Serviceleistungen und Zusatzdienste Musterklauseln

Serviceleistungen und Zusatzdienste. Die von OBJECTIVEIT zu erbringenden Serviceleistungen und Zusatzdienste werden im Bestellschein und im Service Level Agreement (SLA) (Anlage 2) detailliert festgelegt. Die Anlagen sind Teil der vertraglichen Übereinkunft. OBJECTIVEIT ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen und Zusatzdienste, einschließlich der bereitgestellten Software und das SLA unter Berücksichtigung der Belange des Lizenznehmers zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen oder sonstigen Weiterentwicklungen. OBJECTIVEIT wird den Lizenznehmern spätestens einen Monat vor wesentlichen Änderungen in Kenntnis setzen. In diesem Falle steht dem Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu. OBJECTIVEIT bietet zudem auf freiwilliger Basis sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Zusatzdienste an. Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Die angebotenen kostenpflichtigen Zusatzdienste sind in dem jeweils aktuellen Software-Bestellschein aufgeführt. Kostenfreie Zusatzdienste kann OBJECTIVEIT jederzeit wieder einstellen, eine diesbezügliche Hinweispflicht des Lizenzgebers besteht nicht. Aus der zur Bereitstellung der kostenfreien Zusatzdienste kann der Lizenznehmer kein Recht auf dauerhafte Nutzung ableiten. OBJECTIVEIT ist uneingeschränkt berechtigt, die Leistungen dieses Vertrages auch durch Dritte erbringen zu lassen.

Related to Serviceleistungen und Zusatzdienste

  • Serviceleistungen Neben dem Ersatz von Aufwendungen für Krank- heitskosten werden über das INTER Service Center (telefonisch erreichbar unter 0621 427-427) umfang- reiche Serviceleistungen angeboten: - allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten, Arz- neimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen und Schutzimpfungen, - zahnärztlichen Behandlungen und Heil- und Kos- tenplänen, - geplanten Krankenhausaufenthalten. Unterstützung und Betreuung durch - Benennung von ärztlichen, zahnärztlichen und Apotheken-Notdiensten, - Benennung von Spezialisten, Fachkliniken, Reha- bilitations- und Kureinrichtungen, - aktive Hilfe bei der Suche nach geeigneten Be- handlungsmöglichkeiten, - Hilfe bei der Beschaffung von ärztlich verordneten Medikamenten, Blutkonserven und Seren, - Benennung von Fach- und Pflegekräften, häusli- chen Pflegediensten, Haushaltshilfen, Kinderbe- treuern, Selbsthilfegruppen, - Beratung bei Umschulungsmaßnahmen bei teil- weiser Berufsunfähigkeit.