Sengschäden Musterklauseln

Sengschäden. Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.2.2 und 2.2.4 gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.
Sengschäden. Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sengschäden zerstört oder beschädigt werden. Sengschäden sind durch Hitzeeinwirkung und ohne offene Flamme örtlich begrenzte Schäden, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar wer- den. Die Höchstentschädigung für Schäden durch Sengschäden beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen. Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein- richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert, soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität in einem Umkreis von 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen werden kann. Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi- cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren.
Sengschäden. 7.1 In Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2018 Abschnitt A sowie abweichend von § 2.5 b) DEG-VGB 2018 Abschnitt A sind Sengschäden mitversichert.
Sengschäden. Unter Sengschäden sind durch Hitzeeinwirkung örtlich begrenz- te Schäden zu verstehen, welche ohne Brand oder Feuer ent- standen sind.
Sengschäden. Versichert sind Sengschäden, die aus einem Ereignis nach A 3.1. bis A 3.7 entstanden sind. Sengschäden aus anderen Ursachen sind bis zu Euro versichert.
Sengschäden. In Erweiterung von § 3 Nr. 1 a) und § 4 Nr. 6 VHB 2017 ersetzen wir auch Seng- schäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. 7002041170
Sengschäden a) Der Versicherer leistet abweichend zu A § 2 Nr. 8 b) auch Entschädigung für Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitz, Explosion oder Implosion entstanden sind.
Sengschäden. Abweichend von § 2 Nr. 2 und 8 b) ersetzt der Versicherer auch Sengschäden, die nicht durch einen Brand, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstücks entstanden sind.
Sengschäden. Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sengschäden zerstört oder beschädigt werden. Sengschäden sind durch Hitzeeinwirkung und ohne offene Flamme örtlich begrenzte Schäden, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar wer- den.
Sengschäden. Abweichend von Abschnitt A § 2 Nr. 2 a) sind auch die dort bezeich- neten Schäden versichert.