Sonstige Pflichten des Vertragspartners. 3.1 Bei Kartenumsätzen, die den legitimationsfreien Höchstbe- trag für kontaktloses Bezahlen überschreiten, ist der Ver- tragspartner verpflichtet, Leistungsbelege am Terminal zu erstellen und diese gemäß den Bedingungen der ConCardis GmbH für die Abrechnung von Kredit- und Debitkarten auf- zubewahren und ConCardis innerhalb der von ConCardis gesetzten Frist von in der Regel 14 Tagen nach Aufforderung im Fall einer Reklamation des Karteninhabers vorzulegen. 3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das von ConCardis zur Verfügung gestellte MasterCard- und Maestro-PayPass Ak- zeptanzlogo an gut sichtbarer Stelle im Kassenbereich dar- zustellen. 3.3 Der Vertragspartner ermächtigt die Kartenorganisationen, die Firma des Vertragspartners als Partner von MasterCard- und/oder Maestro-PayPass im Rahmen von Pressemitteilun- gen und/oder zu Werbezwecken zu nennen.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Sonstige Pflichten des Vertragspartners. 3.1 Bei Kartenumsätzen, die den legitimationsfreien Höchstbe- trag authentifizierungs- freien Höchstbetrag für kontaktloses Bezahlen überschreiten, ist der Ver- tragspartner verpflichtetVertragspartner verpflich- tet, Leistungsbelege am Terminal zu erstellen und diese gemäß den Bedingungen der ConCardis GmbH Concar- dis für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- Kre- dit- und Debitkarten auf- zubewahren aufzubewahren und ConCardis Con- cardis innerhalb der von ConCardis Concardis gesetzten Frist von in der Regel 14 Tagen nach Aufforderung Aufforde- rung im Fall einer Reklamation des Karteninhabers Karteninha- bers vorzulegen.
3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das von ConCardis der jeweiligen Kartenorganisation vorgegebene und von Concardis zur Verfügung gestellte MasterCard- und Maestro-PayPass Ak- zeptanzlogo Akzep- tanzlogo an gut sichtbarer Stelle im Kassenbereich dar- zustellenKassenbe- reich darzustellen.
3.3 Der Vertragspartner ermächtigt die KartenorganisationenKartenorga- nisationen, die Firma des Vertragspartners als Partner von MasterCard- Mastercard- und/oder Maestro-Maestro- PayPass im Rahmen von Pressemitteilun- gen Pressemitteilungen und/oder zu Werbezwecken zu nennen.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Sonstige Pflichten des Vertragspartners. 3.1 Bei Kartenumsätzen, die den legitimationsfreien Höchstbe- trag Höchstbetrag für kontaktloses Bezahlen überschreitenüber- schreiten, ist der Ver- tragspartner Vertragspartner verpflichtet, Leistungsbelege am Terminal zu erstellen und diese gemäß den Bedingungen der ConCardis GmbH Concardis für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten auf- zubewahren aufzubewahren und ConCardis innerhalb Concardis inner- halb der von ConCardis Concardis gesetzten Frist von in der Regel 14 Tagen nach Aufforderung im Fall einer Reklamation des Karteninhabers vorzulegen.
3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das von ConCardis der jeweiligen Kartenorganisation vorgegebene und von Concardis zur Verfügung gestellte MasterCard- und Maestro-PayPass Ak- zeptanzlogo Akzeptanz- logo an gut sichtbarer Stelle im Kassenbereich dar- zustellen.
3.3 Der Vertragspartner ermächtigt die KartenorganisationenKartenorgani- sationen, die Firma des Vertragspartners als Partner Part- ner von MasterCard- Mastercard- und/oder Maestro-PayPass im Rahmen von Pressemitteilun- gen Pressemitteilungen und/oder zu Werbezwecken zu nennen.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Sonstige Pflichten des Vertragspartners. 3.1 Bei Kartenumsätzen, die den legitimationsfreien Höchstbe- trag Höchstbetrag für kontaktloses Bezahlen überschreitenüber- schreiten, ist der Ver- tragspartner Vertragspartner verpflichtet, Leistungsbelege am Terminal zu erstellen und diese gemäß den Bedingungen der ConCardis GmbH Concardis für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten auf- zubewahren aufzubewahren und ConCardis innerhalb Concardis in- nerhalb der von ConCardis Concardis gesetzten Frist von in der Regel 14 Tagen nach Aufforderung im Fall einer Reklamation des Karteninhabers vorzulegenvorzule- gen.
3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das von ConCardis der jeweiligen Kartenorganisation vorgegebene und von Concardis zur Verfügung gestellte MasterCard- und Maestro-PayPass Ak- zeptanzlogo Akzep- tanzlogo an gut sichtbarer Stelle im Kassenbereich dar- zustellenKassenbe- reich darzustellen.
3.3 Der Vertragspartner ermächtigt die KartenorganisationenKartenorga- nisationen, die Firma des Vertragspartners als Partner von MasterCard- und/oder Maestro-PayPass Kartenorganisationen im Rahmen von Pressemitteilun- gen Pressemitteilungen und/oder zu Werbezwecken Werbezwe- cken zu nennen.
Appears in 1 contract
Sonstige Pflichten des Vertragspartners. 3.1 Bei Kartenumsätzen, die den legitimationsfreien Höchstbe- trag authentifizierungs- freien Höchstbetrag für kontaktloses Bezahlen überschreiten, ist der Ver- tragspartner verpflichtetVertragspartner verpflich- tet, Leistungsbelege am Terminal zu erstellen und diese gemäß gemäss den Bedingungen der ConCardis GmbH Concardis für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten auf- zubewahren aufzubewahren und ConCardis innerhalb Concardis inner- halb der von ConCardis Concardis gesetzten Frist von in der Regel 14 Tagen nach Aufforderung im Fall einer Reklamation des Karteninhabers vorzulegen.
3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das von ConCardis der jeweiligen Kartenorganisation vorgegebene und von Concardis zur Verfügung gestellte MasterCard- und Maestro-PayPass Ak- zeptanzlogo Akzeptanz- logo an gut sichtbarer Stelle im Kassenbereich dar- zustellen.. 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020
3.3 Der Vertragspartner ermächtigt die KartenorganisationenKartenorgani- sationen, die Firma des Vertragspartners als Partner Part- ner von MasterCard- Mastercard- und/oder Maestro-PayPass im Rahmen von Pressemitteilun- gen Pressemitteilungen und/oder zu Werbezwecken zu nennen.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Sonstige Pflichten des Vertragspartners. 3.1 Bei Kartenumsätzen, die den legitimationsfreien Höchstbe- trag Höchstbetrag für kontaktloses Bezahlen überschreiten, ist der Ver- tragspartner Vertragspartner verpflichtet, Leistungsbelege am Terminal zu erstellen und diese gemäß den Bedingungen Bedingun- gen der ConCardis GmbH Concardis für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten auf- zubewahren aufzubewahren und ConCardis Con- cardis innerhalb der von ConCardis Concardis gesetzten Frist von in der Regel 14 Tagen nach Aufforderung im Fall einer Reklamation des Karteninhabers vorzulegen.
3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das von ConCardis der jeweili- gen Kartenorganisation vorgegebene und von Concar- dis zur Verfügung gestellte MasterCard- und Maestro-PayPass Ak- zeptanzlogo Akzeptanzlogo an gut sichtbarer sicht- barer Stelle im Kassenbereich dar- zustellendarzustellen.
3.3 Der Vertragspartner ermächtigt die KartenorganisationenKartenorganisatio- nen, die Firma des Vertragspartners als Partner von MasterCard- Mastercard- und/oder Maestro-PayPass im Rahmen von Pressemitteilun- gen Pressemitteilungen und/oder zu Werbezwecken zu nennen.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag