Common use of Schutzumfang Clause in Contracts

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Ban­ ken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Sta­ tut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, das heißt Gut­ haben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählen­ den Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber­ und Orderschuldverschreibungen so­ wie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verord­ nung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stif­ tungen werden nur geschützt, wenn 15.1.1 es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Namensschuldver­ schreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und 15.1.2 die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die be­ reits vor dem 1. Januar 2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz

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Samples: Depotführung, Discount Agreement

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Ban­ ken Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds Einlagensicherungs- fonds sichert gemäß seinem Sta­ tut Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen vorge- sehenen Ausnahmen – Einlagen, das heißt Gut­ habend.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gelten- den Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählen­ den zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber­ Inhaber- und Orderschuldverschreibungen so­ wie Order- schuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten Finanzin- stituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verord­ nung Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stif­ tungen Stiftungen werden nur geschützt, wenn 15.1.1 es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Namensschuldver­ schreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und 15.1.2 die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die be­ reits vor dem 1. Januar 2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Ban­ Ban- ken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Sta­ Sta- tut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, das heißt Gut­ Gut- haben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählen­ zählen- den Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber­ Inhaber- und Orderschuldverschreibungen so­ so- wie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verord­ Verord- nung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stif­ Stif- tungen werden nur geschützt, wenn 15.1.1 es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Namensschuldver­ Namensschuldver- schreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und 15.1.2 die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die be­ be- reits vor dem 1. Januar 2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen