Schlussvorschriften. (1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird da- durch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Die weggefallene Be- stimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallen Bestimmung möglichst nahe kommt (Salvatorische Klausel).
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Schlussvorschriften. (1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird da- durch dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Die weggefallene wegfallende Be- stimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallen weg- gefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt (Salvatorische Klausel)nahekommt.
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Schlussvorschriften. (1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird da- durch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes Vertragsinhalts nicht berührt. Die weggefallene Be- stimmung Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallen weggefal- lenen Bestimmung möglichst nahe kommt (Salvatorische Klausel)kommt.
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