Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, - aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem Zusammenhang stehen, als ein Versicherungsfall. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
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Samples: Versicherungsvertrag, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - 1 aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurde, - 2 aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem Zusammenhang stehen, als ein Versicherungsfall. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte gemachten Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - Anspruchssteller ‒ aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurde, - ‒ aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem Zusammenhang stehen, als ein Versicherungsfall. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags Versiche- rungsvertrages geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - Anspruchsteller
a) aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, - wur- de,
b) aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen be- gangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander mitei- nander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem zeitli- chem Zusammenhang stehen, als ein Versicherungsfall. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü- che als in dem Zeitpunkt eingetretenein getreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - Anspruchsteller
a) aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurde, - ,
b) aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem Zusammenhang stehen, als ein Versicherungsfall. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - ‒ aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurde, - ‒ aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem Zusammenhang stehen, als ein Versicherungsfall. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice
Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags Versi- cherungsvertrages geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - Anspruchsteller
a) aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, - ,
b) aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen be- gangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander mit- einander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem zeit- lichem Zusammenhang stehen, als ein VersicherungsfallVersiche- rungsfall. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü- che als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
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Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurde, - aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem Zusammenhang stehen, ; als ein Versicherungsfall. Dieser gilt unabhängig unanbhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - Anspruchsteller
a) aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurde, - ,
b) aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine einen oder mehrere versicherte Personen Versicherte begangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen Pflichtverlet- zungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem Zusammenhang stehen, als ein Versicherungsfall. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung Geltend- machung der einzelnen Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
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