Sekundärmarktrisiken Musterklauseln

Sekundärmarktrisiken. Die Emittentin oder der Lead Manager beabsichtigen, unter normalen Marktbedingungen regelmässig An- und Verkaufskurse zu stellen. Es besteht jedoch weder seitens der Emittentin noch des Lead Managers eine Verpflichtung gegenüber Anlegern zur Stellung von Kaufs- und Verkaufskursen für bestimmte Auftrags- oder Effektenvolumina und es gibt keine Garantie für eine bestimmte Liquidität bzw. einen bestimmten Spread (d.h. Differenz zwischen Kaufs- und Verkaufspreisen), weshalb Anleger nicht darauf vertrauen können, dass sie die Strukturierten Produkte zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen können.
Sekundärmarktrisiken. Es besteht ein Risiko im Zusammenhang mit der Liquidität der Aktie und aufgrund eingeschränkter Handelbarkeit der Aktien. Die Wertpapiermärkte und der Kurs der Aktien können volatil sein. Es besteht ein Risiko im Zusammenhang mit einem Verkauf größerer Aktienpakete. Die für einen regulierten Markt geltenden Anlegerschutzbestimmungen finden keine Anwendung. Es besteht ein Risiko im Zusammenhang mit der beabsichtigten Notiz der Aktien im Freiverkehr.
Sekundärmarktrisiken. Risiken im Zusammenhang mit einer ungünstigen Kursentwicklung der Schuldverschrei- bungen. Ungewissheit über die Liquidität der Schuldverschreibungen. Keine Geltung der für einen organisierten Markt geltenden Anlegerschutzbestimmungen.

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