Sonderwünsche. 5.1.1 Vertriebsstellen dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich be- zeichnet werden. TUI bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Vertriebsstellen sind weder vor noch nach Ab- schluss des Vertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung der TUI von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Verträgen abwei- chende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert bevoll- mächtigt sind. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohn- einheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mit- reisende Kinder. 5.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jewei- ligen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Teilnehmer und Woche erhoben. 5.1.3 Bei von Ihnen im Zielgebiet gewünschten Flug- und / oder Hotelumbuchungen behält TUI sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Bei Angeboten von XTUI und ltur sind Flugumbuchungen nicht möglich. 5.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.
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Sonderwünsche. 5.1.1 Vertriebsstellen dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmenentge- gennehmen, wenn diese als unverbindlich be- zeichnet bezeich- net werden. TUI Der Reiseveranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Vertriebsstellen sind weder vor noch nach Ab- schluss Abschluss des Vertrages Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung der TUI des Reiseveranstalters, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Verträgen abwei- chende abge- schlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert bevoll- mächtigt bevollmächtigt sind. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohn- einheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mit- reisende Kinder.
5.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jewei- ligen jeweili- gen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen Reisen wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Teilnehmer Reisen- den und Woche erhoben.
5.1.3 Bei von Ihnen Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und / oder Hotelumbuchungen behält TUI sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Bei Angeboten von XTUI und ltur sind Flugumbuchungen nicht möglich.gewünschten
5.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.
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Sonderwünsche. 5.1.1 Vertriebsstellen dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich be- zeichnet bezeichnet werden. TUI Der Reiseveranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Vertriebsstellen sind weder vor noch nach Ab- schluss Abschluss des Vertrages Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung der TUI des Reiseveranstalters, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Verträgen abwei- chende Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert bevoll- mächtigt bevollmächtigt sind. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohn- einheit Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mit- reisende mitreisende Kinder.
5.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jewei- ligen jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen Reisen wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Teilnehmer Reisenden und Woche erhoben.
5.1.3 Bei von Ihnen Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und / und/oder Hotelumbuchungen behält TUI der Reiseveranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Bei Angeboten von XTUI und ltur sind Flugumbuchungen nicht möglich.
5.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.
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Sonderwünsche. 5.1.1 Vertriebsstellen dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmenent- gegennehmen, wenn diese als unverbindlich be- zeichnet werden. TUI Der Reiseveranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Vertriebsstellen sind weder vor noch nach Ab- schluss Abschluss des Vertrages Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung der TUI des Reiseveranstalters, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Verträgen abwei- chende Reiseverträgen ab- weichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert bevoll- mächtigt sind. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohn- einheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mit- reisende Kinder.
5.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jewei- ligen jeweili- gen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen Reisen wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Teilnehmer Reisen- den und Woche erhoben.
5.1.3 Bei von Ihnen Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und / oder Hotelumbuchungen behält TUI sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Bei Angeboten von XTUI und ltur sind Flugumbuchungen nicht möglich.gewünschten
5.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.
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