Secure Musterklauseln

Secure. Die Vorgaben der Europäischen Zentralbank und der für PayPal zuständigen Bankenaufsicht erfordern in bestimmten Fällen den Einsatz von 3D Secure. Auch Kartenverbände können den Einsatz von 3D Secure verlangen, um die Anzahl von Kartentransaktionen zu verringern, die vom Karteninhaber nicht genehmigt wurden. PayPal kann Sie durch Mitteilung auffordern, 3D Secure für alle oder bestimmte näher bezeichnete Kartentransaktionen einzusetzen. Sie verpflichten sich, nach entsprechender Aufforderung 3D Secure einzusetzen, wenn der Kreditkartenanbieter 3D Secure für die betreffende Karte unterstützt.
Secure. 5.1. Die AKZEPTANZSTELLE hat dem Karteninhaber im eCommerce (vgl. Ziffer 1.1) die Nutzung der von den Kartenor- ganisationen entwickelten, sogenannten 3D Secure-Verfahren (z. B. „Verified by Visa“, „Mastercard Secure Code“ und „J/Secure“ bzw. alle Folgeprodukte der Kartenorganisationen, z.B. Mastercard Identity Check) anzubieten, da nur so die Möglichkeit besteht, bei Kartenzahlungen die von der Bankenaufsicht geforderte „starke Authentifizie- rung“ zu gewährleisten. Bei Anwendung dieser Verfahren wird im Zuge der Autorisierungsanfrage eine Verbin- dung zwischen Karteninhaber und kartenausgebender Bank hergestellt und die Identität des Karteninhabers durch Abfrage eines Sicherheitsmerkmals überprüft. Wenn dem Karteninhaber die Möglichkeit angeboten wird, ein 3D Secure Verfahren zu nutzen, führt dies für bestimmte, von den Kartenorganisationen im Einzelnen definierte Fälle, in denen der rechtmäßige Karteninhaber später bestreitet, die Weisung zur Zahlung erteilt zu haben, dazu, dass das Risiko von Rückbelastungen („Chargebacks“) von der kartenausgebenden Bank übernommen wird („Liability Shift“). Rückbelastungen („Chargebacks“) aus anderen Gründen werden von 3D Secure nicht erfasst. Damit dem Karteninhaber die Nutzung des 3D Secure-Verfahrens angeboten werden kann, muss das Payment Gateway (vgl. Ziffer 2.2) 3D Secure unterstützen und diese Funktion muss bei dem konkreten Zahlungsvorgang aktiviert sein. Bie- tet die AKZEPTANZSTELLE dem Karteninhaber 3D Secure nicht an, liegt darin ein Vertragsverstoß, und die AKZEP- TANZSTELLE trägt das Risiko von Rückbelastungen, es sei denn, sie weist nach, dass es dazu auch gekommen wäre, wenn dem Karteninhaber die Nutzung des 3D Secure-Verfahrens angeboten worden wäre. Die AKZEPTANZSTELLE trägt das Rückbelastungsrisiko nicht, wenn sie dem Karteninhaber die Nutzung des 3D Secure Verfahrens angebo- ten hat und dieser es abgelehnt hat, dies zu nutzen. 5.2. Die CardProcess ist nicht Anbieter der 3D Secure-Verfahren und hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Konditionen und technischen Anforderungen. Diese können sich zukünftig ändern, da die Kartenorganisationen die Verfahren weiterentwickeln. Die AKZEPTANZSTELLE hat sich eigenständig über die Konditionen für 3D Secure zu informieren und auf dem Laufenden zu halten sowie dafür Sorge zu tragen, dass sie die Konditionen für 3D Secure einhält. Die AKZEPTANZSTELLE ist verpflichtet sicherzustellen, dass sie selbst sowie der von ihr mit ihrer technischen Anbindung an das 3D Secure-...
Secure bezeichnet eine Methode zur Authentifizierung eines Karteninhabers, die den Anforderungen der Europäischen Richtlinie 2015/2366 vom 25. November 2015 ("PSD 2") und der von der Kommission delegierten Verordnung EU 2018/389 vom 27. November 2017 (die "RTS") in Bezug auf starke Kundenauthentifizierung entspricht. Diese auch als "Mastercard® Identity Check™" oder "Mastercard® SecureCode™" bezeichnete Methode wird verwendet, um die Identität eines Karteninhabers während einer Transaktion zu verifizieren, um nicht autorisierte Transaktionen zu vermeiden. bezeichnet Crosscard S.A. bezeichnet die Gesamtheit von Webseiten und/oder Mobilfunk-Anwendungen (APPs) in Bezug auf Ihr Prepaid Produkt, wie sie in Art. 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher bezeichnet und über das Internet zugänglich ist. bezeichnet die Person, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat.
Secure. Mit der Hosting-Option SECURE stellt Ihnen switchplus ag die Möglichkeit SSL Zertifikate gemäss dem jeweils gültigen Factsheet SECURE und den gültigen Nutzungsbedingungen des Anbieters zur Verfügung.

Related to Secure

  • Support Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  • Data protection 16.1. PRAETTIGAU and the VENDOR are subject to Swiss data protection legislation. 16.2. XXXXXXXXXX and the VENDOR transmit the data (incl. credit card information) that is necessary for billing and collection to GRF. GRF uses this data only for payment processing and for collection. 16.3. PRAETTIGAU may collect store, and process data to the extent that this is necessary or appropriate in order to meet its contractual obligations to maintain and improve customer relations, quality and service criteria, to maximise operational safety, and in the interest of sales promotion, product design, crime prevention, economic key data and statistics, as well as invoicing. The customer hereby acknowledges and agrees that PRAETTIGAU may pass on customer data to the VENDOR so that he can fulfill his obligations. 16.4. It is possible that PRAETTIGAU and / or the VENDOR may be required to transmit the data to the authorities, or to make it accessible to them. 16.5. XXXXXXXXXX and the VENDOR alike reserve the right to hand over the data to third parties to enforce legitimate interests or to the authorities on suspicion of a crime. 16.6. Furthermore, the privacy policies of PRAETTIGAU or those of the VENDOR, are in force. 16.7. For questions about data protection at PRAETTIGAU, contact us at the e-mail address xxxx@xxxxxxxxxx.xxxx; for questions about data protection by the VENDOR, contact the VENDOR directly.

  • Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

  • Maßnahmen Messwert Erhöhen des Drittmittelaufkommens entlang der Forschungs- und Transferstrategie (Im- pact-orientiert) sowohl für wissenschaftliche Forschung als auch für künstlerische Ent- wicklung Strategien erstellt: 2022 Umsetzung 2025 Indikator: Ausgehend von ca. 7,3 Mio. Euro in 2020 wird mit einer Erhöhung von 20% pro Jahr gerechnet (vorausgesetzt, dass die h_da ähnlich erfolgreich ist wie in den letzten Jahren, streben wir in 2024 das Drittmittel- aufkommen von ca. 15 Mio. Euro an) Umsetzung bzw. Einbindung in Transferpro- jekte Akademisches Controlling aufbauen Konzeption: 2023 Umsetzung: 2024 | 6 Wenn im Folgenden die Begriffe „Forschung“, „Forschungstätigkeit“, „Forschungsstrukturen“, „Forschungs- ergebnisse“, „Forschungsunterstützung“ etc. verwendet werden, ist stets dieser umfassende Bezug von forschender und künstlerisch-gestalterischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gemeint. Wissenschaftlichen Mittelbau aufbauen Maßnahmen Messwert Konzept zur strukturellen Verankerung eines wissenschaftlichen / künstlerisch-gestalteri- schen Mittelbaus als Bestandteil einer h_da- typischen Forschungs- und Entwicklungsinf- rastruktur erarbeiten und umsetzen Konzeption 2022 umgesetzt: 2024 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern Maßnahmen Messwert Anzahl der Promotionen in den Promotions- zentren und als kooperative Promotionen verstetigen Ausgehend von 80 Promovierenden in 2021 wird mit eingeworbenen Drittmitteln und dem Mittelbau-Programm eine Steigerung von etwa 20% pro Jahr erwartet, d.h. wir erwar- ten eine Anzahl von ca. 140 Promovieren- den in 2024 Transparenz und Sichtbarkeit von Forschung und Entwicklung an der h_da erhöhen Maßnahmen Messwert h_da Austauschformate (interne sowie ex- terne) und Kommunikationsstrukturen opti- mieren, stärken und ausbauen Konzeption: 2022 Umsetzung: 2023

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.