Common use of Sonderbestimmungen Clause in Contracts

Sonderbestimmungen. 35 Sonderbestimmungen für die Schulassistenz § 36 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen in Kindergärten und Son- derkindergärten sowie in Horten und Sonderhorten § 37 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die an freizeit- oder erleb- nispädagogischen Maßnahmen teilnehmen oder im Bereich der Vollen Erziehung im Sinne des § 26 B-KJHG tätig sind § 38 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die an Freizeitaktivitäten oder Urlaubsfahrten in der Behinderten-, Alten-, oder Flüchtlingshilfe mit einer Dauer von bis zu einem Monat teilnehmen(gilt nicht für die Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh). § 39 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen der Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh, die an Freizeitaktivitäten oder Urlaubsfahrten in der Behinderten-, Alten-, oder Flüchtlingshilfe oder der Jugendwohlfahrt mit einer Dauer von bis zu einem Monat teilnehmen § 40 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen in oder mit Kinder- und Ju- gendwohngruppen § 41 Sonderbestimmung für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen des Diakoniezentrums Salz- burg am Standort Salzburg § 42 Sonderbestimmungen für die Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh. Verwendungsgruppe 2: Verwendungsgruppe 3: Verwendungsgruppe 4: Verwendungsgruppe 5: Verwendungsgruppe 6: Verwendungsgruppe 7: Verwendungsgruppe 8: Verwendungsgruppe 9:

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Sonderbestimmungen. 35 36 Sonderbestimmungen für die Schulassistenz Schulassis- tenz und pädagogische Kräfte in Schulen 24 § 36 37 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen in Kindergärten und Son- derkindergärten Sonderkindergärten sowie in Horten und Sonderhorten 24 § 37 38 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen, die an freizeit- oder erleb- nispädagogischen erlebnispädagogischen Maßnahmen teilnehmen oder im Bereich der Vollen Erziehung Er- ziehung im Sinne des § 26 B-KJHG tätig sind 25 § 38 39 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen, die an Freizeitaktivitäten Freizeitak- tivitäten oder Urlaubsfahrten in der Behinderten-Behin- derten-, Alten-, Alten- oder Flüchtlingshilfe mit einer ei- ner Dauer von bis zu einem Monat teilnehmen(gilt teilneh- men (gilt nicht für die Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh). 26 § 39 40 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen der Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh., die an Freizeitaktivitäten oder Urlaubsfahrten in der Behinderten-, Alten-, Alten- oder Flüchtlingshilfe Flücht- lingshilfe oder der Jugendwohlfahrt mit einer ei- ner Dauer von bis zu einem Monat teilnehmen teilneh- men 26 § 40 41 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen in oder mit Kinder- und Ju- gendwohngruppen Jugendwohngruppen 26 § 41 42 Sonderbestimmung für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen des Diakoniezentrums Salz- burg Salzburg am Standort Salzburg 27 § 42 43 Sonderbestimmungen für die Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh. Verwendungsgruppe 2: Verwendungsgruppe 3: Verwendungsgruppe 4: Verwendungsgruppe 5: Verwendungsgruppe 6: Verwendungsgruppe 7: Verwendungsgruppe 8: Verwendungsgruppe 9:Betriebsgmbh und für Sanitäter bzw Sanitäterinnen am Stand- ort Innsbruck 27

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Sonderbestimmungen. 35 36 Sonderbestimmungen für die Schulassistenz Schulassis- tenz und pädagogische Kräfte in Schulen . 23 § 36 37 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen in Kindergärten und Son- derkindergärten Sonderkindergärten sowie in Horten und Sonderhorten 24 § 37 38 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen, die an freizeit- oder erleb- nispädagogischen erlebnispädagogischen Maßnahmen teilnehmen oder im Bereich der Vollen Erziehung Er- ziehung im Sinne des § 26 B-KJHG tätig sind 24 § 38 39 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen, die an Freizeitaktivitäten Freizeitakti- vitäten oder Urlaubsfahrten in der Behinderten-Behin- derten-, Alten-, Alten- oder Flüchtlingshilfe mit einer ei- ner Dauer von bis zu einem Monat teilnehmen(gilt teilneh- men (gilt nicht für die Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh). 25 § 39 40 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen der Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh., die an Freizeitaktivitäten oder Urlaubsfahrten in der Behinderten-, Alten-, Alten- oder Flüchtlingshilfe Flücht- lingshilfe oder der Jugendwohlfahrt mit einer ei- ner Dauer von bis zu einem Monat teilnehmen teilneh- men 25 § 40 41 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen in oder mit Kinder- und Ju- gendwohngruppen Jugendwohngruppen 25 § 41 42 Sonderbestimmung für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen des Diakoniezentrums Salz- burg Salzburg am Standort Salzburg 26 § 42 43 Sonderbestimmungen für die Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh. Verwendungsgruppe 2: Verwendungsgruppe 3: Verwendungsgruppe 4: Verwendungsgruppe 5: Verwendungsgruppe 6: Verwendungsgruppe 7: Verwendungsgruppe 8: Verwendungsgruppe 9:Betriebsgmbh und für Sanitäter bzw Sanitäterinnen am Stand- ort Innsbruck 26 § 44 Sonderbestimmung für Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen im Rettungsdienst und Krankentransport 28

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Sonderbestimmungen. 35 37 Sonderbestimmungen für die Schulassistenz Schulassis- tenz und pädagogische Kräfte in Schulen . 25 § 36 38 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen in Kindergärten und Son- derkindergärten Sonderkindergärten sowie in Horten und Sonderhorten 25 § 37 39 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen, die an freizeit- oder erleb- nispädagogischen erlebnispädagogischen Maßnahmen teilnehmen oder im Bereich der Vollen Erziehung Er- ziehung im Sinne des § 26 B-KJHG tätig sind 26 § 38 40 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen, die an Freizeitaktivitäten Freizeitakti- vitäten oder Urlaubsfahrten in der Behinderten-Behin- derten-, Alten-, Alten- oder Flüchtlingshilfe mit einer ei- ner Dauer von bis zu einem Monat teilnehmen(gilt teilneh- men (gilt nicht für die Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh). 26 § 39 41 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen der Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh., die an Freizeitaktivitäten oder Urlaubsfahrten in der Behinderten-, Alten-, Alten- oder Flüchtlingshilfe Flücht- lingshilfe oder der Jugendwohlfahrt mit einer ei- ner Dauer von bis zu einem Monat teilnehmen teilneh- men 27 § 40 42 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen in oder mit Kinder- und Ju- gendwohngruppen Jugendwohngruppen 27 § 41 43 Sonderbestimmung für Arbeitnehmer bzw. bzw Arbeitnehmerinnen des Diakoniezentrums Salz- burg Salzburg am Standort Salzburg 27 § 42 44 Sonderbestimmungen für die Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgmbh. Verwendungsgruppe 2: Verwendungsgruppe 3: Verwendungsgruppe 4: Verwendungsgruppe 5: Verwendungsgruppe 6: Verwendungsgruppe 7: Verwendungsgruppe 8: Verwendungsgruppe 9:Betriebsgmbh und für Sanitäter bzw Sanitäterinnen am Stand- ort Innsbruck 27

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