Sicherheit. 10.1. Vor Gästeeintritt wird der Auftraggeber/Kunde im Rah- men einer Sicherheitsbesprechung über sicherheitsre- levante Themen an Bord informiert. Die für den Kunden bzw. für die Veranstaltung relevanten Notausgänge und Fluchtwege werden dabei gezeigt. Diese Bespre- chung wird seitens KD vom Kapitän geleitet, seitens des Auftraggebers/Xxxxxx nimmt ein verantwortlicher Vertreter teil. 10.2. Der Auftraggeber/Kunde unterstützt das KD Schiffper- sonal bei der Freihaltung von Notausgängen und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt der Auf- traggeber/Kunde das KD Schiffspersonal im Eingangs- bereich, um einen geregelten Ein- und Ausstieg der Gäste zu gewährleisten. 10.3. Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf dem Freideck gestattet. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots in den entsprechenden Bereichen unterstützt der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- Personal. 10.4. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt werden. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten. 10.5. An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der B1 Nachweis/Zertifikation (schwer ent- flammbar, DIN 4102) vorgelegt werden. 10.6. Der Einsatz von Konfettishootern oder Nebelmaschi- nen ist im Einzelfall seitens KD zu genehmigen. Es kön- nen erhöhte Reinigungskosten entstehen.
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Samples: Charter Agreement
Sicherheit. 10.118.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Sicherheit ausschließlich für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme (Nettovertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) zu leisten. Vor Gästeeintritt wird Mängelansprüche nach Abnahme sind nicht Gegenstand der Auftraggeber/Kunde im Rah- men einer Sicherheitsbesprechung über sicherheitsre- levante Themen an Bord informiertVertragserfüllungssicherheit. Die für Sicherheit ist durch Einbehalt von den Kunden bzwAbschlagsrechnungen, ablösbar nur durch Bürgschaft entsprechend Anlage 4 zu leisten. für die Veranstaltung relevanten Notausgänge Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch, unbefristet und Fluchtwege werden dabei gezeigtunbedingt ausgestellt sein. Diese Bespre- chung wird seitens KD vom Kapitän geleitet, seitens Die Bürgschaftsforderung muss deutschem Recht unterstehen; zudem ist mit dem Bürgen als Gerichtsstand der Sitz des Auftraggebers/Xxxxxx nimmt ein verantwortlicher Vertreter teilAuftraggebers zu vereinbaren. Das Recht zur Hinterlegung ist auszuschließen.
10.218.2 Für die Dauer der Mängelhaftung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für alle Mängelansprüche, soweit sie nach der Abnahme entstanden sind, Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe zu leisten. Der Auftraggeber/Kunde unterstützt das KD Schiffper- sonal bei Die Sicherheit erfolgt durch Einbehalt von der Freihaltung von Notausgängen Schlussrechnung und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt der Auf- traggeber/Kunde das KD Schiffspersonal im Eingangs- bereich, um einen geregelten Ein- und Ausstieg der Gäste zu gewährleisten.
10.3. Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf dem Freideck gestattetkann vom Auftragnehmer durch Vorlage einer Mängelbürgschaft entsprechend Anlage 5 abgelöst werden. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots der Bürgschaft gelten die vorstehenden Anforderungen in den entsprechenden Bereichen unterstützt der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- Personal.
10.4Ziff. 18.1 entsprechend. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt werdenRückgabe der Sicherheit / Bürgschaft erfolgt nicht vor Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl Vereinbarung in Ziff. 18.2 gilt für alle Bauaufträge ab einem Auftragswert von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten5.000,00 € netto.
10.5. An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der B1 Nachweis/Zertifikation (schwer ent- flammbar, DIN 4102) vorgelegt werden.
10.6. Der Einsatz von Konfettishootern oder Nebelmaschi- nen ist im Einzelfall seitens KD zu genehmigen. Es kön- nen erhöhte Reinigungskosten entstehen.
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Samples: General Terms and Conditions
Sicherheit. 10.114.1 Auf Einstockeinheiten werden Kraftfahrzeuge entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung beför- dert. Vor Gästeeintritt Alle Sicherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten.
14.2 Bei Kleintransportern, insbesondere Pickups, mit festen Laderaumdeckungen, sind bei einer Beförderung auf Einstockeinheiten die Abdeckungen mit zusätzlichen Gurten durch den Fahr- zeugführer zu sichern.
14.3 Kraftfahrzeuge mit Anhänger (z. B. Gliederzüge, Sattelzüge, Pkw mit Anhänger) werden nur auf Einstockeinheiten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert.
14.4 Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads und Trikes werden nur auf Einstockeinheiten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert. Alle Sicherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields.
14.5 Die Auffahrt und Abfahrt des Kraftfahrzeuges, gegebenenfalls ein erforderliches Umstellen auf den Fahrebenen und das Sichern des Kraftfahrzeuges obliegt dem Fahrzeugführer.
14.6 Sofern das Servicepersonal auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrzeugführers Hilfestellung leistet, wird der Auftraggeber/Kunde es als dessen Hilfskraft (Erfüllungsgehilfe) bei dem im Rah- men einer Sicherheitsbesprechung über sicherheitsre- levante Themen Interesse des Fahrzeugfüh- rers unter dessen eigener Leitung und Verantwortung zu bewirkenden Ladegeschäft tätig.
14.7 Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen an Bord informiertseinem Kraftfahrzeug zu treffen, um Xxxxxxx zu verhüten, z. B. ist der Fahrzeugführer für die Ladung seines Kraftfahrzeugs selbst verantwortlich. Die Er muss seine Fahrzeugauf- und anbauten entsprechend sichern.
14.8 Dachboxen müssen durch den Fahrzeugführer vor Auffahrt auf die Einstockeinheit mittels Kof- fergurtes im hinteren Bereich der Dachbox gesichert werden. Der Gurt wird dem Fahrzeugfüh- rer zur Verfügung gestellt.
14.9 Windabweiser und Außenjalousien sind vom Fahrzeugführer gegen Abreißen durch den Fahrt- wind zu sichern oder vor der Auffahrt auf den Zug abzumontieren.
14.10 Der Fahrzeugführer trägt die Verantwortung: - für die Insassen der Kraftfahrzeuge und hat dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Überfahrt bei allen Insassen stets angelegt sind. - dafür, dass der Sicherungspflicht für Kinder stets nachgekommen wird. - für die Verkehrstauglichkeit der von ihm verwendeten Dachgepäckträger, Dachboxen, Fahrradhalter und sonstigen Auf- und Anbauten. - für die Verriegelung und den Verschluss der Schiebedächer, der Dachluken, aller Klappen, Lüftungsfenster und Türen. Mit Verschluss ist gemeint, dass – soweit technisch möglich – tatsächliche Abschließen aller Schiebedächer, Dachluken, Klappen, Lüftungsfenster und Türen. - für das Einziehen der Antennen. - für das Sichern von Antennen, die mit dem Kraftfahrzeug fest verbunden sind, wie bei- spielsweise Satellitenantennen. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle Geräte, die ein Ausfahren der Antennen veranlassen, nicht in Betrieb zu nehmen. - für den Kunden bzw. für die Veranstaltung relevanten Notausgänge und Fluchtwege werden dabei gezeigt. Diese Bespre- chung wird seitens KD vom Kapitän geleitet, seitens des Auftraggebers/Xxxxxx nimmt ein verantwortlicher Vertreter teilFrostschutz.
10.2. Der Auftraggeber/Kunde unterstützt das KD Schiffper- sonal bei der Freihaltung von Notausgängen 14.11 Sattelauflieger und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt der Auf- traggeber/Kunde das KD Schiffspersonal im Eingangs- bereich, um einen geregelten Ein- und Ausstieg der Gäste zu gewährleistenAnhänger müssen fest mit ihrem Zugfahrzeug verbunden sein.
10.314.12 Planen, die den Laderaum nicht allseitig umschließen, müssen abgenommen werden und eine Sicherung der gesamten Ladung ist vorzunehmen. Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf dem Freideck gestattet. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots in Lastkraftwagen mit Spoilern (Windabweisern), die den entsprechenden Bereichen unterstützt Fahrzeugaufbau (z. B. Auflieger, Kas- tenaufbau, etc.) komplett überragen, oder einzeln stehende Zugmaschinen mit Spoilern, sind ab einer Windstärke 8 der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- PersonalBeaufortskala von der Beförderung ausgeschlossen.
10.4. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch 14.13 Nach Erreichen des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt Stellplatzes muss der Motor abgestellt werden. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten.
10.5. An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen Lenkung darf nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der B1 Nachweis/Zertifikation (schwer ent- flammbar, DIN 4102) vorgelegt blockiert werden.
10.614.14 Bei Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe ist der 1. Gang einzulegen und die Handbremse fest anzuziehen. Bei Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe ist der Wahlhebel in Position „P“ (Blo- ckierstellung) zu bringen und die Handbremse muss fest angezogen werden. Bei Kraftfahrzeugen mit Druckluftbremsen sind diese stets anzulegen. Bei Anhängern, die nicht durch das ziehende Kraftfahrzeug gesichert werden können, sind die Feststellbremsen des Anhängers fest anzuziehen.
14.15 Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) und Kraftfahrzeuge, bei de- nen aus betrieblichen Gründen der Motor auch während der Fahrt weiterlaufen muss (z. B. Ze- ment- oder Bitumenmischer) und deshalb der erste Gang nicht eingelegt werden kann, müs- sen durch Vorlegekeile, die beim Eintreffen im Terminalbereich sofort beim Servicepersonal anzufordern sind, vor und hinter den Hinterrädern gesichert werden, gleiches gilt für unge- bremste Anhänger. Nach Erreichen des Stellplatzes sichert das Servicepersonal ausschließ- lich im Auftrag des Fahrzeugführers das Kraftfahrzeug mit Vorlegekeilen. Sollte eine Siche- rung nicht möglich sein, wird das Kraftfahrzeug von der Beförderung ausgeschlossen.
14.16 Wenn das Kraftfahrzeug verkeilt werden muss, findet eine Beförderung nur auf den Einstock- einheiten statt.
14.17 Wohnmobile, bei denen aufgrund ihrer Abmessungen eine Verladung auf den Einstockeinhei- ten erforderlich ist, werden in Fahrtrichtung befördert und während der Überfahrt verbleiben alle Insassen in ihrem Fahrzeug angeschnallt sitzen. Je nach Verladetechnik ist entweder bei der Be- oder Entladung auf den Einstockeinheiten eine Strecke von bis zu 250 m rückwärts zu fahren. Wohnmobile mit Anhänger werden aufgrund der Verladetechnik nicht befördert. Campingfahrzeuge sind auf den Einstockeinheiten mittels Spanngurte zu sichern. Die Spann- gurte werden an dafür geeigneten Fixierpunkten am Campingfahrzeug befestigt. Der Einsatz von Konfettishootern Fahr- zeugführer ist verpflichtet, die entsprechenden Fixierpunkte an seinem Fahrzeug auf Nach- frage zu benennen. Wenn keine entsprechenden Fixierpunkte zum Verzurren mittels Spann- gurten vorhanden sind oder Nebelmaschi- nen durch den Fahrzeugführer benannt werden können, ist im Einzelfall seitens KD eine Beför- derung des Kraftfahrzeugs nicht möglich.
14.18 Bei Zweirädern sind die Absperrhähne für Brennstoffleitungen zu genehmigenverschließen. Es kön- nen erhöhte Reinigungskosten entstehenAlle brenn- stoffführenden Leitungen müssen dicht sein, ebenso die Brennstoffbehälter, die gut verschlos- sen sein müssen. 14.19 Bis zum Erreichen des Stellplatzes besteht für Motorradfahrer und Beifahrer Helmpflicht.
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Samples: Tarifbedingungen
Sicherheit. 10.119.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Sicherheit ausschließlich für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme (Nettovertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) zu leisten. Vor Gästeeintritt wird Mängelansprüche nach Abnahme sind nicht Gegenstand der Auftraggeber/Kunde im Rah- men einer Sicherheitsbesprechung über sicherheitsre- levante Themen an Bord informiertVertragserfüllungssicherheit. Die für Sicherheit ist durch Einbehalt von den Kunden bzwAbschlagsrechnungen, ablösbar nur durch Bürgschaft entsprechend der beiliegenden Anlage zu leisten. für die Veranstaltung relevanten Notausgänge Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch, unbefristet und Fluchtwege werden dabei gezeigtunbedingt ausgestellt sein. Diese Bespre- chung wird seitens KD vom Kapitän geleitet, seitens Die Bürgschaftsforderung muss deutschem Recht unterstehen; zudem ist mit dem Bürgen als Gerichtsstand der Sitz des Auftraggebers/Xxxxxx nimmt ein verantwortlicher Vertreter teilAuftraggebers zu vereinbaren. Das Recht zur Hinterlegung ist auszuschließen.
10.219.2 Für die Dauer der Mängelhaftung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für alle Mängelansprüche, soweit sie nach der Abnahme entstanden sind, Sicherheit in Höhe von 3 % der Bruttoschlussrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe zu leisten. Der Auftraggeber/Kunde unterstützt das KD Schiffper- sonal bei Die Sicherheit erfolgt durch Einbehalt von der Freihaltung von Notausgängen Schlussrechnung und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt kann vom Auftragnehmer durch Vorlage einer Mängelbürgschaft entsprechend der Auf- traggeber/Kunde das KD Schiffspersonal im Eingangs- bereich, um einen geregelten Ein- und Ausstieg der Gäste zu gewährleisten.
10.3. Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf dem Freideck gestattetbeiliegenden Anlage abgelöst werden. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots der Bürgschaft gelten die vorstehenden Anforderungen in den entsprechenden Bereichen unterstützt der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- Personal.
10.4Ziff. 18.1 entsprechend. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt werdenRückgabe der Sicherheit / Bürgschaft erfolgt nicht vor Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl Vereinbarung in Ziff. 18.1 und 18.2 gelten für alle Bauaufträge ab einem Auftragswert von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten250.000,00 € netto.
10.5. An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der B1 Nachweis/Zertifikation (schwer ent- flammbar, DIN 4102) vorgelegt werden.
10.6. Der Einsatz von Konfettishootern oder Nebelmaschi- nen ist im Einzelfall seitens KD zu genehmigen. Es kön- nen erhöhte Reinigungskosten entstehen.
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Samples: Construction Contract
Sicherheit. 10.1. Vor Gästeeintritt wird 13.1 Die Gebäude der Auftraggeber/Kunde lups und des Klosters St. Urban sind im Rah- men Interesse aller Personen mit einer Sicherheitsbesprechung über sicherheitsre- levante Themen an Bord informiertBrandmeldeanlage ausgestattet. Diese meldet sofort jede Rauchentwicklung mit gleichzeitiger Brandlokalisation und Alarmierung der Feuerwehr. Die Kosten für den Kunden bzw. für die Veranstaltung relevanten Notausgänge und Fluchtwege werden dabei gezeigt. Diese Bespre- chung wird seitens KD vom Kapitän geleiteteinen Alarm, seitens des Auftraggebers/Xxxxxx nimmt der durch ein verantwortlicher Vertreter teil.
10.2. Der Auftraggeber/Kunde unterstützt das KD Schiffper- sonal bei der Freihaltung von Notausgängen und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt der Auf- traggeber/Kunde das KD Schiffspersonal im Eingangs- bereichFehlverhalten verursacht worden ist, um einen geregelten Ein- und Ausstieg der Gäste zu gewährleisten.
10.3. Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf können dem Freideck gestattet. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots in den entsprechenden Bereichen unterstützt der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- Personal.
10.4. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt werden. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten.
10.5. An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der B1 Nachweis/Zertifikation (schwer ent- flammbar, DIN 4102) vorgelegt Verursacher belastet werden.
10.613.2 Arbeiten, die Rauch oder Staub erzeugen, wie Schweiss-, Schleif- und Spitzarbeiten, sowie der Umgang mit Lösungsmitteln und Säuren, müssen vom Technischen Dienst bewilligt werden. Der Einsatz von Konfettishootern oder Nebelmaschi- nen ist Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
13.3 Notausgänge sind immer freizuhalten.
13.4 Baustellen jeglicher Art sind - im Einzelfall seitens KD Gebäude und auf dem Areal - durch den jeweiligen Unternehmer gemäss den einschlägigen Bestimmungen gegen jegliche Arten von Gefahren zu genehmigensichern und korrekt zu beschildern. Es kön- nen erhöhte Reinigungskosten entstehenIm Unterlassungsfalle haftet der Unternehmer.
13.5 In der Nacht werden das Areal und die Räumlichkeiten in St. Urban durch die Securitas überwacht und kontrolliert.
13.6 Wenn nichts anderes signalisiert ist, gelten auf dem Areal die allgemeinen Verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsordnung.
13.7 Die Fahrgeschwindigkeit ist den Gegebenheiten anzupassen (Schritttempo).
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Samples: Hausordnung
Sicherheit. 10.118.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Sicherheit ausschließlich für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme (Nettovertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) zu leisten. Vor Gästeeintritt wird Mängelansprüche nach Abnahme sind nicht Gegenstand der Auftraggeber/Kunde im Rah- men einer Sicherheitsbesprechung über sicherheitsre- levante Themen an Bord informiertVertragserfüllungssicherheit. Die für Sicherheit ist durch Einbehalt von den Kunden bzwAbschlagsrechnungen, ablösbar nur durch Bürgschaft entsprechend der beiliegenden Anlage zu leisten. für die Veranstaltung relevanten Notausgänge Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch, unbefristet und Fluchtwege werden dabei gezeigtunbedingt ausgestellt sein. Diese Bespre- chung wird seitens KD vom Kapitän geleitet, seitens Die Bürgschaftsforderung muss deutschem Recht unterstehen; zudem ist mit dem Bürgen als Gerichtsstand der Sitz des Auftraggebers/Xxxxxx nimmt ein verantwortlicher Vertreter teilAuftraggebers zu vereinbaren. Das Recht zur Hinterlegung ist auszuschließen.
10.218.2 Für die Dauer der Mängelhaftung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für alle Mängelansprüche, soweit sie nach der Abnahme entstanden sind, Sicherheit in Höhe von 3 % der Bruttoschlussrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe zu leisten. Der Auftraggeber/Kunde unterstützt das KD Schiffper- sonal bei Die Sicherheit erfolgt durch Einbehalt von der Freihaltung von Notausgängen Schlussrechnung und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt kann vom Auftragnehmer durch Vorlage einer Mängelbürgschaft entsprechend der Auf- traggeber/Kunde das KD Schiffspersonal im Eingangs- bereich, um einen geregelten Ein- und Ausstieg der Gäste zu gewährleisten.
10.3. Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf dem Freideck gestattetbeiliegenden Anlage abgelöst werden. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots der Bürgschaft gelten die vorstehenden Anforderungen in den entsprechenden Bereichen unterstützt der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- Personal.
10.4Ziff. 18.1 entsprechend. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt werdenRückgabe der Sicherheit / Bürgschaft erfolgt nicht vor Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl Vereinbarung in Ziff. 18.1 und 18.2 gelten für alle Bauaufträge ab einem Auftragswert von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten250.000,00 € netto.
10.5. An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der B1 Nachweis/Zertifikation (schwer ent- flammbar, DIN 4102) vorgelegt werden.
10.6. Der Einsatz von Konfettishootern oder Nebelmaschi- nen ist im Einzelfall seitens KD zu genehmigen. Es kön- nen erhöhte Reinigungskosten entstehen.
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Samples: Construction Contract
Sicherheit. 10.1. Vor Gästeeintritt wird der Auftraggeber/Kunde Für die Sicherheit im Rah- men einer Sicherheitsbesprechung über sicherheitsre- levante Themen BAZ Altstätten ist das SEM verantwortlich. Es erarbeitet zusammen mit der Kantonspolizei St. Gallen und anderen behördlichen Sicherheitsorganisationen (Feuer wehr u.a.) ein Sicherheitskonzept. Dieses wird bei Bedarf und gegenseitigem Einverständnis angepasst. Für die Sicherheit im BAZ beauftragt das SEM einen privaten Sicherheitsdienstleister. Dieser gewährleistet die Sicherheit innerhalb des umzäunten Bereichs des BAZ rund um die Uhr. Der private Sicherheitsdienstleister kann bei Bedarf und nach Absprache mit der Stadt Altstätten Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.598883/ 202.03/2014/00168 und der Kantonspolizei St. Gallen auch ausserhalb des BAZ ergänzend und subsidiär zum Einsatz der Kantonspolizei zur Gewährleistung der Sicherheit eingesetzt werden. Ein umfas sendes Sicherheitsdispositiv wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten erar beitet und umgesetzt. Das SEM und der Sicherheitsdienstleister suchen frühzeitig den Kontakt mit der Kantonspolizei St. Gallen. Das BAZ wird bei der Erstellung umzäunt. Es finden Eingangs- und Ausgangskontrollen statt, welche protokolliert werden. Für den Schiessbetrieb des angrenzenden Schiesstandes wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein spezielles Sicherheitsdispositiv abgesprochen. Das SEM ergreift namentlich bei Hinweisen auf mögliche Störungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden die notwendigen und geeigneten Massnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese Massnahmen wer den durch die Begleitgruppe laufend analysiert. Der Bevölkerung von Altstätten und Umgebung steht für alle Belange des BAZ eine vom SEM eingerichtete und ständig besetzte Hotline zur Verfügung. Der Kanton St. Gallen sorgt mit ausreichender polizeilicher Präsenz für die Sicherheit im Um feld des BAZ und in Altstätten. Das SEM beteiligt sich an Bord informiertden Sicherheitskosten, indem es dem Kanton St. Gallen die gesetz lich vorgesehene Sicherheitspauschale entrichtet (Art. 91 Abs. 2ter AsylG und Art. 41 Abs. 1 Asylverordnung 2, AsylV2; SR 142.312). Die für den Kunden bzw. Sicherheitspauschale wird für die Veranstaltung relevanten Notausgänge und Fluchtwege werden dabei gezeigt. Diese Bespre- chung wird seitens KD vom Kapitän geleitet, seitens des Auftraggebers/Xxxxxx nimmt ein verantwortlicher Vertreter teil.
10.2. Der Auftraggeber/Kunde unterstützt das KD Schiffper- sonal Schaffung personeller Ressourcen bei der Freihaltung von Notausgängen und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt Kantonspoli zei zur Gewährleistung der Auf- traggeber/Kunde das KD Schiffspersonal Sicherheit im Eingangs- bereich, um einen geregelten Ein- Umfeld des BAZ und Ausstieg der Gäste zu gewährleistenin Altstätten eingesetzt. Vorbe halten bleibt die Zustimmung des Kantonsrates zur Bewilligung des Besoldungsbudgets.
10.3. Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf dem Freideck gestattet. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots in den entsprechenden Bereichen unterstützt der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- Personal.
10.4. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt werden. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten.
10.5. An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der B1 Nachweis/Zertifikation (schwer ent- flammbar, DIN 4102) vorgelegt werden.
10.6. Der Einsatz von Konfettishootern oder Nebelmaschi- nen ist im Einzelfall seitens KD zu genehmigen. Es kön- nen erhöhte Reinigungskosten entstehen.
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Samples: Vereinbarung
Sicherheit. 10.114.1 Auf Einstockeinheiten werden Kraftfahrzeuge entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung beför- dert. Vor Gästeeintritt Alle Sicherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten.
14.2 Bei Kleintransportern, insbesondere Pickups, mit festen Laderaumdeckungen, sind bei einer Beförderung auf Einstockeinheiten die Abdeckungen mit zusätzlichen Gurten durch den Fahr- zeugführer zu sichern.
14.3 Kraftfahrzeuge mit Anhänger (z. B. Gliederzüge, Sattelzüge, Pkw mit Anhänger) werden nur auf Einstockeinheiten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert.
14.4 Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads und Trikes werden nur auf Einstockeinheiten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert. Alle Sicherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields.
14.5 Die Auffahrt und Abfahrt des Kraftfahrzeuges, gegebenenfalls ein erforderliches Umstellen auf den Fahrebenen und das Sichern des Kraftfahrzeuges obliegt dem Fahrzeugführer.
14.6 Sofern das Servicepersonal auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrzeugführers Hilfestellung leistet, wird der Auftraggeber/Kunde es als dessen Hilfskraft (Erfüllungsgehilfe) bei dem im Rah- men einer Sicherheitsbesprechung über sicherheitsre- levante Themen Interesse des Fahrzeugfüh- rers unter dessen eigener Leitung und Verantwortung zu bewirkenden Ladegeschäft tätig.
14.7 Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen an Bord informiertseinem Kraftfahrzeug zu treffen, um Xxxxxxx zu verhüten, z. B. ist der Fahrzeugführer für die Ladung seines Kraftfahrzeugs selbst verantwortlich. Die Er muss seine Fahrzeugauf- und anbauten entsprechend sichern.
14.8 Dachboxen müssen durch den Fahrzeugführer vor Auffahrt auf die Einstockeinheit mittels Kof- fergurtes im hinteren Bereich der Dachbox gesichert werden. Der Gurt wird dem Fahrzeugfüh- rer zur Verfügung gestellt.
14.9 Windabweiser und Außenjalousien sind vom Fahrzeugführer gegen Abreißen durch den Fahrt- wind zu sichern oder vor der Auffahrt auf den Zug abzumontieren.
14.10 Der Fahrzeugführer trägt die Verantwortung: - für die Insassen der Kraftfahrzeuge und hat dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Überfahrt bei allen Insassen stets angelegt sind. - dafür, dass der Sicherungspflicht für Kinder stets nachgekommen wird. - für die Verkehrstauglichkeit der von ihm verwendeten Dachgepäckträger, Dachboxen, Fahrradhalter und sonstigen Auf- und Anbauten. - für die Verriegelung und den Verschluss der Schiebedächer, der Dachluken, aller Klappen, Lüftungsfenster und Türen. Mit Verschluss ist gemeint, dass – soweit technisch möglich – tatsächliche Abschließen aller Schiebedächer, Dachluken, Klappen, Lüftungsfenster und Türen. - für das Einziehen der Antennen. - für das Sichern von Antennen, die mit dem Kraftfahrzeug fest verbunden sind, wie bei- spielsweise Satellitenantennen. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle Geräte, die ein Ausfahren der Antennen veranlassen, nicht in Betrieb zu nehmen. - für den Kunden bzw. für die Veranstaltung relevanten Notausgänge und Fluchtwege werden dabei gezeigt. Diese Bespre- chung wird seitens KD vom Kapitän geleitet, seitens des Auftraggebers/Xxxxxx nimmt ein verantwortlicher Vertreter teilFrostschutz.
10.2. Der Auftraggeber/Kunde unterstützt das KD Schiffper- sonal bei der Freihaltung von Notausgängen 14.11 Sattelauflieger und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt der Auf- traggeber/Kunde das KD Schiffspersonal im Eingangs- bereich, um einen geregelten Ein- und Ausstieg der Gäste zu gewährleistenAnhänger müssen fest mit ihrem Zugfahrzeug verbunden sein.
10.314.12 Planen, die den Laderaum nicht allseitig umschließen, müssen abgenommen werden und eine Sicherung der gesamten Ladung ist vorzunehmen. Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf dem Freideck gestattet. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots in Lastkraftwagen mit Spoilern (Windabweisern), die den entsprechenden Bereichen unterstützt Fahrzeugaufbau (z. B. Auflieger, Kas- tenaufbau, etc.) komplett überragen, oder einzeln stehende Zugmaschinen mit Spoilern, sind ab einer Windstärke 8 der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- PersonalBeaufortskala von der Beförderung ausgeschlossen.
10.4. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch 14.13 Nach Erreichen des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt Stellplatzes muss der Motor abgestellt werden. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten.
10.5. An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen Lenkung darf nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der B1 Nachweis/Zertifikation (schwer ent- flammbar, DIN 4102) vorgelegt blockiert werden.
10.614.14 Bei Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe ist der 1. Gang einzulegen und die Handbremse fest anzuziehen. Bei Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe ist der Wahlhebel in Position „P“ (Blo- ckierstellung) zu bringen und die Handbremse muss fest angezogen werden. Bei Kraftfahrzeugen mit Druckluftbremsen sind diese stets anzulegen. Bei Anhängern, die nicht durch das ziehende Kraftfahrzeug gesichert werden können, sind die Feststellbremsen des Anhängers fest anzuziehen.
14.15 Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) und Kraftfahrzeuge, bei de- nen aus betrieblichen Gründen der Motor auch während der Fahrt weiterlaufen muss (z. B. Ze- ment- oder Bitumenmischer) und deshalb der erste Gang nicht eingelegt werden kann, müs- sen durch Vorlegekeile, die beim Eintreffen im Terminalbereich sofort beim Servicepersonal anzufordern sind, vor und hinter den Hinterrädern gesichert werden, gleiches gilt für unge- bremste Anhänger. Nach Erreichen des Stellplatzes sichert das Servicepersonal ausschließ- lich im Auftrag des Fahrzeugführers das Kraftfahrzeug mit Vorlegekeilen. Sollte eine Siche- rung nicht möglich sein, wird das Kraftfahrzeug von der Beförderung ausgeschlossen.
14.16 Wenn das Kraftfahrzeug verkeilt werden muss, findet eine Beförderung nur auf den Einstock- einheiten statt. 14.17 Campingfahrzeuge sind auf den Einstockeinheiten mittels Spanngurte zu sichern. Die Spann- gurte werden an dafür geeigneten Fixierpunkten am Campingfahrzeug befestigt. Der Einsatz von Konfettishootern Fahr- zeugführer ist verpflichtet, die entsprechenden Fixierpunkte an seinem Fahrzeug auf Nach- frage zu benennen. Wenn keine entsprechenden Fixierpunkte zum Verzurren mittels Spann- gurten vorhanden sind oder Nebelmaschi- nen durch den Fahrzeugführer benannt werden können, ist im Einzelfall seitens KD zu genehmigen. Es kön- nen erhöhte Reinigungskosten entsteheneine Beför- derung des Kraftfahrzeugs nicht möglich.
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Samples: Tarifbedingungen
Sicherheit. 10.1. 11.1 Die Passagiere haben den Anweisungen der Schiffs- führung stets Folge zu leisten, da diese der Sicherheit des Schiffes und der Passagiere dienen.
11.2 Vor Gästeeintritt wird der AuftraggeberAuGraggeber/Kunde Charterkun- de im Rah- men Rahmen einer Sicherheitsbesprechung kurzen Sicherheitseinweisung über sicherheitsre- levante sicherheitsrelevante Themen an Bord informiert. Die für den Kunden bzw. für die Veranstaltung relevanten Notausgänge und Fluchtwege werden dabei gezeigt. Diese Bespre- chung Besprechung wird seitens KD vom Kapitän oder einem fachlichen Vertre- ter geleitet, seitens des AuftraggebersAuGraggebers/Xxxxxx nimmt Charterkunden kann auch ein verantwortlicher Vertreter teilteilnehmen.
10.2. 11.3 Der AuftraggeberAuGraggeber/Kunde Charterkunde unterstützt das KD Schiffper- sonal Schiffspersonal bei der zwingend erforderlichen Freihaltung von Notausgängen und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt der Auf- traggeberAuGraggeber/Kunde Charterkunde das KD Schiffspersonal Schiffs- personal im Eingangs- bereichEingangsbereich im Rahmen seiner Möglich- keiten, um einen geregelten Ein- und Ausstieg der Gäste zu gewährleisten.
10.3. 11.4 Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf dem Freideck gestattet. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots oder in den entsprechenden Bereichen unterstützt der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- Personaldafür gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.
10.4. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt werden. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten.
10.5. 11.5 An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Brenn- mittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der ein B1 Nachweis/Zertifikation Zertifikat (schwer ent- flammbarentflammbar, DIN 4102) vorgelegt werden.
10.6. 11.6 Der Einsatz von Konfettishootern sogenannten Konfetti-Shootern oder Nebelmaschi- nen Nebelmaschinen ist im Einzelfall seitens KD zu genehmigen. Es kön- nen können erhöhte Reinigungskosten entstehen, die ent- sprechend weiterbelastet werden.
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