Common use of Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden) Clause in Contracts

Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung sowie dem Abhandenkommen (wegen Schlüsseln/Codekarten siehe A1-6.7) von a) zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und Räumen in Gebäuden sowie an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gäste- häusern und ähnlichen Einrichtungen (Schlafwagen, Schiffskabinen) bei einem vorübergehenden Aufenthalt in diesen. b) kurzfristig und gefälligkeitshalber sowie unentgeltlich zu privaten Zwecken geliehenen beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. c) kurzfristig und entgeltlich zu privaten Zwecken gemieteten beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 250 EUR. A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − Schäden an Tieren, − Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, − Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, − Schäden an Schmuck und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren, − Schäden infolge von Schimmelbildung.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus

Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung sowie dem Abhandenkommen (wegen Schlüsseln/Codekarten siehe A1-6.7) von a) zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und Räumen in Gebäuden sowie an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gäste- häusern Gästehäusern und ähnlichen Einrichtungen (Schlafwagen, Schiffskabinen) bei einem vorübergehenden Aufenthalt in diesen. b) kurzfristig und gefälligkeitshalber sowie unentgeltlich zu privaten Zwecken geliehenen beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. c) kurzfristig und entgeltlich zu privaten Zwecken gemieteten beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 250 EUR. A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − Vermögensfolgeschäden − Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − Schäden an Tieren, − Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, − Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, − Schäden an Schmuck und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und WertpapierenWertpapieren sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − Schäden infolge von Schimmelbildung.. − Schlüsseln/Codekarten (Versicherungsschutz besteht hierfür nach Maßgabe von A1-6.7)

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium

Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung sowie dem Abhandenkommen (des Versicherungsnehmers wegen Schlüsseln/Codekarten siehe A1-6.7) von a) zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und Räumen in Gebäuden sowie an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gäste- häusern und ähnlichen Einrichtungen (Schlafwagen, Schiffskabinen) bei einem vorübergehenden Aufenthalt in diesen. b) kurzfristig und gefälligkeitshalber sowie unentgeltlich zu privaten Zwecken geliehenen beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. c) kurzfristig und entgeltlich sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 250 EURRäumen in Gebäuden. A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − ; - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − ; - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; - Schäden infolge von Schimmelbildung. A1-6.6.3 Versichert ist – abweichend von A1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, − Schäden an Tierender Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, − Schäden an Kraft-wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, Luft- gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Zu diesen Sachen gehören auch: - Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und Wasserfahrzeugen-häusern sowie Hotelzimmern und Schiffskabinen, - medizinische Geräte, die dem Versicherungsnehmer zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. Ausgeschlossen bleiben: - Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung; - Schäden an Schmuck Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren; - Vermögensfolgeschäden; - Schäden an Land-, − Schäden infolge von SchimmelbildungLuft- und Wasserfahrzeugen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung

Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden er- gebenden Vermögensschäden. A1-6.6.1 . Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung sowie dem Abhandenkommen (des Versicherungs- nehmers wegen Schlüsseln/Codekarten siehe Mietsachschäden an A1-6.7) von a) 6.10.1 Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und gemie- teten Räumen in Gebäuden sowie Gebäuden; A1-6.10.2 mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (Mobiliar) in Hotelzimmern, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Schiffskabinen, soweit diese gemietet sind. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (Mobiliar) in Ferienwohnungen und -häusern, HotelsHotelzimmern, Pensionen, Gäste- häusern Ferienwohnungen, Ferienhäu- sern und ähnlichen Einrichtungen (Schlafwagen, Schiffskabinen) bei einem vorübergehenden Aufenthalt in diesen. b) kurzfristig und gefälligkeitshalber sowie unentgeltlich zu privaten Zwecken geliehenen beweglichen SachenSchiffskabinen beträgt je Versicherungsfall 00.000 €. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungs- fälle eines Versicherungsjahres beträgt 40.000 €. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. c) kurzfristig und entgeltlich zu privaten Zwecken gemieteten beweglichen Sachensowie auf die Jahreshöchstersatzleis- tung. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 250 EUR. Für A1-6.6.2 6.10.1 und A1-6.10.2 gilt: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − Haftpflicht- ansprüche wegen (1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − Beanspru- chung; (2) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − Vermögens- schäden; (3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − Schäden an Tieren, − Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, − Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, − Schäden an Schmuck und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren, − ; (4) Schäden infolge von Schimmelbildung.

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Samples: Familienschutz Privat Haftpflichtversicherung

Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung sowie dem Abhandenkommen (des Versicherungsnehmers wegen Schlüsseln/Codekarten siehe A1-6.7) von a) zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und Räumen in Gebäuden sowie an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gäste- häusern und ähnlichen Einrichtungen (Schlafwagen, Schiffskabinen) bei einem vorübergehenden Aufenthalt in diesen. b) kurzfristig und gefälligkeitshalber sowie unentgeltlich zu privaten Zwecken geliehenen beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. c) kurzfristig und entgeltlich sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 250 EURRäumen in Gebäuden. A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − ; - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − ; - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; - Schäden infolge von Schimmelbildung. A1-6.6.3 Versichert ist – abweichend von A1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, − Schäden an Tierender Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, − Schäden an Kraft-wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, Luft- gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Zu diesen Sachen gehört auch Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und Wasserfahrzeugen, − - häusern sowie Hotelzimmern und Schiffskabinen. Ausgeschlossen bleiben: - Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung; - Schäden an Schmuck Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren; - Vermögensfolgeschäden; - Schäden an Land-, − Schäden infolge von SchimmelbildungLuft- und Wasserfahrzeugen. Die Höchstentschädigung innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden beträgt 50.000,- € je Versicherungsfall.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung

Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung sowie dem Abhandenkommen (des Versicherungsnehmers wegen Schlüsseln/Codekarten siehe A1-6.7) von a) zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und Räumen in Gebäuden sowie an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gäste- häusern und ähnlichen Einrichtungen (Schlafwagen, Schiffskabinen) bei einem vorübergehenden Aufenthalt in diesen. b) kurzfristig und gefälligkeitshalber sowie unentgeltlich zu privaten Zwecken geliehenen beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. c) kurzfristig und entgeltlich sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 250 EURRäumen in Gebäuden. A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − ; - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − ; - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Tiereninfolge von Schimmelbildung. A1-6.6.3 Versichert ist – abweichend von A1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, − Schäden an Kraft-der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, Luft- wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Zu diesen Sachen gehören auch: - Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und Wasserfahrzeugen-häusern sowie Hotelzimmern und Schiffskabinen, - medizinische Geräte, die dem Versicherungsnehmer zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. Ausgeschlossen bleiben: - Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung; - Schäden an Schmuck Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren; - Vermögensfolgeschäden; - Schäden an Land-, − Schäden infolge von SchimmelbildungLuft- und Wasserfahrzeugen. Die Höchstentschädigung innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden beträgt 200.000,- € je Versicherungsfall.

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Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A1B1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden a) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inklusive Balkonen, Loggien und Terrassen. b) teilweise abweichend von B1-7.5 aus der Beschädigung sowie dem Abhandenkommen (wegen Schlüsseln/Codekarten siehe A1-6.7) von a) zu privaten Zwecken von gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen Grund- stücken und Räumen in Gebäuden sowie an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gäste- häusern und ähnlichen Einrichtungen (Schlafwagen, Schiffskabinen) bei einem vorübergehenden Aufenthalt in diesen. b) kurzfristig und gefälligkeitshalber sowie unentgeltlich zu privaten Zwecken geliehenen beweglichen Sachen. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahralle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. c) kurzfristig an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und entgeltlich zu privaten Zwecken gemieteten beweglichen SachenSchiffskabinen. Die Versicherungssumme Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 200.000 10.000.000 EUR je Versicherungsfall und VersicherungsjahrVersicherungsfall. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 250 EUR. A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − wegen a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − , b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen Warmwasserbereitungs¬anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − , c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter oder Eigentümer hiergegen durch eine Glasversicherung besonders versichern kann, − Schäden an Tieren, − Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, − Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, − Schäden an Schmuck und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren, − , d) Schäden infolge von Schimmelbildung. B1-6.6.2 Mitversichert ist ferner – abweichend zu B1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Zu diesen Sachen gehören auch elektrische, medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwen- dung überlassen werden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000.000 EUR je Versicherungsfall. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung