Schwangerschaft und Entbindung. (1) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für a) gezielte Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft, b) Schwangerschafts-, Entbindungs- und Wöchnerinnenbetreuung durch Arzt und Hebamme sowie für ergänzende, medizinisch not- wendige häusliche Pflege ohne hauswirtschaftliche Versorgung, c) Haushaltshilfe, wenn der versicherten Person die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, d) stationäre Entbindung in einem zugelassenen Krankenhaus oder einer anderen stationären Vertragseinrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird. (2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Den Basistarif
Schwangerschaft und Entbindung. (1) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für
a) gezielte Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft,
b) Schwangerschafts-, Entbindungs- und Wöchnerinnenbetreuung Wöchnerinnenbetreu- ung durch Arzt und Hebamme sowie für ergänzende, medizinisch not- wendige medizi- nisch notwendige häusliche Pflege ohne hauswirtschaftliche Versorgung,
c) Haushaltshilfe, wenn der versicherten Person die Weiterführung Weiterfüh- rung des Haushalts nicht möglich ist und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann,
d) stationäre Entbindung in einem zugelassenen Krankenhaus oder einer anderen stationären Vertragseinrichtung, in der Geburtshilfe Ge- burtshilfe geleistet wird.
(2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen vorzuneh- men sind, zu 100 Prozent ersetzt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Den Basistarif
Schwangerschaft und Entbindung. (1) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für
a) gezielte Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft,
b) Schwangerschafts-, Entbindungs- und Wöchnerinnenbetreuung durch Arzt und Hebamme sowie für ergänzende, medizinisch not- wendige häusliche Pflege ohne hauswirtschaftliche Versorgung,
c) Haushaltshilfe, wenn der versicherten Person die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann,
d) stationäre Entbindung in einem zugelassenen Krankenhaus oder einer anderen stationären Vertragseinrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.
(2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge Ab- xxxx für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Basistarif
Schwangerschaft und Entbindung. (1) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für
a) gezielte Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft,
b) Schwangerschafts-, Entbindungs- und Wöchnerinnenbetreuung durch Arzt und Hebamme sowie für ergänzende, medizinisch not- wendige notwendige häusliche Pflege ohne hauswirtschaftliche Versorgung,
c) Haushaltshilfe, wenn der versicherten Person die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann,
d) stationäre Entbindung in einem zugelassenen Krankenhaus oder einer anderen stationären Vertragseinrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.
(2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt.
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Samples: Tarifbedingungen
Schwangerschaft und Entbindung. (1) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für
a) gezielte Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft,
b) Schwangerschafts-, Entbindungs- und Wöchnerinnenbetreuung durch Arzt und Hebamme sowie für ergänzende, medizinisch not- wendige häusliche notwendige häus- liche Pflege ohne hauswirtschaftliche Versorgung,
c) Haushaltshilfe, wenn der versicherten Person die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann,
d) stationäre Entbindung in einem zugelassenen Krankenhaus oder einer anderen an- deren stationären Vertragseinrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.
(2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen ei- nen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt.
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Samples: Krankenversicherungsvertrag