Common use of Schlussvorschriften Clause in Contracts

Schlussvorschriften. (1) Die NotarNet GmbH behält sich das Recht vor, die ElRv-Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die NotarNet GmbH wird den Besteller vor jeder Änderung oder Ergänzung unterrichten. Änderungen und Ergänzungen gelten durch den Besteller als angenommen, sofern der Besteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Unterrichtung schriftlich widerspricht. Auf die Folgen des Schweigens des Bestellers wird die NotarNet GmbH den Besteller in der Benachrichtigung über die Änderung bzw. Ergänzung der ElRv-Vertragsbedingungen hinweisen. Sollte der Besteller den Änderungen bzw. Ergänzungen widersprechen, kann jede Vertragspartei diesen Vertrag unter Anwendung der Regelungen in § 10 schriftlich kündigen. Im Fall von nach geltendem Recht oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zwingend erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen der ElRv-Vertragsbedingungen können die vorstehend genannten Fristen auch kürzer sein.

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Schlussvorschriften. (1) Die NotarNet GmbH behält sich das Recht vor, die ElRv-Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die NotarNet GmbH wird den Besteller vor jeder Änderung oder Ergänzung unterrichten. Änderungen und Ergänzungen gelten durch den Besteller als angenommen, sofern der Besteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Unterrichtung schriftlich widerspricht. Auf die Folgen des Schweigens des Bestellers wird die NotarNet GmbH den Besteller in der Benachrichtigung über die Änderung bzw. Ergänzung der ElRv-Vertragsbedingungen hinweisen. Sollte der Besteller den Änderungen bzw. Ergänzungen widersprechen, kann jede Vertragspartei diesen Vertrag unter Anwendung der Regelungen in § 10 Abs. 1 bis 3 schriftlich kündigen. Im Fall von nach geltendem Recht oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zwingend erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen der ElRv-Vertragsbedingungen können die vorstehend genannten Fristen auch kürzer sein.zwingend

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Schlussvorschriften. (1) Die NotarNet GmbH behält sich das Recht vor, die ElRv-Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die NotarNet GmbH wird den Besteller vor jeder Änderung oder Ergänzung unterrichten. Änderungen und Ergänzungen gelten durch den Besteller als angenommen, sofern der Besteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Unterrichtung schriftlich widerspricht. Auf die Folgen des Schweigens des Bestellers wird die NotarNet GmbH den Besteller in der Benachrichtigung über die Änderung bzw. Ergänzung der ElRv-Vertragsbedingungen hinweisen. Sollte der Besteller den Änderungen bzw. Ergänzungen widersprechen, kann jede Vertragspartei diesen Vertrag unter Anwendung der Regelungen in § 10 Abs. 1 bis 3 schriftlich kündigen. Im Fall von nach geltendem Recht oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zwingend erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen der ElRv-Vertragsbedingungen können die vorstehend vorstehenden genannten Fristen auch kürzer sein.

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