Securities Musterklauseln

Securities. C.1 Description of the type and the class of the securities being offered and/or admitted to trading, including any security identification number: Notes are debt instruments represented by one or more global note(s). Notes are unsecured debt obligations of the Issuer. Fixed rate Notes. Fixed rate Notes are instruments where the rate of interest does not change over the term of the instrument. ISIN: DE000SK00693 German Securities Code (WKN): SK0069 Series number: 962 Tranche number: 1 C.2 Currency of the securities issue:
Securities. 7.1 Unless agreed otherwise, upon request from TNG the contractor shall provide a reasonable security at its own cost in the form of an unconditional, indefinite, directly enforceable bank surety from a bank or credit insurer accepted by TNG in accordance with the following conditions if prepayments are made, for fulfilment of the contract and for rights if there are defects. The bank sureties must include a waiver of the defence of sections 770, 771 and 772 BGB, a waiver of the defence of set-off , but only to the extent that the contractor's counter-claim is not undisputed and has not been legally upheld. The waiver of the defence of contestability of secured debts according to s. 770 (1) BGB only applies insofar as the contestability is not due to malice or unlawful threat as defined in s. 123 BGB. The bank sureties must not contain a deposit clause. TNG's forms shall be used for bank sureties. 7.2 To secure the prepayments, the contractor shall provide and transfer to TNG a prepayment surety for the amount of the prepayment within four weeks after conclusion of the contract at the latest. The prepayment surety is payable upon first request. The prepayment surety only secures the refund of over-paid repayments because of non-performance, for which the contractor has not provided an equivalent counter-service based on the contract. Prepayments are automatically offset against interim invoices from the contractor. The prepayment surety shall be adjusted corresponding to an offsetting. In this case, the contractor shall immediately hand over to TNG a bank surety for the corrected amount in return for the previous prepayment surety. 7.3 The contractor shall provide TNG with security exclusively for contractual performance for the amount of 10 % of the net order sum (net contract price when concluding the contract). The contractual performance surety secures the fulfilment of all claims by TNG from the contract with the contractor, in particular those for contractual execution of the contractual work and services. Any claims arising after acceptance or other transfer of risk, notably claims due to defects after acceptance, are not object of the contractual performance surety. 7.4 For the duration of the liability due to defects, the contractor shall provide TNG with a bank surety as security for all claims due to defect, insofar as they arose after acceptance, for the amount of 5 % of the net final invoice amount of its objectively correct amount. The bank s...
Securities. The goods remain our property until all payments arising from an ongoing business relationship, including all current and future claims, have been made. In the event that the Purchaser becomes insolvent after the contract date, we shall not be obliged to take back the goods at the full purchase price, but we will rather take back the goods taking into account the reduced value attributable to longer periods of storage at the Purchaser’s. Special makes (“made to order”) and goods that according to our opinion have a resale value of less than 20% of the original price will not be taken back. The Purchaser shall treat the goods with diligent care. The Purchaser shall take out at its own cost for the invoice value insurance cover against forces of nature and theft for goods in which the title has not passed yet; the Purchaser herewith assigns to us any pertaining claims against the insurer. The Purchaser is obligated to inform us immediately of any intervention by third parties, e.g. seizure of the goods, or any damage to or destruction of the goods. The Purchaser shall inform us forthwith of any change in the possession status of the goods and/ or a change in its residence. If the Purchaser fails to adhere to the contract, including without limitation, late payment or the breach of another major contractual obligation, we shall be entitled to either withdraw from the contract and remove the goods or not to withdraw from the contract and demand from the Purchaser to return the goods for its own account, and take them back. We are entitled to utilize the object of the purchase after it is returned. The proceeds shall be set off against the Purchaser’s debt, minus appropriate utilization costs. In the event that, following the contract date, reasonable doubts occur as to the creditworthiness of the Purchaser, we shall be entitled to demand prepayment or that a collateral be provided within a reasonable period. In the event that the Purchaser fails to comply with this obligation within this period, we shall be entitled to withdraw from the contract upon expiry of said period. In the case of non-compliance, we shall be entitled to prohibit that the things subject to the reservation of title be processed or resold. The Purchaser may resell the goods in its ordinary course of business (within the limitations of Sec. 12). It herewith assigns to us any claims attributable to the resale against its buyers or third parties equivalent to the final amount invoiced (includ...
Securities. C.1 Type and class of the security / identification number: 0RRG\¶V (8 : (QGRUVHG Moody's is not established in the EEA but the rating it has assigned to Xxxxxx Xxxxxxx is endorsed by Moody's Investors Service Limited, which is established in the EEA and registered under the CRA Regulation by the relevant competent authority. R&I is not incorporated in the EEA and is not registered under the CRA Regulation in the EU. S&P (EU Endorsed): S&P is not established in the EEA but the rating it has assigned to Xxxxxx Xxxxxxx is, with effect from 9 April 2012, endorsed by Standard and Poor's Credit Market Services Europe Limited, a rating agency established in the EEA and registered under the CRA Regulation by the relevant competent authority.] The Securities are issued as unsubordinated securities (Schuldverschreibungen) pursuant to §793 of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch). [The Securities are issued in bearer form.][The Securities are issued in uncertificated and dematerialised form and are registered in the book-entry system of [VP Securities A/S ("VP")] [Euroclear Sweden AB ("ECS")].] [ISIN: [Ɣ] Common Code: [Ɣ] German Security Code (WKN): [Ɣ] Other Security Code: [Ɣ]] [in the case of multi-issuances, insert: Please refer to the security identification numbers set out for each series of Securities in the table below part C of this Summary.] C.2 Currency: [Ɣ] [(the "Currency")]
Securities. Element C.1 Type and class of the securities being offered and/or admitted to trading, including any security identification number The notes have a fixed interest rate, are not secured and are bearer notes represented by a global note (the "Notes"). The ISIN is: DE000A2E4XE4; the WKN is: A2E4XE.
Securities. C.1 Type and class of the security / identification number: DBRS (EU Endorsed): DBRS is not established in the European Economic Area ("EEA") but the ratings it has assigned to Xxxxxx Xxxxxxx is endorsed by DBRS Ratings Limited, which is established in the EEA and registered under Regulation 1060/2009 of the European Parliament and of the Council of 16 September 2009 on credit rating agencies (the "CRA Regulation"), as amended from time to time, by the relevant competent authority. Fitch (EU Endorsed): Fitch is not established in the EEA but the rating it has assigned to Xxxxxx Xxxxxxx is endorsed by Fitch Ratings Limited, a rating agency established in the EEA and registered under the CRA Regulation by the relevant competent authority. Moody’s (EU Endorsed): Moody's is not established in the EEA but the rating it has assigned to Xxxxxx Xxxxxxx is endorsed by Moody's Investors Service Limited, which is established in the EEA and registered under the CRA Regulation by the relevant competent authority. R&I is not incorporated in the EEA and is not registered under the CRA Regulation in the EU. S&P (EU Endorsed): S&P is not established in the EEA but the rating it has assigned to Xxxxxx Xxxxxxx is, with effect from 9 April 2012, endorsed by Standard and Poor's Credit Market Services Europe Limited, a rating agency established in the EEA and registered under the CRA Regulation by the relevant competent authority.] The Securities are issued as unsubordinated securities (Schuldverschreibungen) pursuant to §793 of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch). [ISIN: [●] Common Code: [●] German Security Code (WKN): [●] Other Security Code: [●]] [in the case of multi-issuances, insert: Please refer to the security identification numbers set out for each series of Securities in the table below part C of this Summary.] C.2 Currency: [●] [in the case of multi-issuances, insert: Please refer to the currency set out for each series of Securities in the table below part
Securities. 7.1 In the case of advance payments with regard to executing the contract and regard to the rights in the case of defects, the Contractor shall be required, at TNG's request, to provide appropriate security in the form of an unconditional, unlimited, absolute guarantee of a bank accepted by TNG or a credit insurer. Objecting to the voidability and option of setting off regarding receivables that have not become res judicata or are disputed must be ruled out. 7.2 In the absence of agreements to the contrary, the amount of the guarantee / in the case of advance payments is the advance payment amount, / in the case of executing the contract is 10 % of the net order amount, / in the case of a guarantee is 5 % of the net order amount. 7.3 The bank guarantees shall be made out in euros and include the turnover tax, in the case of advance payments to be secured, provided the Reverse Charge procedure does not apply.
Securities. If well educated doubts are existing that the Seller is unable to pay, the Buyer can revoke further claims for acknowledged terms of payment. As well as changing the payment term to payment in advance for future deliveries.
Securities. C.1 Type / class / security identification number: The Securities are issued as unsubordinated securities (Schuldverschreibungen) pursuant to §793 of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch). ISIN: [●] Common Code: [●] German Security Code (WKN): [●] Other Security Code: [●]

Related to Securities

  • Geheimhaltung und Datenschutz 35.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (,,Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages / Auftrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von ergosoft gehören sämtliche Lieferungen und Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag / Auftrag. 35.2 Der Kunde wird die Lieferungen und Leistungen von ergosoft Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu den Lieferungen und Leistungen von ergosoft gewährt, über die Rechte von ergosoft und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziffer 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind. 35.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (I) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (II) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (III) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (IV) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (V) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen - vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (VI) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist. 35.4 ergosoft hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn der Kunde ergosoft Zugang zu seinem Betrieb oder zu seiner Hard- und Software gewährt. ergosoft stellt sicher, dass eigene Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet ergosoft sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. ergosoft bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von ergosoft. Die personenbezogenen Daten werden ergosoft in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. 35.5 Soweit ergosoft im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen (I) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden (im Folgenden „Partnerdaten“ genannt), und / oder (II) die Partnerdaten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von ergosoft anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten an IT-Anlagen oder an auf IT-Anlagen befindlicher Software (siehe § 11 Abs. 5 BDSG). In diesem Fall gilt ergänzend die ANLAGE AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Stellvertretung durch eine andere Person Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis

  • Haftung und Gewährleistung 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

  • Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert odergelöscht werden können Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch Individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen) Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden Klare Zuständigkeiten für Löschungen

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Geistige Eigentumsrechte Unbeschadet konkreterer Bestimmungen dieser AGB, sind alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz des jeweils anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Alle Marken-, Namens- oder Bildmarken – und alle anderen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Wortmarken, Illustrationen, Bilder oder Logos – die im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) erscheinen, sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen gelten erst ab dem jeweils dem Nutzer mitgeteilten Zeitpunkt auf die Vertragsbeziehung aus. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird der Anbieter die Nutzer im Voraus über das Wirksamwerden der geänderten Bedingungen informieren.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.