Serienschadenklausel/Selbstbeteiligung/Kumulklausel. 5.7.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle ‒ durch dieselbe Umwelteinwirkung ‒ durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. 6.3 AHB wird gestrichen. 5.7.2 Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Versicherungsfall an der Schadenersatzleistung siehe Leistungsübersicht. 5.7.3 Auf die Kumulklausel gemäß 1.2.2 wird hingewiesen.
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Serienschadenklausel/Selbstbeteiligung/Kumulklausel. 5.7.1 7.11.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Das Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt. Sämtliche Kosten gemäß 7.5 werden auf die Versicherungssumme angerechnet. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle ‒ durch - dieselbe Umwelteinwirkung ‒ durch Einwirkung auf die Umwelt, - mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhende Einwirkungen auf die Umwelt, - oder mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungenberuhende Einwirkungen auf die Umwelt, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, besteht oder - Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. 6.3 AHB wird gestrichen.
5.7.2 Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Versicherungsfall an der Schadenersatzleistung siehe Leistungsübersicht.
5.7.3 Auf die Kumulklausel gemäß 1.2.2 wird hingewiesen.
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Serienschadenklausel/Selbstbeteiligung/Kumulklausel. 5.7.1 6.11.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Das Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt. Sämtliche Kosten gemäß 6.5 werden auf die Versicherungssumme angerechnet. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle durch ‒ durch dieselbe Umwelteinwirkung Einwirkung auf die Umwelt, ‒ durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhende Einwirkungen auf die Umwelt; ‒ oder mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungenberuhende Einwirkungen auf die Umwelt, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, besteht oder ‒ die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. 6.3 AHB wird gestrichen.
5.7.2 Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Versicherungsfall an der Schadenersatzleistung siehe Leistungsübersicht.
5.7.3 Auf die Kumulklausel gemäß 1.2.2 wird hingewiesen.
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Serienschadenklausel/Selbstbeteiligung/Kumulklausel. 5.7.1 7.11.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Das Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt. Sämtliche Kosten gemäß 7.5 werden auf die Versicherungssumme angerechnet. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle durch ‒ durch dieselbe Umwelteinwirkung Einwirkung auf die Umwelt, ‒ durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder beruhende Einwirkungen auf die Umwelt, ‒ mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungenberuhende Einwirkungen auf die Umwelt, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, besteht oder ‒ Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. 6.3 AHB wird gestrichen.
5.7.2 Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Versicherungsfall an der Schadenersatzleistung siehe Leistungsübersicht.
5.7.3 Auf die Kumulklausel gemäß 1.2.2 wird hingewiesen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Serienschadenklausel/Selbstbeteiligung/Kumulklausel. 5.7.1 23.11.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Das Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt. Sämtliche Kosten gemäß 6.5 werden auf die Versicherungssumme angerechnet. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle durch ‒ durch dieselbe Umwelteinwirkung Einwirkung auf die Umwelt, ‒ durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhende Einwirkungen auf die Umwelt; ‒ oder mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, besteht oder ‒ die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. 6.3 AHB wird gestrichen.
5.7.2 Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Versicherungsfall an der Schadenersatzleistung siehe Leistungsübersicht.
5.7.3 Auf die Kumulklausel gemäß 1.2.2 wird hingewiesen.
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