Sonntagszulage. Für jede Stunde in Schichten angerechneter Arbeitszeit am Sonntag erhalten Arbeitnehmer eine Sonntagszulage in Höhe von 5,50 EUR (ab 01. Juli 2020 in Höhe von 5,64 EUR).
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Samples: Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag, Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag, Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag
Sonntagszulage. Für jede Stunde in Schichten angerechneter Arbeitszeit am Sonntag erhalten Arbeitnehmer eine Sonntagszulage in Höhe von 5,50 5,64 EUR (ab 01. Juli 2020 Januar 2022 in Höhe von 5,64 5,72 EUR).
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Samples: Tarifvertrag, Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag, Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag