Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen Musterklauseln

Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen. 10.2.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffern 7.6, 7.7, 7.10 b), 10.2.2 Soweit Versicherungsschutz durch Sach-Versicherungen des Versicherungsnehmers besteht, geht dieser vor. 10.2.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche 10.2.4 Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungs- summe für Sachschäden, höchstens jedoch 5.000.000 EUR je Versiche- rungsfall, begrenzt auf 10.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen. 3.1.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Tierhalter wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. 3.1.2. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall mit EUR 5.000.000 begrenzt. 3.1.3. Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 500 als vereinbart. 3.1.4. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen, - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden infolge von Schimmelbildung, sowie allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen. (1) Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffern 1.7.6– die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betriebli- chen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtung, Produk- tionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. (2) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru- chung; b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermö- gensschäden; c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; d) Schäden infolge von Schimmelbildung.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschä- den ausschließlich A1-6.6.1.1 an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. A1-6.6.1.2 an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehe- nen oder gepachteten Grundstücken und Ge- bäuden. Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Mietsachschäden an Grundstücken und Gebäuden je Versiche- rungsfall 1 Mio. Euro und stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfäl- le eines Versicherungsjahres dar. A1-6.6.1.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche nach A1-6.6.1.1 und A1-6.6.1.2 wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kes- sel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und al- len sich daraus ergebenden Vermögens- schäden, - Glasschäden, soweit sich der Versiche- rungsnehmer hiergegen besonders versi- chern kann, - Schäden infolge von Schimmelbildung.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich A1-6.6.1.1 an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwe- cken gemieteten Räumen in Gebäuden. A1-6.6.1.2 an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen oder gepachteten Grundstücken und Gebäuden. Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versi- cherungssumme für Mietsachschäden an Grundstücken und Gebäuden je Versicherungsfall 750.000 Euro und stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versiche- rungsfälle eines Versicherungsjahres dar. A1-6.6.1.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche nach A1-6.6.1.1 und A1-6.6.1.2 wegen • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru- chung, • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm- wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gas- geräten und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schäden, • Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versihern kann, • Schäden infolge von Schimmelbildung.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten oder gepachteten (nicht geleasten) unbeweglichen Sachen (insbesondere an Räumen und Gebäuden) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer nicht kapitalmäßig mit dem Vermieter oder Verpächter verbunden ist. Nicht mitversichert sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung sowie die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen (z. B. Küchengeräten, Möbeln, Heizungen oder Sanitäreinrichtungen), Produktionsanlagen und Glas.

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