Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen, fest installierte Wohnwagen und Campingcontainer sowie sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall EUR 5.000.000. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres beträgt EUR 10.000.000. Mitversichert sind auch Schäden durch tierische Ausscheidungen. 6.3.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − Schäden infolge von Schimmelbildung. 6.3.3 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergrei- fenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6.3.1 A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen, fest installierte Wohnwagen Wohnräumen und Campingcontainer sowie sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall EUR 5.000.00050 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres Versicherungsjahres beträgt EUR 10.000.000das 2-fache dieser Summe. Mitversichert sind auch Schäden durch tierische AusscheidungenEs erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
6.3.2 A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − - Schäden infolge von Schimmelbildung.
6.3.3 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergrei- fenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6.3.1 A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen, fest installierte Wohnwagen Wohnräumen und Campingcontainer sowie sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall EUR 5.000.00040 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres Versicherungsjahres beträgt EUR 10.000.000das 2-fache dieser Summe. Mitversichert sind auch Schäden durch tierische AusscheidungenEs erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
6.3.2 A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − - Schäden infolge von Schimmelbildung.
6.3.3 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergrei- fenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen, fest installierte Wohnwagen und Campingcontainer sowie sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall EUR 5.000.000. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres beträgt EUR 10.000.000. Mitversichert sind auch Schäden durch tierische Ausscheidungen.
6.3.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − Schäden infolge von Schimmelbildung.
6.3.3 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergrei- fenden übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen, fest installierte Wohnwagen Wohnräumen und Campingcontainer sowie sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Im Exklusiv-Tarif vereinbarte Erweiterungen siehe A4-5. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt entspricht der im Versicherungsschein vereinbarten Deckungssum- me. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall EUR 5.000.000. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres beträgt EUR 10.000.000. Mitversichert sind auch Schäden durch tierische Ausscheidungensowie auf die Jahreshöchstersatzleis- tung.
A1-6.3.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an fest eingebauten Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − • Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − • Schäden infolge von Schimmelbildung.
6.3.3 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergrei- fenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung