Smart Contracts Musterklauseln

Smart Contracts. Diese AGB gelten weiters bei einer direkten Interaktion einer Person mit einem der Smart Contracts, die unter den nachfolgenden Adressen erreichbar sind sowie sämtlichen Verträgen, die auf diesem Weg mit der Post abgeschlossen werden.
Smart Contracts. Auf einer Blockchain können so genannte Smart Contracts (im weiteren Verlauf SCs genannt) gespeichert werden. Diese werden nur ausgführt, wenn bestimmte Bedigungen erfüllt sind. Damit lassen sich rechtliche Ausführungen von Verträgen und business prozessen automatisieren. Alle Beteiligten können die Ergebnisse ohne Zwischenhändler sofort und transparent einsehen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle beteiligten Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen, wodurch die Möglichkeit von Betrug oder Nichteinhaltung ausgeschlossen wird. Diese SCs lassen sich auch in Workflows einbetten, so dass eine Kette von Aktionen, die einem bestimmten business Prozess unterstützen, ausgeführt wird. Wie oben erwähnt, sind SCs auf der Blockchain der Kernbestandteil der Infrastruktur. Für größtmögliche Skalierung und Flexibilität wurden mehrere SCs geschaffen. Jeder Smart hat öffentliche als auch private Methoden. Methoden die für die Kommunikation der SCs untereinander bzw. von den Oracles genutzt werden, sind mit einem Berechtigungskonzept vor Vandalismus geschützt. Alle Transaktionen und Zustände lassen sich direkt auf der Blockchain z.B. mit Hilfe von Blockchain Explorern oder durch die öffentlichen Methoden abrufen. Die SCs wurden für maximale Resistenz auf Basis von openzeppelin contracts erstellt. Sie unterliegen einem umfangreichen Review, einer internen Zertifizierung, automatisierten und manuellen Tests und werden innerhalb einer automatischen Deploymentkette publiziert. Die Contracts unterstehen unter anderem den Standards ERC-721 Nicht-fungibler Token- Standard, EIP-1822: Universal Upgradeable Proxy Standard, EIP-2981: NFT Royalty Standard.
Smart Contracts. Smart Contracts sind Programme, die in einer Blockchain gespeichert sind und ausgeführt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie werden in der Regel verwendet, um die rechtsgültige Ausfertigung eines Vertrags zu automatisieren, so dass alle Beteiligten sofort Gewissheit über das Ergebnis haben, ohne dass ein Vermittler eingeschaltet werden muss oder Zeit verloren geht. Sie können auch einen Workflow automatisieren und die nächste Aktion auslösen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.