Software und Know-how Musterklauseln

Software und Know-how. Der Kunde darf die überlassene Software, die Arbeitsergebnisse, das Know-how, die Datenträger und Dokumentationen im Rahmen der be- stehenden Lizenzbedingungen verwenden. Fehlen solche, und lässt sich auch nicht aus dem Zweck der Übertragung auf den Umfang der Verwendungsbefugnisse schliessen, dann haben der Kunde und seine Abnehmer nur das Recht zur Nutzung mit den entsprechenden Pro- dukten, nicht aber zur eigenständigen Veräusserung, zur Verbreitung, zur Vervielfältigung, zur Erweiterung oder Änderung. Das Eigentum und das Recht zur weiteren Verwendung bleibt beim Lieferanten oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Kunde die Computerprogramme, Arbeitsergebnisse oder Know-how-Aufzeich- nungen nachträglich ändert. Der Kunde ergreift die erforderlichen Massnahmen, um Computerpro- gramme, Arbeitsergebnisse und Dokumentationen vor ungewolltem Zugriff oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. Der Kunde darf die notwendigen Sicherungskopien erstellen. Er hat diese entsprechend zu kennzeichnen und gesondert und sicher aufzubewahren.
Software und Know-how. 4.1 Der Kunde darf etwaige von Concat überlassene Software oder Programmteile, Know- how, die Datenträger oder Dokumentationen im vorgesehenen Umfange selbst für eigene Zwecke benutzen, nicht aber an Dritte weitergeben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleiben bei Concat oder ihren Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software-Programme oder Know-how- Aufzeichnungen nachträglich ändert. Jede Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung von Concat oder ihren Lizenzgebern.
Software und Know-how. 30 Der Kunde darf die überlassene Software, die Arbeitsergebnisse, das Know-how, die Datenträger und Dokumentationen im Rahmen der bestehenden Lizenzbedingungen verwenden. Fehlen solche, und lässt sich auch nicht aus dem Zweck der Übertragung auf den Umfang der Verwendungsbefugnisse schließen, dann hat der Kunde nur das Recht zur Nutzung mit den entsprechenden Produkten und Dienstleistungen, nicht aber zur eigenständigen Veräußerung, zur Verbreitung, zur Vervielfältigung, zur Erweiterung oder Änderung.
Software und Know-how. The customer may utilise software, work results, know-how, data carriers and documentation left at his disposal, as far as it is within the framework of the existing licence conditions. In the absence of such conditions and when the purpose of utilisation is not evident, the customer and the end user have only the right of use with the respective corresponding products, but not to make independent sales, distribution, reproduction, extension, or alterations. Ownership and the right to further use remain with the supplier or his licensor, also when the customer subsequently changes the computer programme, work results or know–how blueprints. The customer shall take essential precautions to protect against the undesired access or misuse of computer programmes, work results and documentation by an unauthorised party. The customer may make necessary backup files. He shall correspondingly mark and classify as well as keep them under lock and key.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.