Sonstige Beschränkungen. Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die von vom Versicherer zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstent- schädigung überschritten wird, stellt der Dienst- leistungsbetrieb der versicherten Person den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall wird die versicherte Person informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftragung des Dienst- leisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ord- nungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten durch die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.
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Samples: www.sv-sachsen.de, www.sparkasse-leipzig.de
Sonstige Beschränkungen. Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die von vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstent- schädigung Jahreshöchs- tentschädigung überschritten wird, stellt der Dienst- leistungsbetrieb der versicherten Person Dienstleistungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden Betrag direkt in RechnungRech- nung. In diesem Fall wird die versicherte Person der Versicherungsnehmer informiert und um Zustimmung Zu- stimmung zur weiteren Beauftragung des Dienst- leisters Dienstleisters gebeten, bevor weitere wei- tere Kosten anfallen. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten durch für die beauftragten oder vermittelten ver- mittelten Unternehmen.
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Samples: www.fvv.de
Sonstige Beschränkungen. Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die von vom Versicherer zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstent- schädigung Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienst- leistungsbetrieb Dienstleistungsbetrieb der versicherten Person den darüber hinausgehenden darüberhinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall wird die versicherte Person informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftragung des Dienst- leisters Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten durch die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.
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Samples: www.oeffentliche.de
Sonstige Beschränkungen. Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die von vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstent- schädigung Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienst- leistungsbetrieb der versicherten Person Dienstleistungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall wird die versicherte Person der Versicherungsnehmer informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftragung des Dienst- leisters Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten durch für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.
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Samples: degenia.de