Schlüsselpersonenrisiko. Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.
Schlüsselpersonenrisiko. Durch den Verlust von Kompetenzträgern des Darlehensnehmers besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifizierter Geschäftsaufbau und ein qualifiziertes Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung des Darlehensnehmers haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zins- und/oder Tilgungszahlungen an die Anleger reduzieren oder diese könnten ausfallen.
Schlüsselpersonenrisiko. OGAW, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Ent- scheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.
Schlüsselpersonenrisiko. Durch den Verlust von Kompetenzträgern des Projektinhabers besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung des Projektinhabers haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zins- und/oder Tilgungszahlungen an den Darlehensneh- mer und somit an die Nachrangdarlehensgeber reduzieren oder diese könnten ausfallen.
Schlüsselpersonenrisiko. Der Anlageerfolg ist häufig von der Eignung und dem Erfolg der handelnden Personen abhängig. Die Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Schlüsselmitarbeiter und Entscheider sind möglicherweise nicht so erfolgreich wie ihre Vorgänger. Portfolioumschlag. Teilfonds können mitunter einen relativ hohen Portfolioumschlag aufweisen. Auch wenn die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, den Portfolioumschlag zu begrenzen, steht es im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, Anlagen so häufig zu kaufen oder zu verkaufen, dass sich hieraus hohe Transaktionskosten ergeben.
Schlüsselpersonenrisiko. Fällt das Anlageergebnis des AIF in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.
Schlüsselpersonenrisiko. AIF bzw. Teilfonds, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken. Die personelle Zusammensetzung des Portfolioverwalters kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.
Schlüsselpersonenrisiko. Sondervermögen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus fällt, haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu ver danken. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann mög licherweise weniger erfolgreich agieren.
Schlüsselpersonenrisiko. Teilvermögen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben die- sen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ih- res Managements zu verdanken. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.
Schlüsselpersonenrisiko. Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifizierter Geschäftsaufbau und ein qualifiziertes Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Ent- wicklung der Emittentin haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zins- und/oder Tilgungszah- lungen an die Anleger reduzieren oder diese könnten ausfallen.