Informationspflichten des Kunden Musterklauseln

Informationspflichten des Kunden. 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personaldienstleister die für die Zuordnung des Kundenbetriebs zu einer zuschlagspflichtigen Branche sowie die zur Ermittlung des dort fälligen Branchenzuschlags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Personaldienstleister über Vereinbarungen im Kundenbetrieb i.S.v. Ziffer 5.7. zu informieren, die Leistungen für die Mitarbeiter vorsehen. Solche Besserstellungsvereinbarungen sind im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag niederzulegen. Die vorgenannten Angaben sind auf dem in der Anlage zu den AÜB befindlichen Auskunftsbogen zu tätigen und haben wahrheits- und ordnungsgemäß zu erfolgen. Dem Kunden ist bewusst, dass eine wahrheitswidrige Auskunft empfindliche Rechtsfolgen für den Personaldienstleister haben kann. In diesem Fall kann der Personaldienstleister trotz bestehenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrages die Überlassung von Mitarbeitern an den Kunden aussetzen. Das Recht des Personaldienstleisters bei Verstößen gegen die Informationspflichten seine Leistung zu verweigern, entsteht unabhängig von einem etwaigen Haftungsanspruch des Personaldienstleisters gemäß Ziffer 8.4.
Informationspflichten des Kunden. Der Kunde wird die Raisin Bank unverzüglich informieren, sollte er in ein Insolvenzverfahren eintreten.
Informationspflichten des Kunden. 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personaldienstleister die für die Zuordnung des Kundenbetriebs zu einer zu- schlagspflichtigen Branche sowie die zur Ermittlung des dort fälligen Branchenzuschlags erforderlichen Informatio- nen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Personaldienstleister über Vereinba- rungen im Kundenbetrieb i.S.v. Ziffer 5.7. zu informieren, die Leistungen für die Mitarbeiter vorsehen. Solche Bes- serstellungsvereinbarungen sind im Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrag niederzulegen. Die vorgenannten Angaben sind auf dem in der Anlage zu den AÜB befindlichen Aus- kunftsbogen zu tätigen und haben wahrheits- und ord- nungsgemäß zu erfolgen. Dem Kunden ist bewusst, dass eine wahrheitswidrige Auskunft empfindliche Rechtsfolgen für den Personaldienstleister haben kann. In diesem Fall kann der Personaldienstleister trotz bestehenden Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages die Überlassung von Mitar- beitern an den Kunden aussetzen. Das Recht des Perso- naldienstleisters bei Verstößen gegen die Informations- pflichten seine Leistung zu verweigern, entsteht unabhän- gig von einem etwaigen Haftungsanspruch des Personal- dienstleisters gemäß Ziffer 8.4.
Informationspflichten des Kunden. 1. Sie haben bei der Bestellung Ihre personenbezogenen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Sofern sich Ihre Daten während der Laufzeit/Abwicklung des Vertrages ändern, sind Sie verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Wird dies von Ihnen unterlassen oder geben Sie von vornherein falsche Daten an, so ist die Stadt berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Informationspflichten des Kunden. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, New Work Personaldienstleistungs GmbH die für die Zuordnung des Kundenbetriebs zu einer zuschlagspflichtigen Branche sowie die zur Ermittlung des dort fälligen Branchenzuschlags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, New Work Personaldienstleistungs GmbH über Vereinbarungen im Kundenbetrieb i.S.v. Ziffer 5.7. zu informieren, die Leistungen für die Mitarbeiter vorsehen. Solche Besserstellungsvereinbarungen sind im Arbeitnehmer- überlassungsvertrag niederzulegen. Die vorgenannten Angaben sind auf dem in der Anlage zu den AÜB befindlichen Auskunftsbogen zu tätigen und haben wahrheitsgemäß und ordnungsgemäß zu erfolgen. Dem Kunden ist bewusst, dass eine wahrheitswidrige Auskunft empfindliche Rechtsfolgen für New Work Personaldienstleistungs GmbH haben kann. Sollte dies unterbleiben, kann New Work Personaldienstleistungs GmbH trotz bestehenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrages die Überlassung von Mit- arbeitern an den Kunden aussetzen. Das Recht von New Work Personaldienstleistungs GmbH bei Verstößen gegen die Informationspflichten seine Leistungen zu verweigern, entsteht unabhängig von einem etwaigen Haftungsanspruch New Work Personaldienstleistungs GmbH gemäß Ziffer 8.4..
Informationspflichten des Kunden. 3.1. Der Kunde ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail- Adresse) bis zur Leistungserbringung ändern, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vorneherein falsche Daten an, sind wir berechtigt, etwaige Kosten erstattet zu verlangen, die uns auf Grund der falschen und/oder unvollständigen Angaben entstehen.
Informationspflichten des Kunden. 1. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsge- mäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, Drillisch Online GmbH diese Änderungen unverzüglich durch Änderung der Angaben in der Drillisch Online GmbH -Service- welt mitzuteilen.
Informationspflichten des Kunden. Der Kunde hat der DekaBank unverzüglich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen oder in steuerlicher Hinsicht relevanten Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, der angegebenen E-Mail-Adresse, des Personenstands, der Konfession, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden, seiner Staatsange- hörigkeit(en) oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen (z. B. nachträglich eingetre- tene Geschäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungen der der DekaBank bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (z. B. Vollmachten, Prokuren). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlicht werden. Die Namen der für den Kunden vertretungs- oder verfügungsbefugten Personen sind der DekaBank mit eigen- händigen und bestätigten Unterschriftsproben auf den Vordrucken der DekaBank be- kannt zu geben. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, der DekaBank auf Anfrage Auskunft bezüglich solcher Informationen zu erteilen, welche die DekaBank benötigt, um ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten nachzukommen. Hat der Kunde keine ausdrückliche Weisung erteilt, wird das Depot in steuerlicher Hin- sicht als Privatvermögen des Kunden geführt.
Informationspflichten des Kunden. Der Kunde leitet A.B.S. alle für eine ordnungsgemäße Debitorenbuchhaltung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig in elektronischer Form zu. Der Kunde informiert A.B.S. außerdem unverzüglich über
Informationspflichten des Kunden. Der Kunde hat Änderung seiner vertragsbezogenen oder rechnungsrelevanten Daten unverzüglich der d.vinci anzuzeigen.