Sorgfaltspflicht/Haftung. Der Entleiher/ die Entleiherin trägt Sorge dafür, das Leihgerät pfleglich zu behandeln und überlässt das Leihgerät keinem Dritten. Der Entleiher/ die Entleiherin haftet für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen. Die Haftung besteht unabhängig davon, wer für den Schaden, Verlust bzw. die Funktionsbeeinträchtigung verantwortlich ist. Normale Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen keinen Schaden dar. Das Leihgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren.
Sorgfaltspflicht/Haftung. Der*die Untermieter*in ist für die Einhaltung aller Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen sowie für die Beseitigung der von ihm verursachten groben Verunreinigungen in der Zeit der Nutzung allein verantwortlich. Der*die Untermieter*in kontrolliert beim Verlassen des Raumes, dass sich elektrische Geräte und Deckenlicht in ausgeschaltetem Zustand befinden und alle Fenster geschlossen sind. Die Heizungsanlage ist sparsam und wirtschaftlich zu benutzen. Für zurückgelassene Gegenstände und Kleidungsstücke übernimmt der UrbanRaum keine Haftung. Für die durch den*die Untermieter*in und sein*ihr Team verursachten Schäden an den Räumen und ihrer Einrichtung haftet diese*r ohne Einschränkung und im Wert der Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung. Aufgetretene Schäden sind am selben Tag an den UrbanRaum zu melden. UrbanRaum übernimmt keine Haftung für sämtliche Inhalte und deren Folgen, welche in Veranstaltungen des*der Nutzer*in vermittelt werden. Im Falle höherer Gewalt gibt es keinerlei Verpflichtungen des UrbanRaums gegenüber dem*der Untermieter*in. Bei Fragen gerne anrufen: Xxxxxxxxxx Xxxxxx: 0178-3585161 → Kultur Räume Berlin Bündnis Raum für künstleri- sche Arbeit der Freien Szene xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxx → Vertreten durch die Kulturraum Berlin GmbH Xxxxxxxxx Xxxx 00 00000 Xxxxxx → Kontakt für Rückfragen: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxxxxx +00 (0)00 00 00 000 60 → Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx → Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx → Handelsregister: HRB 217341 B Amtsgericht: Berlin Charlot- tenburg Teilnahmebedingungen Kultur Räume Kontingente Das Programm „Kultur Räume Kontingente“ (KRK) ist eine Maßnahme des Bündnis Kultur Räume Berlin. In privat betriebenen Probe- und Produktionsstandorten können Künst- ler*innen nach der Registrierung am Programm Räume zu vergünstigten Konditionen von 5 Euro pro Stunde von Kultur Räume Berlin mieten. Das Programm ist gefördert durch die Senatsverwaltung für Kultur und Eu- ropa. Das Programm wird verlängert bis zum 31.12.2023. Standorte Zum gegenwärtigen Zeitpunkt nehmen folgende Probe- und Produktions- raumstandorte am Programm teil: → Berlin School of Sound im ACUD, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx → Centre Français de Berlin gGmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx → Katapult, Xxxxxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxx → Q Space, Xxxxxxxxxxxx 00-00, Xxxx 00, 00000 Xxxxxx → Seneca Intensiv Studios, Xxxxx-Xxxxx-Str. 4, Xxxx 00, 00000 Xxxxxx → Stiftung Xx. Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx → studioboerne45, Xxxxxxxx...
Sorgfaltspflicht/Haftung. Das Unternehmen trägt dafür Sorge, dass die Mitarbeiter an den Kartenterminals den Kontroll- pflichten hinsichtlich der Überprüfung der Unterschriften auf der jeweils vorgelegten Karte (Kreditkarte oder girocards) und der Einzugsermächtigung bzw. dem Abrechnungsbeleg mit größter Sorgfalt nachkommen.
Sorgfaltspflicht/Haftung. Die Bank verschliesst, sichert und bewacht die Tresoranla- ge mit den Tresorfächern mit der üblichen Sorgfalt. Sie haftet nur für die Schäden, die nachweislich aus der gro- ben Verletzung dieser Sorgfaltspflicht entstehen. Eine darüber hinausgehende Versicherung des Tresorinhalts liegt in der Verantwortung des Kunden.
Sorgfaltspflicht/Haftung. Der/die Entleiher*in trägt Sorge dafür, das Leihgerät pfleglich zu behandeln und überlässt das Leihgerät keinem Dritten. Der/die Entleiher*in haftet für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen. Normale Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen keinen Schaden dar. Das Leihgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle - Smart Cover - aufzubewahren.
Sorgfaltspflicht/Haftung. Die Entleiher tragen Sorge dafür, das Leihgerät pfleglich zu behandeln und überlassen das Leihgerät keinem Dritten. Die Entleiher haften für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen, es sei denn, sie haben diese nicht zu vertreten. Normale Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs haben die Entleiher gemäß § 602 BGB nicht zu vertreten. Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte kann die Stadt zum Ausgleich des Schadens die vertraglich geregelte Schadenspauschale in Höhe von 250 € zzgl. geltender MwSt. von den Entleihern verlangen. Den Entleihern bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass eine Wertminderung nicht entstanden sei bzw. diese wesentlich geringer sei als die Pauschale. Unwesentliche Abweichungen bleiben außer Betracht.
a.) Diebstahl und Verlust Bei Diebstahl des überlassenen Leihgerätes muss durch die Entleiher umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die polizeiliche Anzeige ist binnen drei Werktagen der Schulleitung und der Stadt Hagen, Fachbereich Bildung, schriftlich vorzulegen. Jeglicher Verlust muss der Schulleitung unmittelbar gemeldet werden.
Sorgfaltspflicht/Haftung. Der/die Entleiher*in hat das Leihgerät pfleglich zu behandeln und überlässt es keinem Dritten. Der/die Entleiher*in haftet für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen. Die Haftung besteht unabhängig davon, wer für den Schaden, Verlust bzw. die Funktionsbeeinträchtigung verantwortlich ist. Ausgenommen sind Schäden, welche Bedienstete der Stadt Münster durch fehlerhafte Wartung der Leihgeräte verursacht haben. Normale Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen keinen Schaden dar. Das Leihgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle - Smart Cover - aufzubewahren.
Sorgfaltspflicht/Haftung. Der/die EntleiherIn hat das Leihgerät pfleglich zu behandeln und überlässt es keinem Dritten. Das Leihgerät weist bereits Gebrauchsspuren auf. Daher haftet der/die EntleiherIin ausschließlich für Totalschäden, Verluste, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen. Die Haftung besteht unabhängig davon, wer für den Schaden, Verlust verantwortlich ist. Ausgenommen sind Schäden, welche Bedienstete der Stadt Münster/der Schule durch fehlerhafte Wartung der Leihgeräte verursacht haben. Das Leihgerät ist in der ausgehändigten Laptop-Tasche aufzubewahren.
Sorgfaltspflicht/Haftung. 6.1 Die entleihende Person trägt Sorge dafür, das Leihgerät pfleglich zu behandeln. Das Leihgerät ist hierzu in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren.
6.2 Die angebrachten Eigentumsaufkleber dürfen nicht entfernt werden.
6.3 Das Leihgerät darf nicht an Dritte ausgehändigt werden und im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bleiben.
6.4 Die entleihende Person haftet für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen. Die Haftung besteht unabhängig davon, wer für den Schaden, Verlust bzw. die Funktionsbeeinträchtigung verantwortlich ist.
6.5 Bei Beschädigungen oder Verlust des Leihgerätes besteht kein Anspruch auf Ersatz.
6.6 Normale Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen keinen Schaden dar.
Sorgfaltspflicht/Haftung. Für allfällige durch Fehler, Nachlässigkeit oder unrichtige Auskünfte entstehende Haftungsfälle haftet die Baumassurance AG im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Broker hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckung für Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme von CHF 2 Mio. abgeschlossen. Der Broker bildet seine Mitarbeitenden laufend weiter aus, insbesondere bezüglich der Versicherungsprodukte der oben erwähnten Versicherungsunternehmen. Wenn Sie sich über die Aus- und Weiterbildung Ihres Kundenberaters informieren wollen, können Sie sich gerne über die oben erwähnte Telefonnummer oder E-Mail Adresse bei uns melden.