Schweißarbeiten Musterklauseln

Schweißarbeiten. 8. Arbeiten in Betrieb befindlichen Kühlhäusern, Kühlräumen oder Kühlwagen, wenn die Arbeitnehmerin mindestens zwei Stunden in der Schicht in ihnen arbeitet
Schweißarbeiten. Schweißarbeiten sind nach AGFW-Arbeitsblatt FW 446 auszuführen und dürfen nur zuverlässigen und geübten Fachkräften (Schweißern) übertragen werden, die ihre Eignung durch eine Prüfung nach DIN EN ISO 9606-1 nachgewiesen haben. Die gültige Prüfbescheinigung ist bei der Inbetriebnahme dem FVU unaufgefordert vorzulegen. Die Dokumentation erfolgt beim Anschlussnehmer bzw. beim Kunden. Für alle Schweißarbeiten müssen qualifizierte Schweißanweisungen nach EN 15609 bzw. EN ISO 14555 vorliegen. Diese müssen an den Schweißarbeitsplätzen bzw. auf der Baustelle verfügbar sein und die Schweißarbeiten danach ausgeführt werden. Die Schweißnahtvorbereitung hat nach DIN EN ISO 9691-1, DIN EN 1708-1 zu erfolgen.
Schweißarbeiten. Schweißarbeiten an Stahlrohren dürfen nur durch entsprechend ausgebildete Schweißer mit gültiger Prüfbescheinigung nach ISO 9606-1 unter Aufsicht und planmäßiger Überwachung der Schweißaufsicht gemäß DVS -IIW 1170 bzw. 1171 ausgeführt werden.. • Schweißarbeiten an PEHD - Rohren dürfen nur von Schweißern mit gültiger Prüfbescheinigung nach DVGW-GW 330 unter Aufsicht und planmäßiger Überwachung der Schweißaufsicht gemäß DVGW-GW 331 ausgeführt werden. • Die mit Nachumhüllungsarbeiten beauftragten Fachkräfte von Rohrleitungsbau- unternehmen müssen die dafür erforderliche Befähigung nach dem Merkblatt GW 15 nachweisen • Sämtliche gültigen Nachweise sind in Kopie bei dem AG einzureichen und selbständig zu aktualisieren. • Schweißungen bei Außentemperaturen unter +5°C sind ausschließlich unter Beachtung der im Kapitel 9 „Erläuterung“ der DVS-Richtlinie 2207-1 genannten Hinweise zulässig. • Schweißgeräte zum Stumpfschweißen und Heizwendelschweißen müssen der DVS Richtlinie 2208 Teil 1 entsprechen. Zum Heizwendelschweißen ist ein Schweißgerät, welches die Schweißparameter mittels Barcodeleser/-scanner von dem zu schweißenden Bauteil aufnimmt, zu verwenden. • Geräte, Hilfsmittel sowie alle Schweißzusatzwerkstoffe bei Schweißarbeiten sind beizustellen.
Schweißarbeiten a) mit Elektro- oder Autogenschweißgeräten
Schweißarbeiten. AN, die Schweißarbeiten an Erzeugeranlagen ausführen, haben Verfahrensprüfungen nach den Prüfnormen DIN EN ISO 15614-1 und AD 2000 HP 2/1 nachzuweisen. Der Geltungsbereich der Verfahrensprüfungen muss mit Schweißverfahren, Grund- oder Schweißzusatzwerkstoffgruppen, Schweißzusatzwerkstoffen, Schweißhilfsstoffen und Abmessungen der Grundwerkstoffe der auszuführenden Schweißaufgaben übereinstimmen. Schweißarbeiten dürfen nur von geprüften, zuverlässigen und geübten Schweißern ausgeführt werden. Die Eignung der Schweißer ist durch gültige Schweißerprüfungen nach DIN EN 287- 1:2011-11 oder DIN EN ISO 9606-1, welche von einer Benannten Stelle nach Druckgeräterichtlinie 97/23/EG abgenommen worden sind, nachzuweisen. Die Erlangung jeglicher Schweißerprüfungen muss nach VdTÜV 1052 erfolgt und auf dem Zertifikat vermerkt worden sein. Des Weiteren müssen Schweißer vor Beginn der Schweißarbeiten zusätzlich ihre Eignung durch das Schweißen von Arbeitsproben unter simulierten Baustellenbedingungen analog VdTÜV 1052 und DVGW GW 350 nachweisen. Abhängig von den erforderlichen Schweißaufgaben werden Arbeitsproben als Rohrrund- oder/und Blechschweißnaht in verschiedenen Schweißpositionen vorgegeben. Ergänzende Kehlnahtprüfstücke sind nach den Anforderungen der schweißtechnischen Bemessung und Detailkonstruktion zusätzlich zu erbringen. Arbeitsproben werden in den Schweißboxen der DVS- Kursstätte DREWAG auf dem Gelände des Zentralen Betriebshofes (ZBH) geschweißt. Erfüllen die Prüfstücke die Anforderungen der Sichtprüfung nach ISO 17637 u. DIN EN ISO 5817, werden sie einer Durchstrahlungsprüfung nach ISO 17636 mit der Bewertungsnorm ISO 10675 unterzogen. Bei bestandener AP- Schweißung erhält der Schweißer eine DREWAG- Schweißer- Nummer und eine Bescheinigung mit einer Gültigkeit von 2 Jahren. Weitergehende Anforderungen in Abhängigkeit von Medium, Regelwerk- und Verbandzuordnung werden projektspezifisch benannt. Für Arbeiten an überwachungsbedürftigen Anlagen ist die Zulassung nach AD 2000 HP0 / HP100R gem. Druckgeräterichtlinie 97/23/EG in Verbindung mit dem Nachweis der Befähigung nach DIN EN ISO 3834-2 mit Angebotsabgabe einzureichen. Der AN hat für die schweißtechnischen Belange der Baustelle eine Schweißaufsicht zu benennen. Er hat die Aufgaben und Verantwortung einer Schweißaufsichtsperson nach DIN EN ISO 14731 und ISO 3834-2 oder -3 unter Maßgabe regelmäßiger Baustellenpräsenzen zu erfüllen. Überwachungsmaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren und wöchentlich bis X...
Schweißarbeiten. Verlegen und bereitstellen notwendiger Leitungen wie z.B. Strom- oder Luftleitungen - Bereitstellen und Aufbau von evtl. notwendigen Gerüsten und Hebezeugen - Kranarbeiten Für die Montagedauer muss vom Auftraggeber für die ärztliche Vorsorge der Monteure einschl. evtl. notwendigem Krankenhausaufenthalt und evtl. Überführung/Krankenrücktransport gesorgt werden. Die aufgewandten Stunden sind werksseitig auf dem Service-Report zu bescheinigen. Unser Montagepersonal ist angewiesen, Überstunden sowie Sonntags- und Nachtstunden nur im Einvernehmen mit der Betriebsleitung des Auftraggebers zu leisten, wobei die Zahl dieser Stunden auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken ist.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.