Software-Produkte Musterklauseln

Software-Produkte. Soweit der Lieferumfang Software-Produkte umfasst, gilt folgendes ergänzend:
Software-Produkte. Es ist anerkannt unmöglich, Computerprogramme für alle vorstellbaren Anwendungsbedingungen fehlerfrei zu entwickeln. RC gewährleistet für die Zeit von einem Jahr nach Ablieferung des Programms beim Besteller dass die veräußerten Software- Produkte im Sinne der vertragsgegenständlichen Programmbeschreibung zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Besteller brauchbar sind und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Eine weitergehende Gewährleistung besteht nicht. Insbesondere schließt RC ausdrücklich eine Gewährleistung für die Marktfähigkeit aus und übernimmt keine Gewährleistung oder Zusicherungen dafür, dass die Hardware- oder Software-Produkte für einen bestimmten Zweck, soweit er nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, geeignet sind. RC übernimmt keine Gewährleistung für Software-Produkte und/oder deren Leistungsfähigkeit, die vom Kunden geändert oder verändert wurden.
Software-Produkte. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend den vom Wieder- verkäufer gelieferten Software-Produkten, Programmen, Handbüchern und andere Unterlagen richten sich nach den Bestimmungen des jewei- ligen EULA.
Software-Produkte. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von SH POWER gelieferten Software-Produkte, Pro- gramme, Handbücher und anderen Unterlagen richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen EULA.