Sicherheitsüberprüfung Musterklauseln

Sicherheitsüberprüfung. 13.6. Sie sind verpflichtet, sich und Ihr Gepäck den durch die Behörden, die Flughafengesellschaften oder durch uns vorgenommenen Sicherheitsuntersuchungen zu unterziehen.
Sicherheitsüberprüfung. Sie stimmen zu, vor jeder Nutzung eines Fahrzeugs eine Sicherheitsüberprüfung des Fahrzeugs durchzuführen, wovon Sie bestätigen, dass Sie dazu in der Lage sind. Die Überprüfung beinhaltet, beschränkt sich jedoch nicht auf die Überprüfung von:
Sicherheitsüberprüfung. 11.2.1 Es ist zwingend erforderlich, dass zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen - unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal des Auftragnehmers oder um solches von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer, soweit ein Unterauftragnehmereinsatz nach den übrigen Bestimmungen die- ses Vertrages zulässig ist, handelt - einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Hessischen Sicher- heitsüberprüfungsgesetzes (HSÜG) unterzogen werden. Alternativ kann eine gültige Bescheinigung im nationalen Besuchskontrollverfahren (SiBe-Bescheinigung) über eine erfolgte Sicherheitsüber- prüfung gleicher oder höherer Art für die betroffenen Personen vorgelegt werden. Derzeit ist keine Sicherheitsüberprüfung von zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen er- forderlich. Soweit dies während der Vertragslaufzeit erforderlich werden sollte, wird der Auftrag- nehmer hierüber informiert und die betroffenen Personen werden - unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal des Auftragnehmers oder um solches von ihm eingesetzter Unterauftrag- nehmer, soweit ein Unterauftragnehmereinsatz nach den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages zulässig ist, handelt - einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Hessischen Sicherheitsüberprü- fungsgesetzes (HSÜG) durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen unterzogen. Alternativ kann bei Firmen, die in der Geheimschutzbetreuung des Bundes oder anderer Bundesländer sind, eine gültige Bescheinigung über eine erfolgte Sicherheitsüberprüfung für die betroffenen Personen vorlegt werden.
Sicherheitsüberprüfung a) Im Rahmen der Zertifizierung von deutschen ABB-Gesellschaften zum AEO-F (Authorized Economic Operator = Zugelassener Wirtschaftsbetei- ligter) verlangt die Zollverwaltung zur Sicherung der Lieferkette, dass sich nur solche Personen dauerhaft auf dem ABB- Betriebsgelände auf- halten dürfen, bei denen sichergestellt ist, dass sie kein Sicherheitsrisiko darstellen, insbesondere keine Verbindung zum internationalen Terro- rismus aufweisen.
Sicherheitsüberprüfung. Alle Personen, die für den Auftragnehmer arbeiten oder Dienstleistungen erbringen, sind nach dem Ham- burgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HmbSÜG) nach § 34 überprüft.
Sicherheitsüberprüfung. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Auftragnehmer für Mitarbeiter oder sonstige von ihm im Rah- men der Leistungserbringung eingesetzten Personen, die in Kontakt mit vom Auftraggeber als be- sonders schützenswert kategorisierten Informationen und Anlagen (siehe Leistungsbeschreibung) oder kritischen Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Inf rastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) kommen, die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie („Geheimschutzhandbuch“) zu verlangen. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber, die erfolgreiche Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in Textform nach.
Sicherheitsüberprüfung. Sie sind verpflichtet, sich den Sicherheitsüberprüfungen durch Regierungsbeamte, Flughafenpersonal, Luftfahrtgesellschaften oder uns zu unterziehen.
Sicherheitsüberprüfung a) Das Verfahren
Sicherheitsüberprüfung. Sie sind verpflichtet, sich den durch die Regierungen, die Flughafengesellschaften, die Luftfrachtführer oder durch uns vorgenommenen Sicherheitsuntersuchungen zu unterziehen. Wir haften nicht für den dem Fluggast während der Untersuchung oder infolge Nichtbeachtens dieser Bestimmung entstehenden Schaden, sofern dieser nicht durch unsere Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit unseres Agenten verursacht wurde.
Sicherheitsüberprüfung. Einmal täglich vor bzw. bei der ersten Inbetriebnahme ist eine für Kraftfahrzeuge übliche Überprüfung vorzunehmen: • Fahrtenbuch auf Mängeleintragungen durchsehen • Funktionsprüfung bei Bremsen und Beleuchtung • Zustand der Reifen • Füllmengen bei Kraftstoff, Motoröl und Kühlwasser durchführen