Common use of Sorgfalts- und Prüfungspflichten des Kunden, Geheimhaltungspflicht Clause in Contracts

Sorgfalts- und Prüfungspflichten des Kunden, Geheimhaltungspflicht. (1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem Passwort (PIN) und den TANs erlangt. Jede Person, die das Passwort (PIN) und – falls erforderlich – eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, das Online- angebot zu nutzen. Sie kann z. B. Aufträge zu Lasten des Depots erteilen. Ins- besondere sind sämtliche der folgenden Pflichten zur Geheimhaltung des Passworts (PIN) und der TANs (TAN-Liste in Papierform sowie der "mobi- leTAN") durch den Kunden zu befolgen: – Das Passwort (PIN) und die TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden. – Die dem Kunden zur Verfügung gestellte TAN-Liste in Papierform ist sicher zu verwahren. – Bei Eingabe des Passworts (PIN) und der TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. – Das Passwort (PIN) und/oder einzelne TANs und/oder die TAN-Liste in Pa- pierform und/oder eine "mobileTAN" dürfen Dritten nicht zur Verfügung ge- stellt oder zur Kenntnis gebracht werden. – Das Passwort (PIN) darf nicht außerhalb der Internetanwendung der Bank weitergegeben werden (z. B. nicht per E-Mail). – Passwort (PIN) und TAN-Liste in Papierform dürfen nicht zusammen ver- wahrt werden. – Der Kunde darf zur Autorisierung (z. B. eines Auftrags, der Aufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen TAN-Liste in Papierform) nicht mehr als eine TAN verwenden. – Der Kunde darf einer an ihn gerichteten Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintli- chen) Depot bei der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsda- ten einzugeben, nicht Folge leisten. – Anfragen außerhalb der bankseitig zur Verfügung gestellten originären Zu- gangswege, in denen nach vertraulichen Daten wie Passwort (PIN) oder TAN gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. – Auf einer Login-Seite (Startseite) zum (vermeintlichen) Onlinezugang der Bank darf keine TAN eingegeben werden. – Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Depot sicherzustellen, dass auf dem von ihm verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvor- kehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Beispiele handelsüblicher Sicherheitsvorkehrungen kann der Kunde der Internetseite der Bank entnehmen. – Bei "mobileTAN" darf das mobile Endgerät, mit dem die "mobileTAN" emp- fangen wird, nicht gleichzeitig für das Onlinebanking genutzt werden. – Eine Umgehung von gerätespezifischen Sicherungsmaßnahmen des mobilen Endgeräts (z. B. durch Jailbreak, Rooten) ist aufgrund damit einhergehender Sicherheitsrisiken nicht erlaubt.

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Samples: www.al-h.de, www.fonds-super-markt.de

Sorgfalts- und Prüfungspflichten des Kunden, Geheimhaltungspflicht. (1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem Passwort (PIN) und den TANs erlangt. Jede Person, die das Passwort (PIN) und - falls erforderlich - eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, das Online- angebot Onlineangebot zu nutzen. Sie kann z. B. Aufträge zu Lasten des Depots erteilen. Ins- besondere Insbesondere sind sämtliche der folgenden Pflichten zur Geheimhaltung des Passworts Passwortes (PIN) und der TANs (TAN-Liste in Papierform sowie der "mobi- leTANmobileTAN") durch den Kunden zu befolgen: - Das Passwort (PIN) und die TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden. – ; - Die dem Kunden zur Verfügung gestellte TAN-Liste in Papierform ist sicher zu verwahren. – ; - Bei Eingabe des Passworts (PIN) und der TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. – ; - Das Passwort (PIN) und/oder einzelne TANs und/oder die TAN-Liste in Pa- pierform Papierform und/oder eine "mobileTAN" dürfen Dritten nicht zur Verfügung ge- stellt gestellt oder zur Kenntnis gebracht werden. – ; - Das Passwort (PIN) darf nicht außerhalb der Internetanwendung der Bank eingegeben werden; - Das Passwort (PIN) darf nicht außerhalb der Internetanwendung der Bank weitergegeben werden (z. B. nicht per E-Mail). – ; - Passwort (PIN) und TAN-Liste in Papierform dürfen nicht zusammen ver- wahrt verwahrt werden. – ; - Der Kunde darf zur Autorisierung (z. B. eines Auftrags, der Aufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen TAN-Liste in Papierform) nicht mehr als eine TAN verwenden. – ; - Der Kunde darf einer an ihn gerichteten Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintli- chenvermeintlichen) Depot bei der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsda- ten Zugangsdaten einzugeben, nicht Folge leisten. – ; - Anfragen außerhalb der bankseitig zur Verfügung gestellten originären Zu- gangswegeZugangs- wege, in denen nach vertraulichen Daten wie Passwort (PIN) oder TAN gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. – ; - Auf einer Login-Seite (Startseite) zum (vermeintlichen) Onlinezugang der Bank darf keine TAN eingegeben werden. – ; - Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Depot sicherzustellen, dass auf dem von ihm verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvor- kehrungen Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Beispiele handelsüblicher Sicherheitsvorkehrungen kann der Kunde der Internetseite der Bank entnehmen. – ; - Bei "mobileTAN" darf das mobile Endgerät, mit dem die "mobileTAN" emp- fangen empfangen wird, nicht gleichzeitig für das Onlinebanking Online-Banking genutzt werden. – ; - Eine Umgehung von gerätespezifischen Sicherungsmaßnahmen des mobilen Endgeräts Endgerätes (z. B. durch Jailbreak, Rootenrooten) ist aufgrund damit einhergehender Sicherheitsrisiken nicht erlaubt.

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Samples: www.metzler.com

Sorgfalts- und Prüfungspflichten des Kunden, Geheimhaltungspflicht. (1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem Passwort (PIN) und den TANs erlangt. Jede Person, die das Passwort (PIN) und – falls erforderlich – eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, das Online- angebot zu nutzen. Sie kann z. B. Aufträge zu Lasten des Depots erteilen. Ins- besondere sind sämtliche der folgenden Pflichten zur Geheimhaltung des Passworts Passwortes (PIN) und der TANs (TAN-Liste in Papierform sowie der "mobi- leTAN") durch den Kunden zu befolgen: – Das Passwort (PIN) und die TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden. ; – Die dem Kunden zur Verfügung gestellte TAN-Liste in Papierform ist sicher zu verwahren. ; – Bei Eingabe des Passworts (PIN) und der TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. ; – Das Passwort (PIN) und/oder und /oder einzelne TANs und/oder und /oder die TAN-Liste in Pa- pierform und/oder und /oder eine "mobileTAN" dürfen Dritten nicht zur Verfügung ge- stellt oder zur Kenntnis gebracht werden. ; – Das Passwort (PIN) darf nicht außerhalb der Internetanwendung der Bank eingegeben werden; – Das Passwort (PIN) darf nicht außerhalb der Internetanwendung der Bank weitergegeben werden (z. B. nicht per E-Mail). ; – Passwort (PIN) und TAN-Liste in Papierform dürfen nicht zusammen ver- wahrt werden. ; – Der Kunde darf zur Autorisierung (z. B. eines Auftrags, der Aufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen TAN-Liste in Papierform) nicht mehr als eine TAN verwenden. ; – Der Kunde darf einer an ihn gerichteten Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintli- chen) Depot bei der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsda- ten einzugeben, nicht Folge leisten. ; – Anfragen außerhalb der bankseitig zur Verfügung gestellten originären Zu- gangswege, in denen nach vertraulichen Daten wie Passwort (PIN) oder TAN gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. ; – Auf einer Login-Seite (Startseite) zum (vermeintlichen) Onlinezugang der Bank darf keine TAN eingegeben werden. ; – Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Depot sicherzustellen, dass auf dem von ihm verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvor- kehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Beispiele handelsüblicher Sicherheitsvorkehrungen kann der Kunde der Internetseite der Bank entnehmen. ; – Bei "mobileTAN" darf das mobile Endgerät, mit dem die "mobileTAN" emp- fangen “ empfan- gen wird, nicht gleichzeitig für das Onlinebanking Online-Banking genutzt werden. ; – Eine Umgehung von gerätespezifischen Sicherungsmaßnahmen des mobilen Endgeräts Endgerätes (z. B. durch Jailbreak, Rootenrooten) ist aufgrund damit einhergehender Sicherheitsrisiken nicht erlaubt.

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Samples: fondsvermittlung24.de

Sorgfalts- und Prüfungspflichten des Kunden, Geheimhaltungspflicht. (1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem Passwort (PIN) und den TANs erlangt. Jede Person, die das Passwort (PIN) und – falls erforderlich – eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, das Online- angebot Onlineangebot zu nutzennut- zen. Sie kann z. z.B. Aufträge zu Lasten des Depots erteilen. Ins- besondere Insbesondere sind sämtliche der folgenden Pflichten zur Geheimhaltung des Passworts (PIN) und der TANs (TAN-Liste in Papierform sowie der "mobi- leTAN"„mobileTAN“) durch den Kunden zu befolgen: – Das Passwort (PIN) und die TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden. ; – Die dem Kunden zur Verfügung gestellte TAN-Liste in Papierform ist sicher zu verwahren. ; – Bei Eingabe des Passworts (PIN) und der TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. ; – Das Passwort (PIN) und/oder einzelne TANs und/oder die TAN-Liste in Pa- pierform Papier- form und/oder eine "mobileTAN" dürfen Dritten nicht zur Verfügung ge- stellt gestellt oder zur Kenntnis gebracht werden. ; – Das Passwort (PIN) darf nicht außerhalb der Internetanwendung der Bank weitergegeben einge- geben werden; – Das Passwort (PIN) darf nicht außerhalb der Internetanwendung der Bank weiter- gegeben werden (z. z.B. nicht per E-Mail). ; – Passwort (PIN) und TAN-Liste in Papierform dürfen nicht zusammen ver- wahrt verwahrt werden. ; – Der Kunde darf zur Autorisierung (z. z.B. eines Auftrags, der Aufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen TAN-Liste in Papierform) nicht mehr als eine TAN verwenden. ; – Der Kunde darf einer an ihn gerichteten Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. z.B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintli- chenvermeintlichen) Depot bei der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsda- ten Zugangsdaten einzugeben, nicht Folge leisten. ; – Anfragen außerhalb der bankseitig zur Verfügung gestellten originären Zu- gangswegeZugangs- wege, in denen nach vertraulichen Daten wie Passwort (PIN) oder TAN gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. ; – Auf einer Login-Seite (Startseite) zum (vermeintlichen) Onlinezugang der Bank darf keine TAN eingegeben werden. ; – Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Depot sicherzustellen, dass auf dem von ihm verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvor- kehrungen Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Beispiele handelsüblicher Sicherheitsvorkehrungen kann der Kunde der Internetseite Internet- seite der Bank entnehmen. ; – Bei "mobileTAN" darf das mobile Endgerät, mit dem die "mobileTAN" emp- fangen “ empfangen wird, nicht gleichzeitig für das Onlinebanking Online-Banking genutzt werden. ; – Eine Umgehung von gerätespezifischen Sicherungsmaßnahmen des mobilen Endgeräts Endgerätes (z. z.B. durch Jailbreak, Rootenrooten) ist aufgrund damit einhergehender Sicherheitsrisiken nicht erlaubt.

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com