Schweigepflichtentbindung. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns er- möglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
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