Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 4.3.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 – die gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich (1) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 0.000.000 €, (2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sind. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 000.000 €. 4.3.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen (1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; (2) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt; (3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; (4) Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
4.3.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 – die gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich
(1) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 0.000.000 €,
(2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten HotelzimmernHotel- zimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sind. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 000.000 €.
4.3.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
(2) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt;
(3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
(4) Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
4.3.1 Eingeschlossen A1-6.6.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich
(1) ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall 0.000.000 €,
(2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sind5 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung hierfür für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt innerhalb der das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 000.000 €sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
4.3.2 A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
(2) , - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt;
(3) - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
(4) , - Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten oder von seinen Bevollmäch- tigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
4.3.1 Eingeschlossen A1-6.9.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich
(1) ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall 0.000.000 €,
(2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sind500.000 EUR. Die Höchstersatzleistung hierfür für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden 1.000.000 EUR. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- cherungssumme je Versicherungsfall 000.000 €sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
4.3.2 A1-6.9.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;Bean- spruchung,
(2) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt;,
(3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer hiergegen besonders versichern kann;,
(4) Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
4.3.1 Eingeschlossen A1-6.6.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich
(1) ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall 0.000.000 €,
(2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sind30 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung hierfür für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt innerhalb der das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 000.000 €sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
4.3.2 A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
(2) , - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt;
(3) - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
(4) , - Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten oder von seinen Bevollmäch- tigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
4.3.1 Eingeschlossen A1-6.8.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich
(1) ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall 0.000.000 €,
(2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sind500.000 EUR. Die Höchstersatzleistung hierfür für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden 1.000.000 EUR. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- cherungssumme je Versicherungsfall 000.000 €sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
4.3.2 A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;Bean- spruchung,
(2) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt;,
(3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer hiergegen besonders versichern kann;,
(4) Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten ge- mieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenVermö-gensschäden.
4.3.1 Eingeschlossen A1-6.9.1 Versichert ist – teilweise abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 – A1-7.5 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich
(1) ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 0.000.000 €,
(2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sind. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 000.000 €.
4.3.2 A1-6.9.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
(2) , - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen alle sich daraus ergebenden VermögensschädenVermögens-schäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt;
(3) - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
(4) , - Schäden infolge von Schimmelbildung.
A1-6.9.3 Eingeschlossen ist – abweichend von A1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Mobiliar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern, Pensionszimmern sowie in Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall EUR 50.000, die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
4.3.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 2015 – die gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich
(1) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 0.000.000 €,
(2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten HotelzimmernHotel- zimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sind. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 000.000 €.
4.3.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
(2) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt;
(3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
(4) Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten ge- mieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
4.3.1 Eingeschlossen A1-6.9.1 Versichert ist – teilweise abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 – A1-7.5 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich
(1) ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 0.000.000 €,
(2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sind. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 000.000 €.
4.3.2 A1-6.9.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
(2) , - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt;
(3) - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
(4) , - Schäden infolge von Schimmelbildung.
A1-6.9.3 Eingeschlossen ist – abweichend von A1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Mobiliar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern, Pensionszimmern sowie in Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall EUR 100.000, die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemie- teten oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten, gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
4.3.1 Eingeschlossen 6.6.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2019 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich
(1) ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall 0.000.000 €,
(2) an der Einrichtung von vorübergehend (bis zu 6 Monate) gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen / -häusern und ähnlichen Unterkünften, die nicht gleichzeitig Wohnsitz sindVersiche- rungsfall EUR 1.000.000. Die Höchstersatzleistung hierfür für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 000.000 €EUR 2.000.000.
4.3.2 6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) wegen − Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
(2) , − Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich um unbewegliche Sachen handelt;
(3) − Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
(4) , − Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen