Common use of Sicherheit für Vertragserfüllung Clause in Contracts

Sicherheit für Vertragserfüllung. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag (einschließlich etwaiger Leistungsänderungen oder Nachträge), insbesondere auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche bis zur Abnahme, Vertragsstrafen und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der gegebenenfalls gezogenen Zinsen und der Verpflichtung, eine Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten.

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Sicherheit für Vertragserfüllung. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag (einschließlich etwaiger Leistungsänderungen oder Nachträge), insbesondere auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche bis zur Abnahme, Vertragsstrafen und SchadensersatzSchadenser- satz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der gegebenenfalls gezogenen Zinsen und der Verpflichtung, eine Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten.

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Sicherheit für Vertragserfüllung. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag Ver- trag (einschließlich etwaiger Leistungsänderungen oder Nachträge), insbesondere auf für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche bis zur AbnahmeAbnahme einschließlich, Vertragsstrafen Ver- tragsstrafen und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der gegebenenfalls gegebe- nenfalls gezogenen Zinsen und der Verpflichtung, eine Verpflichtung Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten.

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Sicherheit für Vertragserfüllung. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag Ver- trag (einschließlich etwaiger Leistungsänderungen oder Nachträge), insbesondere auf für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche bis zur AbnahmeAbnahme einschließlich, Vertragsstrafen Ver- tragsstrafen und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der gegebenenfalls gegebenen- falls gezogenen Zinsen und der Verpflichtung, eine Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten.

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