Schäden an elektronischen Bauelementen. Der Versicherer leistet Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache nur, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit (im Reparaturfall üblicherweise auszutauschende Einheit) oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Ist dieser Beweis nicht zu erbringen, so genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
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Schäden an elektronischen Bauelementen. Der Versicherer leistet Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache nur, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen au- ßen auf eine Austauscheinheit (im Reparaturfall üblicherweise auszutauschende auszutau- schende Einheit) oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Ist dieser Beweis nicht zu erbringen, so genügt die überwiegende WahrscheinlichkeitWahrscheinlich- keit, dass der Schaden auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
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Schäden an elektronischen Bauelementen. Der Versicherer leistet Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache nur, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit (im Reparaturfall üblicherweise auszutauschende Einheit) oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Ist dieser Beweis nicht zu erbringenerbrin- gen, so genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf die Einwirkung Ein- wirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistetge- leistet.
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