Service und Kundendienst Musterklauseln

Service und Kundendienst. Sie haben verschiedene Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten. Unsere Servicezeiten sind mon- tags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, am Samstag sind wir in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17:30 Uhr für Sie erreichbar. Sie erreichen uns in dieser Zeit telefonisch unter folgender Telefonnummer: Kundenhotline: 040/34 8585 300 Sperr-Hotline (jederzeit erreichbar): 040/348585500 Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie zudem un- ter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxx.
Service und Kundendienst. Sie haben verschiedene Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten. Unsere Servicezeiten sind montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, am Samstag sind wir in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17:30 Uhr für Sie erreichbar. Sie er- reichen uns in dieser Zeit telefonisch unter folgender Te- lefonnummer: Kundenhotline: 040/34 8585 300 Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie zudem unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxx. Allgemeine Geschäftsbedingungen der MOTION TM Vertriebs GmbH § 1 Allgemeines, Geltungsbereich Mit Aufgabe seiner Bestellung von Ware oder sonstigen Leistungen erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden ausgeschlossen und haben ausnahmsweise dann Geltung, soweit wir diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben. § 2 Informationspflichten des Kunden 1.Sie sind verpflichtet, bei Ihrer Registrierung (Einloggen) nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail- Adresse) haben Sie uns bei laufender Bestellung unverzüglich mitzuteilen. 2.Für den Zugang zum Online-Shop erhalten Sie ein Passwort, das vor Dritten geheim zu halten ist. § 3 Zustandekommen des Vertrages, Rücktritt 0.Xxx Ihrer Bestellung erklären Sie verbindlich, dass Sie den Inhalt Ihres Warenkorbes erwerben möchten (Vertragsangebot). Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot durch eine Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter Weise binnen 5 Tagen ganz oder teilweise anzunehmen. Bei Drittanbietern (z.B. Provider / Netzbetreiber bei Mobilfunkverträgen) kommt ein Vertrag erst zustande, wenn dieser Ihr Angebot annimmt. Ist ein Produkt nicht verfügbar, erstatten wir Ihnen bereits gezahlte Beträge in voller Höhe unverzüglich zurück. Zur Annahme von Bestellungen sind wir in keinem Fall verpflichtet. 2.Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Präsentation eines Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, haben keine bindende Wirkung. 3.Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn Sie falsche Angaben über Ihre Kreditwürdigkeit machen, oder Ihre Kreditwürdigkeit fehlt und dadurch die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gefährdet ist. § 4 Preise 1.Die jeweils angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige...
Service und Kundendienst. Unsere Servicezeiten sind von Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen uns wie folgt: Per Chatfunktion in der APP und über die Webseite Per E-Mail: xxxx@xxxxxxx-xxxxxxxx.xx Per Telefon: 040 / 0000 00 000 Rechtliche Hinweise und Informationen nach §§ 54, 55 TKG und nach Art. 4 Abs. 1 TSM-Verordnung zu Ihrem Telefónica Germany-Mobilfunknetz (im Folgenden: Telefónica)
Service und Kundendienst. Unseren Kundenservice erreichen Sie von Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen uns unter: xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx WhatsApp-Kontakt: 040/00 0000 000 Rechtliche Hinweise für die Mobilfunkdienstleistung „freenet FLEX“

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.