Sicherheitskonzept Musterklauseln

Sicherheitskonzept. Wie in Kapitel 2 erläutert, ging es bei der Überarbeitung des Sicherheitskonzepts in erster Linie um die Integration der Bestimmungen aus der Zusatzvereinbarung zum Sicherheitskonzept. Ebenfalls wurden Ausführungsbestimmungen zu sicherheitsrelevanten Themen aus dem Leistungsvertrag nach Möglichkeit im Sicherheitskonzept aufgenommen. Mit dem so überarbeiteten Sicherheitskon- zept können somit die bisherige Zusatzvereinbarung (und ebenfalls die vom Gemeinderat am 20. September 2012 beschlossene Vereinbarung über die Organisation, Kommunikation und Si- cherheit) aufgehoben werden, da die entsprechenden Inhalte nun im Sicherheitskonzept enthalten sind. Zugleich wurde die Revision des Sicherheitskonzepts genutzt, um Präzisierungen an umstrittenen Bestimmungen vorzunehmen. Bezüglich der Kontrolle der Ausbildungs- und persönlichen Voraus- setzungen der von der IKuR im Sicherheitsdienst eingesetzten Personen konnte eine Lösung ge- funden werden, die über die bisherige Praxis hinausgeht. So ist von der IKuR inskünftig einmal jährlich eine von einer/einem – gemeinsam bestimmten – Anwältin/Anwalt beglaubigte Bestätigung vorzulegen, dass die Mitarbeiter/innen des Sicherheitsdiensts über die erforderlichen Ausbildungen verfügen und keine relevanten Vorstrafen aufweisen. Dieser politische Kompromiss ermöglicht einerseits die Wahrung des von der IKuR eingeforderten Persönlichkeitsschutzes – stellt aber zu- gleich sicher, dass die Vorgaben zum Sicherheitspersonal verbindlicher kontrolliert werden können. Die Forderungen des Polizeiinspektorats konnten jedoch nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Dies betrifft vor allem die Erkennbarkeit und Personalisierung des Sicherheitsdiensts. Bei Kontrol- len der Vollzugsbehörde wird weiterhin nicht zweifelsfrei überprüfbar sein, ob tatsächlich Mitarbei- tende des Sicherheitsdiensts im Einsatz sind und ob diese die Voraussetzungen erfüllen. Unter dem Strich ist somit festzuhalten, dass das neue Sicherheitskonzept wesentlich übersichtli- cher und damit anwendungsfreundlicher geworden ist.
Sicherheitskonzept. Das VU hat ein Sicherheitskonzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie es den Betrieb im Fall von Stromausfällen und anderen Notfällen gewährleisten kann. Folgende Punkte müs- sen mindestens betrachtet und erläutert werden: • (Not-) Stromversorgung der Betriebsleitstelle • (Not-) Verbindung mit der Zentralen Leitstelle • Bezug von Kraftstoff, Einplanung von Reserven, auch für alternative Antriebe.
Sicherheitskonzept. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Sicherheitsbehörden ist in den letzten Jahren auf eine solide Basis gestellt worden. Im Rahmen eines gemeinsam mit Polizei und Feuerwehr erarbeiteten Sicherheitskonzepts werden 2014 alle Sammelplätze vor dem Hintergrund Brand-, Katastrophen- und Amokfall aktualisiert. Ab 2014 finden im jährlichen Wechsel Brandschutzübungen an den Hauptstandorten / Gebäuden sowie gezielte Informationsveranstaltungen statt. Ziel ist die Verabredung einer noch enge- ren Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei und die Optimierung des bestehenden Sicherheitskonzepts. Im Bereich der immer wichtiger werdenden Sicherheit in der Informationstechnik wird die Universität Bamberg unter Nutzung ihrer IT-Governance Strukturen unter bera- tender Federführung des Chief Information Office eine neue IT-Sicherheitsrichtlinie erarbeiten (Messgröße: Verabschiedung bis Ende 2014) und die zur Umsetzung notwendigen organisatorischen Maßnahmen – ein IT-Sicherheitsteam und die ent- sprechenden Meldestrukturen – einrichten (Messgröße: Einrichtung bis Ende 2015). Das Integrierte Berichtswesen setzt sich derzeit zusammen aus dem nichtmonetären Berichtswesen, dem monetären Berichtswesen und der Transparenz in Auslastung und Bedarf. Die Universität Bamberg wirkt in Abstimmung mit dem Staatsministerium und den anderen Hochschulen am Aufbau und der Fortentwicklung eines nach ein- heitlichen Grundsätzen strukturierten Integrierten Berichtswesens mit.
Sicherheitskonzept. Der SCB erarbeitet vor jeder Saison ein umfassendes Sicherheitskonzept und legt dieses zur Beurteilung und Unterschrift der Kantonspolizei vor. Das Sicherheitskonzept enthält:
Sicherheitskonzept. Soweit es für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist, hat der Veranstalter auf behördliche Anordnung und auf Anforderung der Kma ein spezielles Sicherheitskonzept nach Maßgabe von § 43 SBauVO zu erstellen und dieses mit den Behörden und der Kma einvernehmlich abzustimmen. Die Kosten und das Risiko der Genehmigungsfähigkeit trägt der Veranstalter. Der Veranstalter ist verpflichtet, für jede Ver- anstaltung ein von Kma vorgegebenes Datenblatt zur sicher- heitstechnischen Bewertung der Veranstaltung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet spätestens 3 Wochen vor Aufbaubeginn Kma zur Prüfung vorzulegen. Zusätzliche Forderungen zur Sicherheit und zum Brandschutz für eine Veranstaltung können von Seiten der Baurechtsbe- hörden, der Polizei, der Brandschutzdienststellen und durch Kma gestellt werden, wenn sich aus Art oder Umfang der geplanten Veranstaltung erhöhte Risiken für Personen und Sachwerte ergeben. Der Veranstalter ist verantwortlich für das gesamte Veran- staltungsprogramm und den sicheren, reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Er trägt die Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Mietobjekts bezüglich der von ihm oder durch seine Aussteller eingebrachten Standbauten, Ausstattungen, Ausschmückungen, Aufbauten, Podeste, Abhängungen, ver- legten Kabeln und technischen Einrichtungen für die Dauer der Nutzung. Er hat hinsichtlich aller eingebrachten Gegen- stände und Materialien die Anforderung der Sonderbauver- ordnung (SBauVO) und der „Technischen Richtlinien“(Anlage zum Vertrag) einzuhalten und für deren Einhaltung gegen- über seinen Ausstellern zu sorgen. Hierzu zählt insbesondere auch, dass er die Einhaltung der Technischen Richtlinien einschließlich der darin enthaltenen Hausordnung sowie die Regelungen des Servicepaketes der Kma verbindlich gegen- über seinen Ausstellern und Veranstaltungsteilnehmern vertraglich regelt und deren Einhaltung vor Ort kontrolliert. Der Veranstalter übernimmt im Übrigen die Verkehrssiche- rungspflicht für Wege und Flächen innerhalb des überlasse- nen Veranstaltungsgeländes. Anfallende Kosten für die Wahrnehmung von Räum- und Streupflichten bei Schnee und Eis für die Dauer der Veranstaltung trägt der Veranstal- ter. Die Kma sorgt auf der Grundlage des Sicherheitskonzeptes für die Bestellung der Brandsicherheitswache, des Sanitäts- dienstes und des Rettungsdienstes auf Kosten des Veranstal- ters. Der Umfang dieser Dienste (Anzahl der zu stellenden Hilfskräfte und Ausrüstung) hängt von der Art...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.