Schusswaffen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem behördlich erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, Munition und Bolzenschussgeräten zu betrieblichen Zwecken. Nicht versichert bleibt jedoch das Führen und der Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken und zu strafbaren Handlungen.
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Schusswaffen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers aus dem behördlich erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, Munition und Bolzenschussgeräten zu betrieblichen Zwecken. Nicht versichert bleibt jedoch das Führen und der Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken und zu strafbaren straf- baren Handlungen.
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Schusswaffen. Mitversichert Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem behördlich erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, Munition und Bolzenschussgeräten zu betrieblichen Zwecken. Nicht versichert bleibt jedoch das Führen und der Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken und zu strafbaren Handlungen.
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Schusswaffen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem behördlich erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, Munition und Bolzenschussgeräten zu betrieblichen Zwecken. Nicht versichert bleibt Geschossen (nicht jedoch das bei Führen und der oder Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken und oder zu strafbaren Handlungen) und deren Überlassung an bestimmte, mit dem Schutz des Betriebes beauftragte Personen. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Waffenträger aus dem Gebrauch der Waffen in Ausführung dienstlicher Verrichtungen.
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