Common use of SEPA-Lastschriften Clause in Contracts

SEPA-Lastschriften. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Auch kann der Kunde das Kreditinstitut beauftragen, sämtliche Lastschriften auf sein Konto oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren. (2) Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der vom einziehenden Kreditinstitut übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift durchgeführt wird. Werden von der einziehenden Bank darüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift unbeachtet. Das Kreditinstitut ist zur Durchführung eines Lastschriftauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, eingeräumte Kontoüberziehung) vorhanden ist. (3) Der Kunde kann vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Xxxxxx verlangen. Bei vom Kunden erteilten Firmenlastschriftmandaten besteht kein Recht des Kunden, die Rückgängigmachung der Kontobelastung zu verlangen.

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SEPA-Lastschriften. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler gegenüber dem Emp- fänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung Be- lastung seines Xxxxxx Girokontos mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zu Lasten mittels SEPA-Lastschrift zulasten seines Xxxxxx Girokontos beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich schrift- lich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Auch kann der Kunde das Kreditinstitut beauftragen, sämtliche Lastschriften auf sein Konto oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren. (2) Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der vom einziehenden Kreditinstitut Kreditins- titut übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zum zur IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift durchgeführt wird. Werden von der einziehenden Bank darüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift unbeachtet. Das Kreditinstitut ist zur Durchführung eines Lastschriftauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, eingeräumte Kontoüberziehung) vorhanden ist. (3) Der Kunde kann vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des seines Xxxxxx verlangen. Bei Das Kreditinstitut hat diesem Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäftstagen nachzukommen und die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machen. (4) War die zulasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA-Last- schrift vom Kunden erteilten Firmenlastschriftmandaten besteht kein Recht nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des Kundenbelasteten Betrags binnen 13 Monaten ab der Belastung gemäß Punkt 3.5.6 Absatz (2) verlangen; die Frist wird jeweils nur ausgelöst, wenn das Kreditinstitut dem Kunden die Rückgängigmachung der Kontobelastung zu verlangenInformationen gemäß Punkt 3.11.1 Absatz (9) zur Verfügung gestellt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEPA-Lastschriften. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Auch kann der Kunde das Kreditinstitut beauftragen, sämtliche Lastschriften auf sein Konto oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren. (2) Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der vom einziehenden Kreditinstitut übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift durchgeführt wird. Werden von der einziehenden Bank darüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift unbeachtet. Das Kreditinstitut ist zur Durchführung eines Lastschriftauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, eingeräumte Kontoüberziehung) vorhanden ist. (3) Der Kunde kann vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Xxxxxx verlangen. Bei vom Kunden erteilten Firmenlastschriftmandaten besteht kein Recht des Kunden, die Rückgängigmachung der Kontobelastung zu verlangen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn Geschäftstagen entsprochen. (5) War die zu Lasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte Lastschrift nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des belasteten Betrags gemäß Z 16 Abs 3 und 4 verlangen.

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SEPA-Lastschriften. (1) Ein SEPA-Lastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler den Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Eine SEPA- Firmenlastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl Zahler als auch Zahlungsempfänger Unternehmer sind und der Zahler seinem Kreditinstitut einen entsprechenden Abbuchungsauftrag erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Auch kann der Kunde das Kreditinstitut beauftragen, sämtliche Lastschriften auf sein Konto oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren. (2) Das Kreditinstitut führt SEPA-LastschriftenLastschriften und SEPA- Firmenlastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der vom einziehenden Kreditinstitut übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zum zur IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand an Hand dessen die SEPA-Lastschrift bzw. die SEPA- Firmenlastschrift durchgeführt wirdwerden. Werden von der vom einziehenden Bank Kreditinstitut darüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift bzw. SEPA- Firmenlastschrift unbeachtet. Das Kreditinstitut ist zur Durchführung eines Lastschriftauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, eingeräumte Kontoüberziehung) vorhanden ist. (3) Der Kunde kann vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA- Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des seines Xxxxxx verlangen. Bei vom Das Kreditinstitut hat diesem Verlangen des Kunden erteilten Firmenlastschriftmandaten besteht innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Erhalt nachzukommen und die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machen. Abweichend davon hat bei SEPA- Firmenlastschriften der Kunde kein Recht des KundenRecht, die Rückgängigmachung der Kontobelastung Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA- Firmenlastschriftmandates angelasteten Betrag zu verlangen. (4) War die zulasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA- Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vom Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des belasteten Betrages binnen der Frist gemäß Z 17 (1) verlangen. Die Frist wird jeweils nur ausgelöst, wenn das Kreditinstitut dem Kunden die Informationen nach Z 39 (10) zur Verfügung gestellt hat. ATG-K.001.05

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEPA-Lastschriften. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Auch kann der Kunde das Kreditinstitut beauftragen, sämtliche Lastschriften auf sein Konto oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren. (2) Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der vom einziehenden Kreditinstitut übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift durchgeführt wird. Werden von der einziehenden Bank darüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift unbeachtet. Das Kreditinstitut ist zur Durchführung eines Lastschriftauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, eingeräumte Kontoüberziehung) vorhanden ist. (3) Der Kunde kann vom Lag dem Kreditinstitut die Erstattung zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des seinem Konto aufgrund eines von Kunden vor (SEPA-Lastschrift), hat das Kreditinstitut dem ihm erteilten Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Belastung Kontobelastung, zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unternehmer ist), die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weiteres zu entsprechen. Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag eines Kunden, der Unternehmer ist, vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zu Lasten des Xxxxxx verlangen. Bei vom des Kunden erteilten Firmenlastschriftmandaten zu bezahlen (SEPA-Firmenlastschriftauftrag), besteht kein Recht des Kunden, die Rückgängigmachung der Kontobelastung zu verlangen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn Geschäftstagen entsprochen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

SEPA-Lastschriften. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Auch kann der Kunde das Kreditinstitut beauftragen, sämtliche Lastschriften auf sein Konto oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren. (2) Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der vom einziehenden Kreditinstitut übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand an Hand dessen die SEPA-Lastschrift durchgeführt wird. Werden von der einziehenden Bank darüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung des Einzuges bzw. der SEPA-Lastschrift unbeachtet. Das Kreditinstitut ist zur Durchführung eines Lastschriftauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, eingeräumte Kontoüberziehung) vorhanden ist. (3) Der Kunde kann vom Lag dem Kreditinstitut die Erstattung zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des seinem Konto aufgrund eines von Kunden vor (SEPA-Lastschrift) ), hat das Kreditinstitut dem ihm erteilten Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Belastung Kontobelastung, zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unternehmer ist), die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weiteres zu entsprechen. Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag eines Kunden, der Unternehmer ist, vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zu Lasten des Xxxxxx verlangen. Bei vom des Kunden erteilten Firmenlastschriftmandaten zu bezahlen (SEPA-Firmenlastschriftauftrag), besteht kein Recht des Kunden, die Rückgängigmachung der Kontobelastung zu verlangen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn Geschäftstagen entsprochen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

SEPA-Lastschriften. Der Zahlungsempfänger (1Creditor) wird vom Zahlungspflichtigen (Debtor) ermächtigt, Lastschriften einzuziehen (SEPA- Mandat). Die Ermächtigung zur Durchführung einer SEPA-Lastschrift (Mandat) muss vom Zahlungsempfänger (Creditor) beim Zahlungspflichtigen (Debtor) in dessen Landessprache eingeholt werden. Das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Debtors) wird von der Erteilung eines SEPA-Mandats nicht in Kenntnis gesetzt. Der Kunde stimmt Zahlungspflichtige hat die Möglichkeit, eine SEPA-Lastschrift bis zu 8 Wochen ab dem Tag der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgenzurückzurufen. Die Rückverrechnung bei nicht vorhandenem SEPA-Mandat ist 13 Monate lang möglich. Bei Erteilung eines unter IV.1. aufgezählten Zahlungsauftrages sind als „Kundenidentifikator“ anzugeben: bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, die von ihm ermächtigte Dritte zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehendessen Konto bei einem Zahlungs-dienstleister innerhalb Österreichs, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Auch kann der Schweiz geführt wird, hat der Kunde das Kreditinstitut beauftragen, sämtliche Lastschriften auf sein Konto oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich den Empfänger durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren. (2) Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der vom einziehenden Kreditinstitut übermittelten Angabe seiner International Bank Account Number (IBAN) durchzu bezeichnen; bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR und der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger zu bezeichnen: entweder mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers oder mit Namen und Kontonummer des Empfängers und entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers. Die Angaben zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift durchgeführt wird. Werden von der einziehenden Bank darüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift unbeachtet. Das Kreditinstitut ist zur Durchführung eines Lastschriftauftrags Überweisungsauftrages erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Kundenidentifikators. Ein Zahlungsauftrag gilt für die Wiener Privatbank nur dann verpflichtetals autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungsvorgang in der mit ihm für diesen Zweck vereinbarten Form zugestimmt hat. Gerichtliche oder behördliche Aufträge können diese Zustimmung ersetzen. Ein Zahlungsauftrag gilt für die Wiener Privatbank nur dann als autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungsvorgang in der mit ihm für diesen Zweck vereinbarten Form und unter Verwendung eines dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, eingeräumte Kontoüberziehung) vorhanden ist. (3) Der Kunde mit ihm vereinbarten Zahlungsinstrumentes zugestimmt hat. Gerichtliche oder behördliche Aufträge können diese Zustimmung ersetzen. Die Zustimmung kann vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Xxxxxx verlangen. Bei vom Kunden erteilten Firmenlastschriftmandaten besteht kein Recht des Kundenwiderrufen werden, die Rückgängigmachung der Kontobelastung zu verlangen.bis:

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Samples: Wesentliche Kundeninformationen

SEPA-Lastschriften. (1) Ein SEPA-Lastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA- Firmenlastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl Zahler als auch Zahlungsempfänger Unternehmer sind und der Zahler seinem Kreditinstitut einen entsprechenden Abbuchungsauftrag erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Handelt es sich bei dem Zahler um einen Unternehmer, hat er die Zustimmung schriftlich zu erteilen. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA- Firmenlastschrift auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Auch kann der Kunde das Kreditinstitut beauftragen, sämtliche Lastschriften auf sein Konto oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren. (2) Das Kreditinstitut führt SEPA-LastschriftenLastschriften und SEPA-Firmenlastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der vom einziehenden Kreditinstitut übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zum zur IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand an Hand dessen die SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift durchgeführt wirdwerden. Werden von der vom einziehenden Bank Kreditinstitut darüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift unbeachtet. Das Kreditinstitut ist zur Durchführung eines Lastschriftauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, eingeräumte Kontoüberziehung) vorhanden ist. (3) Der Kunde kann vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Xxxxxx verlangen. Bei vom Kunden erteilten Firmenlastschriftmandaten besteht kein Recht des Kunden, die Rückgängigmachung der Kontobelastung zu verlangen.

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