Schlussvorschriften. 13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. XXX bleibt jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen. 13.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts. 13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 13.4. Der Auftraggeber und SAP sind unabhängige Unternehmen, die auf eigene Rechnung handeln. Keine der Parteien oder ihre Mitarbeiter sind befugt, anderweitige Zusicherungen im Namen der anderen Partei zu geben oder Verpflichtungen für diese einzugehen, sofern dies nicht im Voraus von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurde. 13.5. Keine der Parteien haftet einem Endanwender für die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der anderen Partei. Jede der Parteien trägt die alleinige Verantwortung für die Berechnung der Lizenzgebühren für ihre eigenen Produkte. 13.6. Unter diesem Vertrag beschreibt die Verwendung der Begriffe "Auftraggeber", "Kooperation", "Partner" oder ähnlicher Begriffe lediglich das Verhältnis der Parteien im Rahmen dieses Vertrags und bezieht sich ausschließlich auf den Geist der Kooperation zwischen dem Auftraggeber und SAP. Die Begriffe beschreiben nicht und begründen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Verantwortung einer der Parteien für das Handeln der anderen. 13.7. Keine der Vertragsparteien ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags vollständig oder teilweise zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen daran zu erteilen. SAP ist berechtigt, diesen Vertrag vollständig oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse an dem Drittanbieter ändern, so hat der Drittanbieter dies SAP umgehend mit Unterzeichnung der endgültigen Übernahmeverträge bzw. Veröffentlichung der Übernahme schriftlich anzuzeigen und SAP hat das Recht, innerhalb von dreißig Tagen nach der Benachrichtigung der Übertragung zuzustimmen oder den Vertrag zu kündigen. § 12 Nr. 7 und 8 gelten in diesem Fall entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Schlussvorschriften. 13.128 Verwaltungsvorschriften § 29 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus entgegen § 4 Absatz 1 und Absatz 4 Personal einsetzt, das die fachlichen Anforderungen nicht erfüllt,
2. entgegen §§ 16 und 17 Krankentransport ohne Genehmigung betreibt,
3. entgegen § 19 Absatz 1 in Verbindung mit § 54a des Personenbeförderungsgesetzes die Auskunft nicht, unrichtig, nicht vollständig oder nicht fristgemäß erteilt, die Bücher oder Geschäftspapiere nicht vollständig oder nicht fristgemäß vorlegt oder die Duldung von Prüfungen verweigert,
4. entgegen § 23 Absatz 3 die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft seines Betriebes während der festgesetzten Betriebszeiten nicht sicherstellt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsvorschrift zuwiderhandelt, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden ist, soweit die Rechtsvorschrift ausdrücklich auf diese Vorschrift verweist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden
(4) Zuständige Verwaltungsbehörden im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist KarlsruheSinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), sofern zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2146), sind die Genehmigungsbehörden.
(1) Notärzte und Notärztinnen, die vor der Auftraggeber Xxxxxxxxam 2. Mai 2001 in Kraft getretenen Änderung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte des Saarlandes im Saarland oder vor entsprechenden Stichtagen im Zuständigkeitsbereich anderer Ärztekammern oder im Zuständigkeitsbereich einer Ärztekammer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt die die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nicht für das Mahnverfahren. XXX bleibt jedoch berechtigteingeführt hat, den Auftraggeber Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben, dürfen auch an seinem Sitz zu verklagenohne die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin in der Notfallrettung eingesetzt werden.
13.2(2) Die infolge der Erweiterung der Notfallrettung um den arztbegleiteten Patiententransport gemäß § 2 Absatz 2 Satz 3 zu treffenden Vorbereitungen für den Einsatz des notwendigen Personals und zusätzlicher Rettungsmittel sind bis zum 31. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen PrivatrechtsDezember 2021 abzuschließen.
13.3. Sollte (3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 2 und Satz 7 kann bis zum 31.12.2023 in Rettungswagen und Rettungshubschraubern statt eines Notfallsanitäters oder einer Notfallsanitäterin auch ein Rettungsassistent oder eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.4. Der Auftraggeber und SAP sind unabhängige Unternehmen, die auf eigene Rechnung handeln. Keine der Parteien oder ihre Mitarbeiter sind befugt, anderweitige Zusicherungen im Namen der anderen Partei zu geben oder Verpflichtungen für diese einzugehen, sofern dies nicht im Voraus von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurde.
13.5. Keine der Parteien haftet einem Endanwender für die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der anderen Partei. Jede der Parteien trägt die alleinige Verantwortung für die Berechnung der Lizenzgebühren für ihre eigenen Produkte.
13.6. Unter diesem Vertrag beschreibt die Verwendung der Begriffe "Auftraggeber", "Kooperation", "Partner" oder ähnlicher Begriffe lediglich das Verhältnis der Parteien Rettungsassistentin entsprechend den im Rahmen dieses Vertrags und bezieht sich ausschließlich auf den Geist der Kooperation zwischen dem Auftraggeber und SAP. Die Begriffe beschreiben nicht und begründen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Verantwortung einer der Parteien für das Handeln der anderenBerufsausbildung erworbenen Kompetenzen eingesetzt werden.
13.7(4) Die erforderlichen personellen und technischen Voraussetzungen für die nach § 4 Absatz 3 durchzuführende telemedizinische Einsatzbegleitung sind bis zum 31. Keine Dezember 2022 zu schaffen.
(5) Die infolge der Vertragsparteien ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung Konkretisierung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags vollständig oder teilweise zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen daran zu erteilen. SAP ist berechtigt, diesen Vertrag vollständig oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse an dem Drittanbieter ändern, so hat der Drittanbieter dies SAP umgehend mit Unterzeichnung der endgültigen Übernahmeverträge bzw. Veröffentlichung der Übernahme schriftlich anzuzeigen und SAP hat das Recht, innerhalb von dreißig Tagen nach der Benachrichtigung der Übertragung zuzustimmen oder den Vertrag zu kündigenFortbildungsverpflichtungen gem. § 12 Nr4 zu treffenden Vorbereitungen sind bis zum 31.12.2020 abzuschließen.
(6) Die Übertragung der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes nach § 11 erfolgt nach Beendigung der geltenden Beauftragungsverträge. 7 und 8 Bis zur Übertragung der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes für einen Rettungswachenbereich oder mehrere Rettungswachenbereiche führt der Xxxxxx des Rettungsdienstes bei Kostenüber- oder Kostenunterdeckung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Beauftragten durch. Bis zum Erlass von Vorschriften auf Grund der Ermächtigungen dieses Gesetzes gelten die auf Grund der Ermächtigungen des bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltende Saarländische Rettungsdienstgesetz fort, soweit sie nicht in diesem Fall entsprechendGesetz enthaltenen Regelungen widersprechen.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Saarländische Rettungsdienstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2004 (Amtsbl. S. 170), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), außer Kraft.
Appears in 1 contract
Schlussvorschriften. 13.130 Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.
(2) Bereits erworbene Wahlgrabstätten können nach den bisherigen Vorschriften und Bestimmungen belegt werden.
(3) Die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung noch freien Wahlgrabstätten in den Wahlgrabfeldern werden nach den bisherigen Vorschriften und Bestimmungen noch vergeben.
(4) Nach Inkrafttreten dieser Satzung werden keine Wahlgrabstätten mehr zugelassen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Die Ortsgemeinden Puderbach und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt Dürrholz haften nicht für das Mahnverfahren. XXX bleibt jedoch berechtigtSchäden, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagendie durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
13.2(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss den Friedhof entgegen der Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie § 4 betritt,
2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Internationalen PrivatrechtsOrtes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1),
3. gegen die Bestimmungen des § 5 Satz 1 verstößt,
4. eine Dienstleistungserbringung auf dem Friedhof ohne Anzeige bzw. entgegen seitens der Behörde mitgeteilter Bedenken ausübt (§ 6 Abs. 1),
5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),
6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält (§ 20 Abs. 2 und 3),
7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Anzeige errichtet oder verändert (§ 21 Abs. 1 und 3),
8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 24 Abs. 1),
9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 22, 23 und 25), 10.Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 25 Abs. 6), 11.Grabstätten entgegen § 26 mit Grababdeckungen versieht oder nicht oder entgegen §§ 26 und 27 bepflanzt, 12.Grabstätten vernachlässigt (§ 28), 13.die Leichenhalle entgegen § 29 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt.
13.3(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- EURO geahndet werden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.5.1968 (BGBl. I S. 481) in der übrigen Bestimmungen nicht berührtjeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
13.4. Der Auftraggeber und SAP sind unabhängige Unternehmen, die auf eigene Rechnung handeln. Keine der Parteien oder ihre Mitarbeiter sind befugt, anderweitige Zusicherungen im Namen der anderen Partei zu geben oder Verpflichtungen für diese einzugehen, sofern dies nicht im Voraus von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurde.
13.5. Keine der Parteien haftet einem Endanwender für die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der anderen Partei. Jede der Parteien trägt die alleinige Verantwortung für die Berechnung der Lizenzgebühren für ihre eigenen Produkte.
13.6. Unter diesem Vertrag beschreibt die Verwendung der Begriffe "Auftraggeber", "Kooperation", "Partner" oder ähnlicher Begriffe lediglich das Verhältnis der Parteien im Rahmen dieses Vertrags und bezieht sich ausschließlich auf den Geist der Kooperation zwischen dem Auftraggeber und SAP. Die Begriffe beschreiben nicht und begründen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Verantwortung einer der Parteien für das Handeln der anderen.
13.7. Keine der Vertragsparteien ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags vollständig oder teilweise zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen daran zu erteilen. SAP ist berechtigt, diesen Vertrag vollständig oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse an dem Drittanbieter ändern, so hat der Drittanbieter dies SAP umgehend mit Unterzeichnung der endgültigen Übernahmeverträge bzw. Veröffentlichung der Übernahme schriftlich anzuzeigen und SAP hat das Recht, innerhalb von dreißig Tagen nach der Benachrichtigung der Übertragung zuzustimmen oder den Vertrag zu kündigen. § 12 Nr. 7 und 8 gelten in diesem Fall entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: Friedhofssatzung
Schlussvorschriften. 13.111 Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung der Gruppenversicherung
(1) Die Gruppenversicherung tritt zum 01. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus in Kraft und wird bis zum 31.12. fest geschlossen.
(2) Die Gruppenversicherung verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, soweit sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(4) Für die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses durch die versicherten Personen im Zusammenhang mit Falle einer Kündigung des Gruppenvertrages gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 206 Abs. 4, 207 Abs. 2 Satz 2 VVG. Diese Bestimmungen finden entsprechend Anwendung für den Fall einer einvernehmlichen Aufhebung des Gruppenvertrages.
(1) Ergänzende Vereinbarungen zur Gruppenversicherung, die diesem Vertrag ist Karlsruheals Anlage beigefügt sind, sofern treten ebenfalls mit Unterzeichnung dieses Vertrages zu dem in § 11 Absatz 1 genannten Zeitpunkt in Kraft und enden zum Zeitpunkt der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. XXX bleibt jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagenBeendigung der Gruppenversicherung.
13.2(2) Zukünftige Änderungen (Nachträge) dieses Vertrages bedürfen der Textform.
(3) Der Versicherer ist berechtigt diesen Vertrag an geänderte gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorgaben anzupassen. Es gilt ausschließlich Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderung folgt. Der Versicherungsnehmer kann in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam werden soll.
(1) Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss Anwendung, es sei denn, dass sich aus den Regelun- gen des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechtsinternationalen Privatrechts zwingend etwas anderes ergibt.
13.3. Sollte (2) Für Klagen, auf die § 19 der AVB für die Tarifreihe FlexMed (AVB Teil I) keine Anwendung fin- det, wird, soweit eine Bestimmung dieser AGB ganz im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei keinen allgemeinen Ge- richtsstand in Deutschland hat, ihren Wohnsitz oder teilweise gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertrags- schluss aus Deutschland verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, die Zuständigkeit des Gerichtsstandes Köln verein- bart.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam seinoder nichtig sein oder werden, so wird dadurch berührt dies die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtdieses Vertrages nicht.
13.4. Der Auftraggeber und SAP sind unabhängige Unternehmen(2) Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmun- gen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirt- schaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Regelungslücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Rege- lungslücke verpflichten sich die Parteien auf eigene Rechnung handelndie Etablierung angemessener Regelungen in die- sem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Keine Versicherer: AXA Krankenversicherung AG Köln, Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Xxxxxxxx Xxxxxxxx Claus-Xxx Xxxxx Name in Druckbuchstaben AXA Krankenversicherung Name in Druckbuchstaben Ort, Datum Unterschriftsberechtigter Unterschriftsberechtigter zur betrieblichen Krankenversicherung der Parteien oder ihre Mitarbeiter Geschäftsleitung der – nachfolgend „Unternehmen“ genannt –
1. Mit Wirkung vom wird in unserem Unternehmen die betriebliche Krankenversicherung neu geordnet. Maßgebend hierfür sind befugt, anderweitige Zusicherungen im Namen Einzelnen die Bestimmungen der anderen Partei zu geben oder Verpflichtungen für diese einzugehen, sofern dies nicht im Voraus von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurdefolgenden Gesamtzusage.
13.52. Keine der Parteien haftet Diese Gesamtzusage kann durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung abgelöst werden. In einem Endanwender für die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der anderen Partei. Jede der Parteien trägt die alleinige Verantwortung für die Berechnung der Lizenzgebühren für ihre eigenen Produkte.
13.6. Unter diesem Vertrag beschreibt die Verwendung der Begriffe "Auftraggeber", "Kooperation", "Partner" oder ähnlicher Begriffe lediglich das Verhältnis der Parteien im Rahmen dieses Vertrags und bezieht sich ausschließlich auf den Geist der Kooperation zwischen dem Auftraggeber und SAP. Die Begriffe beschreiben nicht und begründen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Verantwortung einer der Parteien für das Handeln der anderen.
13.7. Keine der Vertragsparteien ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags vollständig oder teilweise zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen daran zu erteilen. SAP ist berechtigt, diesen Vertrag vollständig oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse an dem Drittanbieter ändern, so hat der Drittanbieter dies SAP umgehend mit Unterzeichnung der endgültigen Übernahmeverträge solchen Fall sind abändernde Regelungen auch zum Nachteil des begünstigten Mitarbeiters bzw. Veröffentlichung der Übernahme schriftlich anzuzeigen und SAP hat das Rechtbegünstigten Mitarbeiterin möglich. _ _ Ort, innerhalb von dreißig Tagen nach der Benachrichtigung der Übertragung zuzustimmen oder den Vertrag zu kündigen. § 12 Nr. 7 und 8 gelten in diesem Fall entsprechend.Datum Geschäftsleitung
Appears in 1 contract
Schlussvorschriften. 13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus 34 Beteiligung von weiteren Personen und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist KarlsruheOrganisationen an der Betreuung Pflegebedürftiger
(1) Die Vertragsparteien unterstützen die Einbindung von Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, sofern ehrenamtlicher Pflegepersonen und sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und Organisationen bei der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. XXX bleibt jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagenergänzenden Betreuung Pflegebedürftiger.
13.2(2) Bei der Einbeziehung der in Abs. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts1 genannten Personen und Organisationen ist sicherzustellen, dass diese zusätzliche Aufgaben übernehmen, die in der Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI – bis auf die Aufwendungen nach § 82 b SGB XI - nicht berücksichtigt sind.
13.3(3) Die Einrichtung hat sicherzustellen, dass die in Abs. Sollte 1 genannten Personen und Organisationen begleitet und in die Einrichtungsabläufe einbezogen werden. Die in Abs. 1 genannten Personen und Organisationen sollten möglichst eine Bestimmung dieser AGB feste Ansprechpartnerin/ einen festen Ansprechpartner in der Pflegeeinrichtung haben. Zur Refinanzierung sollen die Möglichkeiten des § 82 b SGB XI genutzt werden. § 35 Inkrafttreten, Kündigung, Anpassung
(1) Dieser Rahmenvertrag tritt am 01.09.2015 in Kraft. Er ersetzt den Rahmenvertrag gemäß § 75 SGBXI zur ambulanten pflegerischen Versorgung in der Fassung vom 01.01.2011.
(2) Für die Kündigung des Vertrages gilt die gesetzliche Kündigungsregelung nach § 75 Abs.5 SGB XI. Für den Fall der Kündigung verpflichten sich die Partner des Rahmenvertrages, unverzüglich in Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag einzutreten.
(3) Einvernehmlich vereinbarte Änderungen des Rahmenvertrages treten zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft, ohne dass es vorher einer Kündigung des Rahmenvertrages bedarf.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Rahmenvertrages nichtig sein oder durch gesetzliche Neuregelungen ganz oder teilweise unwirksam seinwerden, so wird dadurch hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.
13.4. Der Auftraggeber und SAP sind unabhängige UnternehmenTritt ein solcher Fall ein, die auf eigene Rechnung handeln. Keine der Parteien oder ihre Mitarbeiter sind befugt, anderweitige Zusicherungen im Namen der anderen Partei zu geben oder Verpflichtungen für diese einzugehen, sofern dies nicht im Voraus von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurde.
13.5. Keine der Parteien haftet einem Endanwender für die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der anderen Partei. Jede der Parteien trägt die alleinige Verantwortung für die Berechnung der Lizenzgebühren für ihre eigenen Produkte.
13.6. Unter diesem Vertrag beschreibt die Verwendung der Begriffe "Auftraggeber", "Kooperation", "Partner" oder ähnlicher Begriffe lediglich das Verhältnis der Parteien im Rahmen dieses Vertrags und bezieht sich ausschließlich auf den Geist der Kooperation zwischen dem Auftraggeber und SAP. Die Begriffe beschreiben nicht und begründen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Verantwortung einer der Parteien für das Handeln der anderen.
13.7. Keine der Vertragsparteien ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags vollständig oder teilweise zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen daran zu erteilen. SAP ist berechtigt, diesen Vertrag vollständig oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten. Sollten so verständigen sich die Mehrheitsverhältnisse an Vertragspartner unverzüglich über notwendige Neuregelungen. Anlagen 1, 1a, 1b (gemäß § 2 Abs. 6) Anlage 1 Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog für ambulante Pflege- leistungen nach dem Drittanbieter ändernSozialgesetzbuch - Elfter Teil –(SGB XI) Anlage 1 a Leistungsbeschreibung - Grundpflege nach Zeit - Anlage 1 b Leistungsbeschreibung - Betreuungsleistungen nach Zeit - Anlage 2 (gemäß § 15 Abs. 2) Ermächtigungserklärung Für die Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, so hat Regionalvertretung Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt IKK classic Verband der Drittanbieter dies SAP umgehend mit Unterzeichnung Ersatzkassen e. V. (vdek) - Der Leiter der endgültigen Übernahmeverträge bzw. Veröffentlichung Landesvertretung Niedersachsen - SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse Knappschaft – Regionaldirektion Nord, Standort Hannover Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Übernahme schriftlich anzuzeigen Freien Wohlfahrtspflege Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Braunschweig e. V. Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hannover e. V. Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Weser-Ems e. V. Diakonische Werke in Niedersachsen - vertreten durch das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V. Jüdische Wohlfahrt Hannover Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände in Niedersachsen Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. Deutsches Rotes Kreuz in Niedersachsen - vertreten durch das Deutsche Rote Kreuz Landesverband Niedersachsen e. V. Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Verbänden privater Pflegeeinrichtungen Arbeitgeber- und SAP hat das Recht, innerhalb von dreißig Tagen BerufsVerband Privater Pflege e. V. Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und ambulanter Dienste Bundesverband e. V. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Nordwest e. V. Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. Für die Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger Niedersächsischer Landkreistag e. V. Niedersächsischer Städtetag e. V. Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund e. V. Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog für ambulante Pflegeleistungen nach der Benachrichtigung der Übertragung zuzustimmen oder den Vertrag zu kündigen. § 12 Nr. 7 und 8 gelten in diesem Fall entsprechend.dem Sozialgesetzbuch - Elfter Teil – (SGB XI) Hinweise zum Vergütungssystem
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Schlussvorschriften. 13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. XXX bleibt jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.
13.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts.
13.3. Sollte eine Bestimmung 18.1 Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam seinoder nichtig sein oder werden sollten oder die AGB Lücken enthalten, so wird dadurch berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtAGB im Übrigen. Anstelle der unwirksa- men oder nichtigen Bestimmung gilt vielmehr diejenige wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, wel- che dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die dem ent- spricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGB vernünftiger- weise vereinbart worden wäre, hätten die Vertragspartner die Angelegenheit von vorneherein bedacht.
13.418.2 Auf den Vertrag und die sich daraus ergebenden rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss aller Vorschriften des Deutschen In- ternationalen Privatrechtes anwendbar. Der Auftraggeber und SAP Die Anwendung des Rechts eines dritten Staates einschließlich dessen Vor- schriften zum Kollisionsrecht sowie die Anwendung des UN-Kaufrechtes sind unabhängige Unternehmen, die auf eigene Rechnung handeln. Keine der Parteien oder ihre Mitarbeiter sind befugt, anderweitige Zusicherungen im Namen der anderen Partei zu geben oder Verpflichtungen für diese einzugehen, sofern dies nicht im Voraus von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurdeausdrücklich ausgeschlossen.
13.518.3 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öf- fentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Saarbrücken. Keine der Parteien haftet einem Endanwender für die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der anderen Partei. Jede der Parteien trägt die alleinige Verantwortung für die Berechnung der Lizenzgebühren für ihre eigenen ProdukteSCHEER kann als Gerichtsstand auch den Sitz des Auftrag- gebers wählen.
13.6. Unter diesem Vertrag beschreibt die Verwendung der Begriffe "Auftraggeber", "Kooperation", "Partner" oder ähnlicher Begriffe lediglich das Verhältnis der Parteien im Rahmen dieses Vertrags 18.4 Änderungen und bezieht sich ausschließlich auf den Geist der Kooperation zwischen dem Auftraggeber und SAP. Die Begriffe beschreiben nicht und begründen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Verantwortung einer der Parteien für das Handeln der anderenErgänzungen eines Vertrages dür- fen nur schriftlich vereinbart werden.
13.718.5 Datenschutzhinweise nach Art. Keine der Vertragsparteien ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei berechtigt13, ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags vollständig oder teilweise zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen daran zu erteilen. SAP ist berechtigt, diesen Vertrag vollständig oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse an dem Drittanbieter ändern, so hat der Drittanbieter dies SAP umgehend 14 und 21 DS-GVO mit Unterzeichnung der endgültigen Übernahmeverträge bzw. Veröffentlichung der Übernahme schriftlich anzuzeigen ergänzenden Hinweisen für Kunden und SAP hat das Recht, innerhalb von dreißig Tagen nach der Benachrichtigung der Übertragung zuzustimmen oder den Vertrag zu kündigen. § 12 Nr. 7 und 8 gelten in diesem Fall entsprechend.weitere Be- troffene finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxx- xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx/
Appears in 1 contract
Samples: Agb Für Global Managed Services
Schlussvorschriften. 13.113.1 Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.
13.2 Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. XXX bleibt jedoch Jedoch sind wir berechtigt, den Auftraggeber Besteller auch an seinem Sitz gerichtlich zu verklagenverklagen oder in sonstiger Weise gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
13.2. 13.3 Es gilt ausschließlich deutsches das Recht unter Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechtsist ausgeschlossen.
13.313.4 Diese Bedingungen und der darauf Bezug nehmende Vertrag stellen jeweils die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform nach § 126 BGB. Auf dieses Schriftformerfordernis kann wiederum nur mit schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Im Übrigen genügt, wo dieser Vertrag Schriftform verlangt, Textform nach § 126 b BGB (z. B. Telefax und Email).
13.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz dieses Vertrages unwirksam sein oder teilweise unwirksam seinwerden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Xxxxx enthalten, so wird dadurch bleibt die Wirksamkeit Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht berührt.
13.4aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. Der Auftraggeber und SAP sind unabhängige UnternehmenBGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die auf eigene Rechnung handelndem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Keine der Parteien oder ihre Mitarbeiter sind befugt, anderweitige Zusicherungen iDas Gleiche gilt für den Fall einer Xxxxx. Im Namen der anderen Partei zu geben oder Verpflichtungen für diese einzugehen, sofern dies nicht im Voraus von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurdeFalle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
13.5. Keine der Parteien haftet einem Endanwender für die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der anderen Partei. Jede der Parteien trägt die alleinige Verantwortung für die Berechnung der Lizenzgebühren für ihre eigenen Produkte.
13.6. Unter diesem Vertrag beschreibt die Verwendung der Begriffe "Auftraggeber", "Kooperation", "Partner" oder ähnlicher Begriffe lediglich das Verhältnis der Parteien im Rahmen dieses Vertrags und bezieht sich ausschließlich auf den Geist der Kooperation zwischen dem Auftraggeber und SAP. Die Begriffe beschreiben nicht und begründen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Verantwortung einer der Parteien für das Handeln der anderen.
13.7. Keine der Vertragsparteien ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags vollständig oder teilweise zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen daran zu erteilen. SAP ist berechtigt, diesen Vertrag vollständig oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse an dem Drittanbieter ändern, so hat der Drittanbieter dies SAP umgehend mit Unterzeichnung der endgültigen Übernahmeverträge bzw. Veröffentlichung der Übernahme schriftlich anzuzeigen und SAP hat das Recht, innerhalb von dreißig Tagen nach der Benachrichtigung der Übertragung zuzustimmen oder den Vertrag zu kündigen. § 12 Nr. 7 und 8 gelten in diesem Fall entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen