsfall gemäß Ziffer A2-1.1 nicht, werden diese Kosten, sogenannte Schadensuchkos- ten, ausschließlich in Höhe der im Versicherungsschein ge- nannten Summe (Sublimit) ersetzt, welche auf die Versiche- rungssumme angerechnet wird.
Schadensuchkosten. Zusätzliche Aufräumungskosten für den Fall, dass infolge von Aufräumungskosten die Versicherungssumme bei An-, Um- und Aus- bauten überschritten wird.
Schadensuchkosten. Bei begründetem Schadenverdacht gelten Schadensuchkosten bis zu der im Vertrag genannten Versicherungssumme auf Erstes Risiko mitversichert. Diese Kosten trägt der Versicherer, auch wenn sich herausstellt, dass kein ersatzpflichtiger Sachschaden vorgelegen hat.
Schadensuchkosten. Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssum- me in Höhe von 20.000 Euro auch anfallende Kos- ten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren.
Schadensuchkosten. Der Versicherer ersetzt bei nicht versicherten Schäden Schadensuchkosten (Kosten, die infolge eines vermeintlichen Versicherungsfalles anfallen, um die Schadenursache zu lokalisieren, z. B. die Kosten einer Leckortung in der Leitungswasserversicherung). Entschädigung wir nur geleistet, sofern der Versicherungsnehmer für die infolge eines vermeintlichen Versicherungsfall beschädigten versicherten Sachen die Gefahr trägt. versichert höchstens (bis): 2.500 EUR In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung