Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevoll- mächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens- schäden. A1-6.8.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an a) anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemieteten Räumen in Gebäuden. b) zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtungen, Produktionsanlagen und dergleichen) durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer. A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – in Ergänzung von A1-7.4 – auch Ansprüche von a) Gesellschaftern des Versicherungsnehmers, b) gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers und solchen Personen, die er zur Lei- tung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben ange- stellt hat und deren Angehörigen gemäß A1-7.4 a) Absatz 2, wenn sie mit diesen in häus- licher Gemeinschaft leben; c) Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Ka- pital mehrheitlich verbunden sind und unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung stehen.
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Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevoll- mächtigten Be- vollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens- schädenVermö- gensschäden.
A1-6.8.1 6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an
a) anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemieteten Räumen in Gebäuden.
b) zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtungen, Produktionsanlagen und dergleichen) durch Brand, ExplosionEx- plosion, Leitungswasser und Abwässer.
A1-6.8.2 6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – in Ergänzung von A1-7.4 – auch Ansprüche von
a) Gesellschaftern des Versicherungsnehmers,
b) gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers und solchen Personen, die er zur Lei- tung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben ange- stellt hat und deren Angehörigen gemäß A1-7.4 a) Absatz 2, wenn sie mit diesen in häus- licher Gemeinschaft leben;
c) Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Ka- pital mehrheitlich verbunden sind und unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung Lei- tung stehen.
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Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevoll- mächtigten Be- vollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens- schädenVermö- gensschäden.
A1-6.8.1 6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an
a) anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemieteten Räumen in Gebäuden.
b) zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an EinrichtungenEin- richtungen, Produktionsanlagen und dergleichen) durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer.
A1-6.8.2 6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – in Ergänzung von A1-7.4 – auch Ansprüche von
a) Gesellschaftern des Versicherungsnehmers,;
b) gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers und solchen Personen, die er zur Lei- tung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben ange- stellt hat und deren Angehörigen gemäß A1-7.4 a) Absatz 2, wenn sie mit diesen in häus- licher häusli- cher Gemeinschaft leben;
c) Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Ka- pital Kapi- tal mehrheitlich verbunden sind und unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung stehen.
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Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevoll- mächtigten Be- vollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens- schädenVermö- gensschäden.
A1-6.8.1 6.7.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an
a) anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemieteten Räumen in Gebäuden.
b) zu betrieblichen oder beruflichen berufliche Zwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch je- doch an Einrichtungen, Produktionsanlagen und dergleichen) durch Brand, Explosion, Leitungswasser Lei- tungswasser und Abwässer. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen beträgt je Ver- sicherungsfall EUR … . Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres beträgt EUR … .
A1-6.8.2 6.7.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – in Ergänzung von A1-7.4 – auch Ansprüche von
a) Gesellschaftern des Versicherungsnehmers,
b) gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers und solchen Personen, die er zur Lei- tung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben ange- stellt angestellt hat und deren Angehörigen gemäß A1-7.4 a) Absatz 2, wenn sie mit diesen in häus- licher häuslicher Gemeinschaft leben;
c) Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Ka- pital Kapital mehrheitlich verbunden sind und unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung stehenste- hen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für Baunebengewerbe