Common use of Sonntags- und Feiertagsarbeit Clause in Contracts

Sonntags- und Feiertagsarbeit. a) Sonntags- und Feiertagsarbeit ist die zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistete Arbeit.

Appears in 4 contracts

Samples: Tarifvertrag Über Vermögenswirksame Leistungen 163, Manteltarifvertrag, Tarifvertrag Über Arbeitsplatz Und Verdienstsicherung

Sonntags- und Feiertagsarbeit. a) Sonntags- Die an Sonn- und Feiertagsarbeit ist die zwischen Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr und bis 24.00 Uhr geleistete ArbeitArbeit (Sonntags- und Feiertagsarbeit) ist zuschlagspflichtig.

Appears in 2 contracts

Samples: Rahmentarifvertrag Für Das Gerüstbauer Handwerk (Rtv) Vom, www.sokageruest.de

Sonntags- und Feiertagsarbeit. a) Die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr geleistete Arbeit (Sonntags- und Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit) ist die zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistete Arbeitzuschlagspflichtig.

Appears in 1 contract

Samples: www.bundesanzeiger.de

Sonntags- und Feiertagsarbeit. a) Als Sonntags- und Feiertagsarbeit gilt die an Sonntagen oder an gesetzlichen Feiertagen zwischen 23.00 Uhr des Vorabends und bis 23.00 Uhr des be- treffenden Tages geleistete Arbeitszeit. Mitarbeitende, die unregelmässig Arbeit leisten, erhalten einen Lohnzu- schlag. Dieser ist die zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistete Arbeit.separat geregelt. 14 15

Appears in 1 contract

Samples: altersgerechtes-wohnen-wollishofen.ch

Sonntags- und Feiertagsarbeit. a) Sonntags- und Feiertagsarbeit ist die jede an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit zwischen 0.00 Uhr 0 und 24.00 24 Uhr geleistete Arbeit. Beginn und Ende der 24stündigen Zeitspanne kann durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abweichend festgelegt werden. Im Nichteinigungsfall kann gem. § 23 Abschn. D verfahren werden.

Appears in 1 contract

Samples: allgaeu.igmetall.de