Sitzstaat / Zuständige Aufsichtsbehörde Musterklauseln

Sitzstaat / Zuständige Aufsichtsbehörde. Liechtenstein / Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA); xxx.xxx-xx.xx.
Sitzstaat / Zuständige Aufsichtsbehörde. Sitzstaat des AIF ist das Fürstentum Liechtenstein, zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA); xxx.xxx-xx.xx.

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.