Common use of Sicherheit Clause in Contracts

Sicherheit. Die Haustür muss von 20.00 bis 6.00 Uhr verschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, der das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen. Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in den eigenen Kellerräumen untergestellt werden. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. Das Betreten des Daches ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude grenzende Flächen nicht gestattet. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Xxxxxxxx ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, Haustreppe, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgen. Die Bewohner des obersten Stocks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Nutzer der Wohngemeinschaft wechseln sich bei der Ausführung dieser Arbeiten regelmäßig ab. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie der Trockenräume ist im regelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) von den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden, sperriger Abfall ist zu zerkleinern. Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet wird. Waschküche und Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände zu reinigen. Wäsche darf nur an den Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist unzulässig. In die Toiletten und / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht gelüftet werden. Bei Frostgefahr sind Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Küche, Bad und Flur sind von allen Bewohnern der gleichermaßen zur Nutzung zugänglich zu halten. Intern sollten Pläne zur Nutzung und Sauberhaltung der Einrichtungen aufgestellt werden.

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Sicherheit. Die Haustür muss von 20.00 bis 6.00 Uhr verschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, der das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen. Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in den eigenen Kellerräumen untergestellt werden. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. Das Betreten des Daches ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Zur fachgemäßen Anbringung von Außenantennen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude grenzende Flächen nicht gestattet. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Xxxxxxxx ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, Haustreppe, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgen. Die Bewohner des obersten Stocks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen. durchzuführen Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Nutzer der Wohngemeinschaft wechseln sich bei der Ausführung dieser Arbeiten regelmäßig ab. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie der Trockenräume ist im regelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) von den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden, sperriger Abfall ist zu zerkleinern. Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet wird. Waschküche und Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände zu reinigen. Wäsche darf nur an den Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist unzulässig. In die Toiletten und / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht gelüftet werden. Bei Frostgefahr sind Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Küche, Bad und Flur sind von allen Bewohnern der gleichermaßen zur Nutzung zugänglich zu halten. Intern sollten Pläne zur Nutzung und Sauberhaltung der Einrichtungen aufgestellt werden.

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Sicherheit. Die Haustür muss von 20.00 bis 6.00 Uhr Hauseingangstüren sind grundsätzlich geschlossen, jedoch nicht verschlossen gehalten werdenzu halten. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, der das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlichDie Innentüren zu den Kellergängen und des Dachbodens sind ebenfalls ganztägig zu schließen. Halten Sie Haus- und HofeingängeHintereingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädernfrei, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie weil Sie nur dann ihren Zweck als Fluchtweg Fluchtwege erfüllen. KleinkrafträderFahr- und Motorräder usw. gehören nicht dorthin. Sie dürfen zum Beispiel einen Kinderwagen oder Rollator im Trep- penhaus nur abstellen, Mopedswenn dadurch die Fluchtwege nicht eingeschränkt und andere Hausbewohner nicht übermäßig behindert werden. Schuhe, Motorroller Regale und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters anderes gehören in die Wohnung, nicht ins Treppenhaus. Auch auf dem ge- meinsamen Trockenboden, in den eigenen Kellerräumen untergestellt werden. Leicht entzündliche Gegenstände Boden- und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder Kellergängen, im Keller noch Gemeinschaftskeller sowie in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gemeinschaftsräumen wie z. X. Xxxxx- oder Trockenraum dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. Das Betreten des Daches ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude grenzende Flächen nicht gestattet. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werdenabstellen. Beim Gießen von Blumen Wäschetrocknen auf Xxxxxxxx dem Dachboden ist darauf zu achten, dass das Wasser die Wäsche vorgeschleudert aufzuhängen ist. Nach Ablauf der Trockenzeit ist die Wäscheleine oder der Wäscheständer zu entfernen. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Bal- konen, Loggien, Keller- oder Bodenräumen ist aus Sicherheitsgründen nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigenerlaubt. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, Haustreppe, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgen. Die Bewohner des obersten Stocks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Nutzer der Wohngemeinschaft wechseln sich bei der Ausführung dieser Arbeiten regelmäßig ab. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie der Trockenräume ist Sie Gasgeruch im regelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) von den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden, sperriger Abfall ist zu zerkleinern. Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet wird. Waschküche und Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände zu reinigen. Wäsche darf nur an den Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche Haus oder in der Wohnung bemerken, hantieren Sie keinesfalls mit Feuer! Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie die Fenster bzw. Türen und drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Gasgeruch, Undichtig- keiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Wasserleitungen oder wenn Sie Beschädigungen an Hausbauteilen oder Anlagen feststellen, benachrichtigen Sie unverzüglich den Havariedienst unserer Genossenschaft unter Telefon: 0173 - 000 00 00. Nutzen Sie im Notfall auch die Rufnummern von Feuerwehr und Polizei. Bringen Sie Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumengießen kein Wasser nach unten läuft. Für den Schutz seines Eigentums ist unzulässigjeder Xxxxxx selbst verantwortlich. In Sollten Sie für längere Zeit verreisen oder sich nicht in Ihrer Wohnung aufhalten, überlassen Sie für Notfälle einen Woh- nungsschlüssel zum Beispiel bei Ihrem Nachbarn oder einer anderen Person Ihres Vertrauens und benachrichtigen Sie uns über deren Namen und Adresse. Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur mit Elektrogrillgeräten erlaubt; in jedem Fall ist Rücksicht auf die Toiletten und / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werdenMitbewohner zu nehmen. Die Wohnung ist auch in Montage von fest am Gebäude anzubringenden Sonnenschutzeinrichtungen bedarf der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht gelüftet werden. Bei Frostgefahr sind Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Küche, Bad und Flur sind von allen Bewohnern vorherigen schriftlichen Genehmigung der gleichermaßen zur Nutzung zugänglich zu halten. Intern sollten Pläne zur Nutzung und Sauberhaltung der Einrichtungen aufgestellt werdenGenossenschaft.

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Sicherheit. Die Haustür muss von 20.00 bis 6.00 Uhr verschlossen gehalten werdenZu Ihrer eigenen Sicherheit sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen zu halten. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, der das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von FahrrädernKinderwagen, Kinderwagen Gehhilfen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werdenRollstühlen, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen. Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in den eigenen Kellerräumen untergestellt andere Mieter unzumutbar behindert werden. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. Das Betreten des Daches Grillen mit Holzkohle ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet. Ebenso das Grillen mit Holzkohle auf dem Grundstück, sofern keine extra hierfür ausgewiesene Fläche vorhanden ist. • Das Grillen ist Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Interesse Treppenhaus, Keller oder auf dem Dachspeicher ist untersagt. • Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Mitbewohner auf BalkonenVermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude grenzende Flächen darf dieser nicht gestattet. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht mit offenem Licht betreten werden. Beim Gießen von Blumen auf Xxxxxxxx ist darauf Elektrische Schalter sind nicht zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, Haustreppe, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgenbetätigen. Die Bewohner des obersten Stocks Fenster sind außerdem verpflichtetzu öffnen, für die Sauberhaltung der Bodentreppe Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen. • Keller-, Speicher- und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Nutzer der Wohngemeinschaft wechseln sich bei der Ausführung dieser Arbeiten regelmäßig ab. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie der Trockenräume ist im regelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) von den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden, sperriger Abfall ist zu zerkleinern. Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet wird. Waschküche und Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche Treppenhausfenster sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände zu reinigen. Wäsche darf nur an den Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist unzulässig. In die Toiletten und / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht gelüftet werden. Bei Frostgefahr sind Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Küche, Bad und Flur sind von allen Bewohnern der gleichermaßen zur Nutzung zugänglich geschlossen zu halten. Intern sollten Pläne zur Nutzung Dachfenster sind bei Regen und Sauberhaltung der Einrichtungen aufgestellt Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Bei starkem Unwetter sind bitte auch sämtliche Haustüren und Fenster fest zu verschließen, um Sturmschäden zu vermeiden. • Aus Sicherheitsgründen werden die öffentlichen Räume, Flure, Treppenhäuser und Außenbereiche des Objekts mit Videokameras überwacht und das Videometrial aufgezeichnet. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Wahrung des Hausrechts sowie Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten). Das Videomaterial wird ohne besondere Umstände nicht an Dritte weitergeben. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt werden.

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Sicherheit. Die Haustür muss Vor dem Benutzen der Bubbles sind alle Gegenstände aus den Hosentaschen zu nehmen. Halten Sie die Bubbles generell fern von 20.00 bis 6.00 Uhr verschlossen gehalten werdenscharfen Gegenständen oder Gegenständen, die die Bubbles beschädigen könn- ten. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen BesucherSollten Sie Körperschmuck tragen, der das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt zu Beschädigungen des Balles führen könnten, müssen Sie diesen zuvor ablegen. Das Tragen von Stollenschuhen oder verlässtweiteren Schuhen, verantwortlichdie die Bubbles beschädigen könn- ten, ist ebenfalls untersagt. Haus- und HofeingängeJedem Teilnehmer, Treppen und Flure Spieler wird dringend geraten, zum Schutz folgende Sicherheitskleidung zu tragen: z.B. Schienbeinschoner, Knieschoner, keinen Schmuck. Beim Spielen mit den Bubbles müssen von FahrrädernT-Shirts, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten Trikots oder andere Kleidungsstücke getragen werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllendie den Oberkörper und die Schultern bedecken. Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters Spielen in den eigenen Kellerräumen untergestellt werden. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. Das Betreten des Daches Unterhemden oder Tank Tops ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Zudem müssen die Kleidungsstücke frei von scharfkantiger Bestandteile und Accessoires sein. Bitte achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Hose gut sitzt und nicht während des Spielens verrutscht. Zudem dürfen Sie Bubbles nur unter Aufsicht von zuständigem Personal benutzen. Bitte beachten Sie beim Anziehen die Anweisungen des Personals des BEACHPARKS Hannover. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten Einwei- sung vor dem Spiel teilnehmen. Nach der Einweisung sind Sie selbst für sich verantwortlich und han- deln auf eigene Gefahr. Das Grillen ist Entlassen der Luft sowie das Aufpumpen darf nur vom zuständigen Personal durchgeführt werden. An den Ventilen darf nicht gedreht werden. Sollten Sie Schäden an den Bubbles feststellen oder sollte Ihnen auffallen, dass der Bubble Luft ablässt, wenden Sie sich bitte an das Personal. Bitte stellen Sie sicher, dass der Gurt im Interesse der Mitbewohner Bubbles festsitzt und halten Sie sich während des Spielens stets gut an den dafür vorgesehenen Haltegriffen auf BalkonenKopfhöhe fest. Die Bubbles sind ausschließlich dafür vorgesehen, Loggien gegeneinander zu laufen bzw. zu prallen. Der Kontakt mit anderen jeglichen anderen Gegenständen wie z.B. Betonwände, Zäune oder unmittelbar an das Gebäude grenzende Flächen nicht gestattetweitere Personen, welche keine Bubbles tragen, ist strengstens untersagt. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Xxxxxxxx ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, HaustreppeSpieler, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgen. Die Bewohner des obersten Stocks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Nutzer der Wohngemeinschaft wechseln sich bei der Ausführung dieser Arbeiten regelmäßig ab. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie der Trockenräume ist gerade im regelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) Bubbles befinden, dürfen nicht von den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden, sperriger Abfall ist zu zerkleinern. Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet wird. Waschküche und Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände zu reinigen. Wäsche darf nur an den Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist unzulässig. In die Toiletten und / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht gelüftet hinten umgestoßen werden. Bei Frostgefahr sind Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhaltenErschöpfung oder sonstigen gesundheitlichen Problemen bitte umgehend das Personal kontaktieren. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen wie KücheSpielflächen müssen ohne die Bubbles verlassen werden. Bitte ziehen Sie die Bubble Balls vorher aus. Die Nutzung beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach der Einweisung. Alle Nutzer haben sich strikt an die Anweisungen der Mitarbeiter zu halten und diese zu befolgen. Sollten trotz Ermahnung die Anweisun- gen nicht eingehalten werden, Bad und Flur sind von allen Bewohnern der gleichermaßen zur Nutzung zugänglich die Mitarbeiter berechtigt, den Nutzer sofort des Bubble Soccers zu haltenverweisen. Intern sollten Pläne zur Nutzung und Sauberhaltung der Einrichtungen aufgestellt werdenEin Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Betreiber in die- sem Falle nicht.

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Samples: www.kultbiergarten-hannover.de

Sicherheit. Die Haustür muss Vor dem Benutzen der Bubbles sind alle Gegenstände aus den Hosentaschen zu nehmen. Halten Sie die Bubbles generell fern von 20.00 bis 6.00 Uhr verschlossen gehalten werdenscharfen Gegenständen oder Gegenständen, die die Bubbles beschädigen könnten. Hierfür Sollten Sie Körperschmuck tragen, die zu Beschädigungen des Balles führen könnten, müssen Sie dies zuvor ablegen. Das Tragen von Stollenschuhen oder weiteren Schuhen, die die Bubbles beschädigen könnten, ist jeder Bewohner ebenfalls untersagt. Jedem Teilnehmer, Spieler wird dringend geraten, zum Schutz folgende Sicherheitskleidung zu tragen: x.X. Xxxxxxxxxxxxxxxxx, Knieschoner, keinen Schmuck. Beim Spielen mit den Bubbles müssen T-Shirts, Trikots oder dessen Besucher, der das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten andere Kleidungsstücke getragen werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllendie den Oberkörper und die Schultern bedecken. Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters Spielen in den eigenen Kellerräumen untergestellt werden. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. Das Betreten des Daches Unterhemden oder Tank Tops ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Bitte achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Hose gut sitzt und nicht während des Spielens verrutscht. Bubbles nur unter Aufsicht von zuständigem Personal benutzen. Bitte beachten Sie beim Anziehen die Anweisungen des Personals. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten Einweisung vor dem Spiel teilnehmen. Nach der Einweisung sind Sie selbst für sich verantwortlich und handeln auf eigene Gefahr. Das Grillen ist Entlassen der Luft sowie das Aufpumpen darf nur vom zuständigen Personal durchgeführt werden. An den Ventilen darf nicht gedreht werden. Sollten Sie Schäden an den Bubbles feststellen oder sollte Ihnen auffallen, dass der Bubbles Luft ablässt, wenden Sie sich bitte an das Personal. Bitte stellen Sie sicher, dass der Gurt im Interesse der Mitbewohner Bubbles festsitzt und halten Sie sich während des Spielens stets gut an den dafür vorgesehenen Haltegriffen auf BalkonenKopfhöhe fest. Die Bubbles sind ausschließlich dafür vorgesehen, Loggien gegeneinander zu laufen bzw. zu prallen. Der Kontakt mit anderen jeglichen anderen Gegenständen wie z.B. Betonwände, Zäune oder unmittelbar an das Gebäude grenzende Flächen nicht gestattetweitere Personen welche keine Bubbles tragen, ist strengstens untersagt. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Xxxxxxxx ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, HaustreppeSpieler, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgen. Die Bewohner des obersten Stocks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Nutzer der Wohngemeinschaft wechseln sich bei der Ausführung dieser Arbeiten regelmäßig ab. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie der Trockenräume ist gerade im regelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) Bubbles befinden, dürfen nicht von den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden, sperriger Abfall ist zu zerkleinern. Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet wird. Waschküche und Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände zu reinigen. Wäsche darf nur an den Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist unzulässig. In die Toiletten und / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht gelüftet hinten umgestoßen werden. Bei Frostgefahr sind Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhaltenErschöpfung oder sonstigen gesundheitlichen Pro- blemen bitte umgehend das Personal kontaktieren. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen wie KücheSpielflächen müssen ohne die Bubbles verlassen werden. Bitte ziehen Sie Bubble Balls vorher aus. Beim ArrowTag ist zusätzlich zu beachten: Die Schutzmasken dürfen während eines Spieles nicht abgelegt werden. Es dürfen lediglich Pfeile genutzt werden mit Schaum- stoffschutz. Die Nutzung beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach der Einweisung. Alle Nutzer haben sich strikt an die Anweisungen der Mitarbeiter zu halten und diese zu befolgen. Sollten trotz Ermahnung die Anweisungen nicht eingehalten werden, Bad und Flur sind von allen Bewohnern der gleichermaßen zur Nutzung zugänglich die Mitarbeiter berechtigt den Nutzer sofort des Bubble Soccers zu haltenverweisen. Intern sollten Pläne zur Nutzung und Sauberhaltung der Einrichtungen aufgestellt werdenEin Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Betreiber in diesem Falle nicht.

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Samples: main-games.de

Sicherheit. Die Haustür muss Vor dem Benutzen der Bubbles sind alle Gegenstände aus den Hosentaschen zu nehmen. Halten Sie die Bubbles generell fern von 20.00 bis 6.00 Uhr verschlossen gehalten werdenscharfen Gegenständen oder Gegenständen, die die Bubbles beschädigen könnten. Hierfür Sollten Sie Körperschmuck tragen, die zu Beschädigungen des Balles führen könnten, müssen Sie dies zuvor ablegen. Das Tragen von Stollenschuhen oder weiteren Schuhen, die die Bubbles beschädigen könnten, ist jeder Bewohner ebenfalls untersagt. Jedem Teilnehmer, Spieler wird dringend geraten, zum Schutz folgende Sicherheitskleidung zu tragen: x.X. Xxxxxxxxxxxxxxxxx, Knieschoner, keinen Schmuck. Beim Spielen mit den Bubbles müssen T-Shirts, Trikots oder dessen Besucher, der das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten andere Kleidungsstücke getragen werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllendie den Oberkörper und die Schultern bedecken. Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters Spielen in den eigenen Kellerräumen untergestellt werden. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. Das Betreten des Daches Unterhemden oder Tank Tops ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Bitte achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Hose gut sitzt und nicht während des Spielens verrutscht. Bubbles nur unter Aufsicht von zuständigem Personal benutzen. Bitte beachten Sie beim Anziehen die Anweisungen des Personals. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten Einweisung vor dem Spiel teilnehmen. Nach der Einweisung sind Sie selbst für sich verantwortlich und handeln auf eigene Gefahr. Das Grillen ist Entlassen der Luft sowie das Aufpumpen darf nur vom zuständigen Personal durchgeführt werden. An den Ventilen darf nicht gedreht werden. Sollten Sie Schäden an den Bubbles feststellen oder sollte Ihnen auffallen, dass der Bubbles Luft ablässt, wenden Sie sich bitte an das Personal. Bitte stellen Sie sicher, dass der Gurt im Interesse der Mitbewohner Bubbles festsitzt und halten Sie sich während des Spielens stets gut an den dafür vorgesehenen Haltegriffen auf BalkonenKopfhöhe fest. Die Bubbles sind ausschließlich dafür vorgesehen, Loggien gegeneinander zu laufen bzw. zu prallen. Der Kontakt mit anderen jeglichen anderen Gegenständen wie z.B. Betonwände, Zäune oder unmittelbar an das Gebäude grenzende Flächen nicht gestattetweitere Personen welche keine Bubbles tragen, ist strengstens untersagt. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Xxxxxxxx ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, HaustreppeSpieler, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgen. Die Bewohner des obersten Stocks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Nutzer der Wohngemeinschaft wechseln sich bei der Ausführung dieser Arbeiten regelmäßig ab. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie der Trockenräume ist gerade im regelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) Bubbles befinden, dürfen nicht von den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden, sperriger Abfall ist zu zerkleinern. Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet wird. Waschküche und Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände zu reinigen. Wäsche darf nur an den Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist unzulässig. In die Toiletten und / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht gelüftet hinten umgestoßen werden. Bei Frostgefahr sind Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhaltenErschöpfung oder sonstigen gesundheitlichen Problemen bitte umgehend das Personal kontaktieren. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen wie KücheSpielflächen müssen ohne die Bubbles verlassen werden. Bitte ziehen Sie Bubble Balls vorher aus. Beim ArrowTag ist zusätzlich zu beachten: Die Schutzmasken dürfen während eines Spieles nicht abgelegt werden. Es dürfen lediglich Pfeile genutzt werden mit Schaumstoffschutz. Die Nutzung beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach der Einweisung. Alle Nutzer haben sich strikt an die Anweisungen der Mitarbeiter zu halten und diese zu befolgen. Sollten trotz Ermahnung die Anweisungen nicht eingehalten werden, Bad und Flur sind von allen Bewohnern der gleichermaßen zur Nutzung zugänglich die Mitarbeiter berechtigt den Nutzer sofort des Bubble Soccers zu haltenverweisen. Intern sollten Pläne zur Nutzung und Sauberhaltung der Einrichtungen aufgestellt werdenEin Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Betreiber in diesem Falle nicht.

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Sicherheit. Die Zum Schutz der Hausbewohner sind die Haustür muss von 20.00 22 bis 6.00 6 Uhr und die Kellereingänge und Hoftüren ständig verschlossen gehalten werdenzu halten. Hierfür ist jeder Bewohner Wer die Haustür zwischen 22 und 6 Uhr oder dessen Besucherdie Kellereingangs- und Hoftüren öffnet, der das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlichhat sie sofort nach Benutzung wieder abzuschließen. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen. Kleinkrafträdernur, Mopeds, Motorroller und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in den eigenen Kellerräumen untergestellt wenn sie freigehalten werden. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten Sie dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt daher nicht zu geparkt oder durch Fahr- oder Motorräder, Kinderwagen usw. versperrt werden. Größere Gegenstände wie MöbelstückeIn den gemeinsamen Keller- oder Bodenräumen, Reisekoffer müssen so aufgestellt Treppenhäusern etc. dürfen keine Gegenstände, Schuhe o.ä. abgestellt werden. Auf den Balkonen darf Wäsche nur unterhalb der Brüstung, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleibendaß heißt nicht sichtbar, getrocknet werden. Das Betreten des Daches sichtbare Aufhängen, Aufstellen und Auslegung sonstiger Gegenstände ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Das Grillen ist Reinigen von Textilien und Schuhwerk darf nicht in den Fenstern, über den Balkonbrüstungen oder im Interesse Treppenhaus erfolgen. Ist dies nicht möglich, muß der Mitbewohner Hausbewohner die Gegenstände auf Balkoneneigene Kosten entsorgen bzw. die Sperrmüllabfuhr benutzen. Bitte achten Sie darauf, Loggien daß kein Abfall oder unmittelbar an das Gebäude grenzende Flächen nicht gestattet. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Xxxxxxxx ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, Haustreppe, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgen. Die Bewohner des obersten Stocks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Nutzer der Wohngemeinschaft wechseln sich bei der Ausführung dieser Arbeiten regelmäßig ab. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie der Trockenräume ist Unrat im regelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) von Haus, auf den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße geschüttet werden, sperriger Abfall ist zu zerkleinern. Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet verschüttet wird. Waschküche und Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch Abfalltüten sind in den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände entsprechenden Behältnissen zu reinigen. Wäsche darf nur an den Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist unzulässigentleeren. In die Toiletten und / und/oder Ausgussbecken Abflußbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. Papierwindeln u. ä. nicht geworfen geschüttet werden. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht gelüftet entlüftet werden. Bei Frostgefahr Keller-, Boden und Treppenhausfenster sind Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Küche, Bad und Flur sind von allen Bewohnern der gleichermaßen zur Nutzung zugänglich kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Intern sollten Pläne zur Nutzung Dachfenster sind bei Regen und Sauberhaltung Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ein Einfrieren der Einrichtungen aufgestellt werdensanitären Anlagen zu vermeiden. Bei längerer Abwesenheit hat der Hausbewohner dafür Sorge zu tragen, daß der Wohnungsschlüssel hinterlegt wird. Der Vermieter ist hierüber zu unterrichten, insbesondere ist ihm der Hinterlegungsort mitzuteilen.

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