Sonstige Bestimmungen, Nebenabreden Musterklauseln

Sonstige Bestimmungen, Nebenabreden. 15.1 Mitteilungen durch den AN an den AG erfolgen rechtswirksam an eine dem AN bekannt gegebene Anschrift, Email-Adresse oder Telefax-Nummer des AG. Änderungen der Daten des AG sind dem AN unverzüglich mitzuteilen. 15.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der AN ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Bestimmungen zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter xxx.xxxxxxxx.xxx downloadbar. Dem AG werden diese Änderungen oder Ergänzungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der AG den geänderten Bedingungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung nicht, gelten diese entsprechend der Ankündigung als rechtswirksam vereinbart. Widerspricht der AG fristgerecht, so ist der AN berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. Hierauf wird der AN in der Mitteilung hinweisen. Sind die Änderungen oder Ergänzungen aus zwingenden rechtlichen Gründen für den AN unerlässlich, so werden diese dem Partner zwar mitgeteilt, es entfallen jedoch die Ankündigungsfrist und das Widerspruchsrecht des AG sowie etwaige Schadensersatzansprüche des AG aus diesem Grund. 15.3 Der Service Desk des AN ist die primäre Kontaktstelle des AG zum AN. 15.4 Während der Betriebszeiten des Service Desks kann der AG jederzeit telefonisch oder per E-Mail Störungen melden. Emails werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt bearbeitet. 15.5 Betriebszeiten Service Desk: Mo-Do: 8-17 Uhr Fr: 8-16 Uhr Telefon: +00 0 0000000 Email: xxxxxxx@xxxxxxxx.xxx

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  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Sonstige Kosten Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versiche- rungsvertrag nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungs- scheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins- besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent- nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenüber- sicht – siehe Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kos- ten werden von uns regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internetseite ein- sehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf An- frage auch jederzeit mit. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- sen, dass in Ihrem Fall keine Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen, dass geringere Kos- ten entstanden sind, dann werden diese entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.

  • Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.