Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Be- vollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermö- gensschäden. A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Ge- bäuden. A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). 6.7.1 Mietsachschäden sind Schäden an fremden, fremden vom Versicherungsnehmer oder von seinen Be- vollmächtigten Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermö- gensschädenVermögensschäden.
A1-6.6.1 6.7.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten priva- ten Zwecken gemieteten Räumen in Ge- bäudenGebäuden.
A1-6.6.2 6.7.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen Warmwasserberei- tungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − – Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders beson- ders versichern kann, − – Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Be- vollmächtigten Bevollmächtigten oder Beauftragten Beauftragten, gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermö- gensschädenVermögensschäden.
A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Ge- bäudenGebäuden.
A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Be- vollmächtigten Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermö- gensschädenVermögensschäden.
A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Ge- bäudenGebäuden.
A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − ; - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − ; - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − ; - Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Be- vollmächtigten Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten ge- mieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermö- gensschädenVermögensschäden.
A1-6.6.1 6.9.1 Versichert ist – teilweise abweichend von A1-7.5 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Ge- bäudenGebäuden.
A1-6.6.2 6.9.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen − - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, − - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, − - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, − - Schäden infolge von Schimmelbildung.
A1-6.9.3 Eingeschlossen ist – abweichend von A1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Mobiliar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern, Pensionszimmern sowie in Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung