Sicherheitsverfahren; Einhaltung Musterklauseln

Sicherheitsverfahren; Einhaltung. Apple wendet dem Branchenstandard entsprechende Maßnahmen an, um personenbezogene Daten während der Übertragung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten als Teil des Diensts zu schützen. Im Rahmen dieser Maßnahmen unternimmt Apple wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um ruhende Daten und Daten während der Übertragung zu verschlüsseln; die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit des Diensts auf Dauer sicherzustellen; die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten bei einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen; und eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen durchzuführen. Apple trifft angemessene Maßnahmen, um die Einhaltung der Sicherheitsverfahren durch seine Mitarbeiter, Vertragspartner und Unterauftragsverarbeiter sicherzustellen, und Apple stellt sicher, dass alle Personen, die zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten berechtigt sind, die geltenden Rechtsbestimmungen hinsichtlich der Vertraulichkeit und Sicherheit von personenbezogenen Daten in Bezug auf den Dienst einhalten. Die Speicherung verschlüsselter personenbezogener Daten unterliegt dem geografischen Ermessen von Apple. Soweit Apple als Auftragsverarbeiter agiert, wird Apple Sie gegebenenfalls bei der Sicherstellung Ihrer Einhaltung der folgenden Punkte unterstützen: (a) Artikel 28 der DSGVO (durch die Zulassung von und den Beitrag zu Prüfungen; unter der Voraussetzung, dass Apples Zertifizierungen nach ISO 27001 und ISO 27018 für solche erforderlichen Prüfungen als ausreichend angesehen werden);
Sicherheitsverfahren; Einhaltung. Apple wendet dem Branchenstandard entsprechende Maßnahmen an, um personenbezogene Daten während der Übertragung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten als Teil des Diensts zu schützen. Im Rahmen dieser Maßnahmen unternimmt Apple wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um ruhende Daten und Daten während der Übertragung zu verschlüsseln; die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit des Diensts auf Dauer sicherzustellen; die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten bei einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen; und eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen durchzuführen. Apple trifft angemessene Maßnahmen, um die Einhaltung der Sicherheitsverfahren durch seine Mitarbeiter, Vertragspartner und Unterauftragsverarbeiter sicherzustellen, und Apple stellt sicher, dass alle Personen, die zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten berechtigt sind, die geltenden Rechtsbestimmungen hinsichtlich der Vertraulichkeit und Sicherheit von personenbezogenen Daten in Bezug auf den Dienst einhalten. Die Speicherung verschlüsselter personenbezogener Daten unterliegt dem geografischen Ermessen von Apple. Soweit Apple als Auftragsverarbeiter agiert, wird Apple Sie gegebenenfalls bei der Sicherstellung Ihrer Einhaltung der folgenden Punkte unterstützen: (a) Artikel 28 der DSGVO oder andere gleichwertige gesetzliche Pflichten (indem Apple alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt; indem Apple Überprüfungen ermöglicht und dazu beiträgt, (sofern die Zertifizierungen von Apple gemäß ISO 27001 und ISO 27018 als ausreichend für die erforderlichen Überprüfungszwecke erachtet werden,) und indem Apple Sie wie nach geltendem Recht vorgeschrieben informiert, wenn eine Ihrer Anweisungen nach Einschätzung von Apple gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verstößt); (b) Artikel 32 der DSGVO oder andere gleichwertige gesetzliche Pflichten (darunter Umsetzen der Sicherheitsverfahren, die in diesem Abschnitt 9.3 genannt sind, und Aufrechterhalten der Zertifizierungen nach ISO 27001 und ISO 27018); (c) Artikel 33 und 34 der DSGVO oder andere gleichwertige gesetzliche Pflichten (indem Apple sie bei der erforderlichen Meldung eines Datenvorfalls an eine Aufsichtsbehörde oder betroffene Personen unterstützt); (d) Artikel 35 und 36 der DSGVO oder andere gleichwertige gesetzliche Pflichten, die die Einrichtung zur Durchführung von Datenschu...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.